Platzierung einer Sitzbank auf öffentlichem Parkplatz

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Dokumente, die die Platzierung einer Sitzbank auf dem öffentlichen Parkplatz vor der Adresse Pützstr. 42, 53129 Bonn legitimieren oder die Rechtsgrundlage dieser Maßnahme.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Mai 2023
  • Frist
    27. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fo…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Platzierung einer Sitzbank auf öffentlichem Parkplatz [#279628]
Datum
23. Mai 2023 16:48
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Dokumente, die die Platzierung einer Sitzbank auf dem öffentlichen Parkplatz vor der Adresse Pützstr. 42, 53129 Bonn legitimieren oder die Rechtsgrundlage dieser Maßnahme. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279628 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279628/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23.05.2023, die zuständigkeitshalber an…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: Platzierung einer Sitzbank auf öffentlichem Parkplatz [#279628]
Datum
24. Mai 2023 09:10
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23.05.2023, die zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet wurde und deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Es handelt sich um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), mit der Sie Auskunft über die rechtliche Grundlage für das Aufstellen einer Sitzbank auf dem öffentlichen Parkplatz vor der Adresse Pützstr. 42, 53129 Bonn, begehren. Ich weise Sie darauf hin, dass der Anspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW auf die bei der Bundesstadt Bonn vorhandenen Informationen beschränkt ist und nicht schrankenlos besteht. Vielmehr sind etwa der Schutz personenbezogener Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter zu berücksichtigen. Zunächst werde ich nun Rücksprache mit den einzubeziehenden Fachämtern halten. Nachdem ich von den Fachämtern entsprechende Rückmeldung erhalten habe, werde ich prüfen, ob die Informationen unter Berücksichtigung der Ausschlussgründe des IFG zugänglich gemacht werden können. Im Anschluss daran erhalten Sie vom Amt für Recht und Versicherungen weiteren Bescheid. Außerdem weise ich rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle einer positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand Gebühren erhoben werden können. Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i. V. m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand. Dieser lässt sich in manchen Fällen im Vorhinein nicht oder nur sehr schwer abschätzen, weshalb es schwierig ist, vorab eine Auskunft über die ggf. entstehenden Kosten zu erteilen. Ich bin allerdings bemüht, den Aufwand bei den zuständigen Fachämtern vorab in Erfahrung zu bringen und Sie darüber zu informieren. Der Umstand, dass Sie die Information veröffentlichen wollen, führt nicht zu einer Befreiung. Von dem Befreiungstatbestand des § 2 VerwGebO IFG NRW sind insbesondere Fälle sozialer Härte erfasst. Dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll, ist davon nicht erfasst. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren. Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Bonn
Bundesstadt Bonn - Amt 30 - 53103 Bonn Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin << Antragsteller:in >…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: Platzierung einer Sitzbank auf öffentlichem Parkplatz [#279628]
Datum
15. Juni 2023 09:31
Status
Anfrage abgeschlossen
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Bundesstadt Bonn - Amt 30 - 53103 Bonn Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Amt für Recht und Versicherungen [rollstuhl-symbol-pos-bitmap] Bertha-von-Suttner-Platz 2-4 53111 Bonn Mein Zeichen 30-1 647/23 Datum 15.06.2023 Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Ihr Informationsersuchen vom 23.05.2023 Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 23.05.2023. Es ergeht folgender B E S CH E I D 1. Ich gewähre Ihnen Zugang zu den hier vorhandenen Unterlagen bezüglich der Platzierung einer Sitzbank auf dem öffentlichen Parkplatz vor der Adresse Pützstraße 42, 53129 Bonn. 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. B E G R Ü N D U N G Mit der untenstehenden E-Mail vom 23.05.2023 beantragten Sie Unterlagen hinsichtlich der Platzierung einer Sitzbank auf dem öffentlichen Parkplatz vor der Adresse Pützstraße 42, 53129 Bonn. Alternativ forderten Sie die Übersendung der Rechtsgrundlage für diese Maßnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW haben Sie nach Maßgabe des Gesetzes grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu den bei der Bundesstadt Bonn vorhandenen amtlichen Informationen. Eine bereichsspezifische Zugangsregelung, die der Anwendbarkeit des IFG NRW vorginge, ist nicht ersichtlich. Der Anspruch ist jedoch gem. § 4 Abs. 1 IFG NRW beschränkt auf bei der Bundesstadt Bonn vorhandene Informationen. Zu der Platzierung der Sitzbank an der vorgenannten Stelle kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Das Aufstellen der Sitzbank geht zurück auf eine Entscheidung der Bezirksvertretung Bonn vom 24.08.2021 zu einem Bürgerantrag (DS Nr. 210782). In der Anlage übersende ich Ihnen: - den zugrundeliegenden Bürgerantrag - die Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Bürgerantrag - den entsprechenden Beschlussauszug aus der Sitzung der BV Bonn Die vorgenommenen Schwärzungen begründe ich wie folgt: Der Bürgerantrag enthielt die personenbezogenen Daten der antragstellenden Person. Werden durch das Bekanntwerden von Informationen personenbezogene Daten offenbart, so ist ein Antrag auf Informationszugang in der Regel abzulehnen. Ein rechtliches Interesse für die Kenntnis der personenbezogenen Daten ist nicht erkennbar. Ein Zugang kann dennoch gewährt werden, wenn die personenbezogenen Daten abgetrennt oder geschwärzt werden können, sodass sie im Rahmen des Zugangs nicht offenbart werden. Da ich Ihnen somit Zugang zu den Unterlagen bezüglich der Platzierung der Sitzbank gewähre, kommt es auf Ihre alternative Bitte um Übersendung der Rechtsgrundlage nicht mehr an. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen eines Verfahrens nach IFG NRW eine rechtliche Beratung oder Erläuterung nicht erfolgt. Sollten Sie weitere Nachfragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen