Platzierungsvereinbarung mit YouTube für die ARD-Tagesschau?

Anderen u. mir ist aufgefallen, dass die ARD-Tagesschau nach 20:00 fast immer auf der Startseite von YouTube ganz vorne angezeigt wird o. bei sonstigen angezeigten Videos ganz vorne ist. Können Sie mir u. weiteren Interessierten bitte darüber Auskunft geben, ob hierzu mit YouTube spezielle Vereinbarungen bestehen? Wenn dem so ist, bitten wir um Zusendung der Vereinbarungen/Verträge bzw. Veröffentlichung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Februar 2021
  • Frist
    16. März 2021
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Carola Schwartz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anderen u. mir i…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
Carola Schwartz
Betreff
Platzierungsvereinbarung mit YouTube für die ARD-Tagesschau? [#212481]
Datum
12. Februar 2021 00:55
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anderen u. mir ist aufgefallen, dass die ARD-Tagesschau nach 20:00 fast immer auf der Startseite von YouTube ganz vorne angezeigt wird o. bei sonstigen angezeigten Videos ganz vorne ist. Können Sie mir u. weiteren Interessierten bitte darüber Auskunft geben, ob hierzu mit YouTube spezielle Vereinbarungen bestehen? Wenn dem so ist, bitten wir um Zusendung der Vereinbarungen/Verträge bzw. Veröffentlichung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Carola Schwartz Anfragenr: 212481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212481/
Mit freundlichen Grüßen Carola Schwartz

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Erstes Deutsches Fernsehen
Antwort: Ihre Anfrage vom 12.02.2021 Sehr geehrte Frau Schwartz, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.02.2021, die…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
Antwort: Ihre Anfrage vom 12.02.2021
Datum
15. Februar 2021 15:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Schwartz, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.02.2021, die wir gerne beantworten. Grundsätzlich gilt, dass die Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze des Bundes und der Länder ? also auch das Hamburgische Transparenzgesetz ? derzeit auf den NDR nicht anwendbar sind. Auch UIG und VIG sind nicht anwendbar. Vielmehr erteilt der NDR Auskünfte im Rahmen seines Selbstverwaltungsrechts ? wobei durchaus ähnliche Erwägungen zugrunde gelegt werden wie in den Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen des Bundes und der Länder. Insofern dürfen wir Sie insbesondere auf § 5 Ziff. 6 des HmbTG hinweisen, der journalistisch-redaktionelle Informationen von einer Informationspflicht ausnimmt. Zu Ihrer konkreten Frage nach der Platzierung der Tagesschau-Videos auf Youtube können wir Ihnen versichern, dass es unsererseits keine spezielle Vereinbarung bzgl. der Ausspielung unserer Videos gibt. Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Nachrichtenangebote weiterhin kritisch begleiten. Mit freundlichen Grüßen