Plötzliche Todesfälle 2019 - 2022

Anfrage an: AOK Bayern

Unterlagen, aus denen die folgenden Daten zu ersehen sind:

1.) Für das Jahr 2019 die Todesfälle unter Ihren Versicherten bei den es die Kodierungen I46.1, I46.9, R96.0, R96.1, R98, R99 in Bezug auf die Todesfallursachen gegeben hat.

2.) Für das Jahr 2020 die Todesfälle unter Ihren Versicherten bei den Kodierungen I46.1, I46.9, R96.0, R96.1, R98, R99 in Bezug auf die Todesfallursachen gegeben hat,

3.) Für das Jahr 2021 die Todesfälle unter Ihren Versicherten bei denen es die Kodierungen I46.1, I46.9, R96.0, R96.1, R98, R99 in Bezug auf die Todesfallursachen gegeben hat.

4.) Für das Jahr 2022 die Todesfälle unter Ihren Versicherten bei denen es die Kodierungen I46.1, I46.9, R96.0, R96.1, R98, R99 in Bezug auf die Todesfallursachen gegeben hat.

Bitte weisen Sie die Todesfallzahlen der angefragten Jahre pro Quartal nach den unterschiedlichen ICD-CODES separat in einer Exeltabelle aus.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Januar 2023
  • Frist
    21. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen, aus denen die folgende…
An AOK Bayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Plötzliche Todesfälle 2019 - 2022 [#268000]
Datum
17. Januar 2023 23:27
An
AOK Bayern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, aus denen die folgenden Daten zu ersehen sind: 1.) Für das Jahr 2019 die Todesfälle unter Ihren Versicherten bei den es die Kodierungen I46.1, I46.9, R96.0, R96.1, R98, R99 in Bezug auf die Todesfallursachen gegeben hat. 2.) Für das Jahr 2020 die Todesfälle unter Ihren Versicherten bei den Kodierungen I46.1, I46.9, R96.0, R96.1, R98, R99 in Bezug auf die Todesfallursachen gegeben hat, 3.) Für das Jahr 2021 die Todesfälle unter Ihren Versicherten bei denen es die Kodierungen I46.1, I46.9, R96.0, R96.1, R98, R99 in Bezug auf die Todesfallursachen gegeben hat. 4.) Für das Jahr 2022 die Todesfälle unter Ihren Versicherten bei denen es die Kodierungen I46.1, I46.9, R96.0, R96.1, R98, R99 in Bezug auf die Todesfallursachen gegeben hat. Bitte weisen Sie die Todesfallzahlen der angefragten Jahre pro Quartal nach den unterschiedlichen ICD-CODES separat in einer Exeltabelle aus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268000 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268000/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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AOK Bayern
Aktenauskunft Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrem "Antrag auf Aktenauskunft" vom 17.01.20…
Von
AOK Bayern
Betreff
Aktenauskunft
Datum
23. Januar 2023 13:46
Status
Warte auf Antwort
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6,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrem "Antrag auf Aktenauskunft" vom 17.01.2023 haben Sie vier Datenanfragen zur Übermittlung von Versichertendaten gestellt. Leider können wir dieser Anfrage nicht nachkommen. Als gesetzliche Krankenkasse dürfen wir Sozialdaten nur dann übermitteln, sofern dies eine gesetzliche Übermittlungsbefugnis gestattet. Eine solche liegt für Ihre Anfrage jedoch nicht vor. So ist eine Auskunft weder nach den von Ihnen genannten Umweltinformationsgesetzen (UIG) noch aufgrund des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) gegeben. Für erstere wäre des Vorliegen einer Umweltinformation erforderlich, die hier aber nicht erkennbar ist. Und auch das VIG wäre nur dann einschlägig, wenn die AOK Bayern die Gewährleistung für ein Verbraucherprodukt übernehmen müsste. Dies ist ebenfalls nicht der Fall. Auch Art. 39 des BayDSG kommt in Ihrem Fall schon aus dem Grund nicht als Übermittlungsnorm in Betracht, als diese Norm hinter den Regelungen des Sozialdatenschutzes der Sozialgesetzbücher zurücktritt. Denn nach § 35 Abs. 2 SGB I ist eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten der Krankenkassen nur unter den Voraussetzungen des Zweiten Kapitels des Zehnten Buches des SGB zulässig. Da eine Nutzung von Sozialdaten bereits dann vorliegt, wenn Daten (von Mitarbeitern der Krankenkasse) mit einer bestimmten Zweckbestimmung ausgewertet, zusammengestellt oder auf sonstige Art zielgerichtet zur Kenntnis genommen werden, liegt hier ein Nutzen von Sozialdaten vor, das ausdrücklich nur dann gestattet ist, wenn es das SGB X erlaubt. Eine solche Übermittlungsnorm für Ihre Datenauskunft sieht das SGB X hingegen nicht vor. Eine Datenübermittlung ist uns demnach nicht möglich. Ihre AOK Bayern Im Internet: www.aok.de/bayern<http://www.aok.de/bayern> - Das Gesundheitsportal Gesundheit ohne Wenn und Aber. Die Vorteile der AOK Bayern finden Sie hier<https://www.aok.de/pk/vorteile/?cid=by_2022jwk_mail_sgn_rm_aokby_jwk-v_by_jwk02-allg_tx_c1>. [AOK_Logo_Horiz_Gruen_RGB_Small]