Plötzlicher Privatweg

Anfrage an: Bezirksamt Wandsbek

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

an dem öffentlichen Fußweg zwischen Carsten-Reimers-Ring, Gut Karlshöhe, dem Kindergarten Kokopelli und der Karlshöhe in Bramfeld wurden vor kurzem an allen Eingängen Schilder aufgestellt. Der Text auf diesen Schildern lautet "Privatgrundstück! Betreten auf eigene Gefahr!". Was fehlt, ist der Hinweis, welchem Eigentümer dieser Weg denn nun gehört.

Daher frage ich Sie:
- Wer ist Eigentümer dieses Weges?
- Sollte es eine städtische oder staatliche Stelle sein: Warum wird der Weg als Privatweg ausgewiesen?
- Sollte es ein privater Eigentümer sein: Wie konnte es zugelassen werden, dass dieser als Teil eines öffentlichen Grünzuges fungierende Weg privatisiert wurde/privat erschlossen wurde?
- Warum wurden diese Schilder jetzt erst aufgestellt, nachdem dieser Weg bereits zwei Jahrzehnte dort verläuft?
- Welche Konsequenzen hat die Aufstellung dieser Schilder nun für die Nutzer*innen?

Vielen Dank für Ihre Zeit.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. März 2018
  • Frist
    17. April 2018
  • 0 Follower:innen
Iver Breese
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, an dem öffentl…
An Bezirksamt Wandsbek Details
Von
Iver Breese
Betreff
Plötzlicher Privatweg [#27064]
Datum
15. März 2018 11:32
An
Bezirksamt Wandsbek
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, an dem öffentlichen Fußweg zwischen Carsten-Reimers-Ring, Gut Karlshöhe, dem Kindergarten Kokopelli und der Karlshöhe in Bramfeld wurden vor kurzem an allen Eingängen Schilder aufgestellt. Der Text auf diesen Schildern lautet "Privatgrundstück! Betreten auf eigene Gefahr!". Was fehlt, ist der Hinweis, welchem Eigentümer dieser Weg denn nun gehört. Daher frage ich Sie: - Wer ist Eigentümer dieses Weges? - Sollte es eine städtische oder staatliche Stelle sein: Warum wird der Weg als Privatweg ausgewiesen? - Sollte es ein privater Eigentümer sein: Wie konnte es zugelassen werden, dass dieser als Teil eines öffentlichen Grünzuges fungierende Weg privatisiert wurde/privat erschlossen wurde? - Warum wurden diese Schilder jetzt erst aufgestellt, nachdem dieser Weg bereits zwei Jahrzehnte dort verläuft? - Welche Konsequenzen hat die Aufstellung dieser Schilder nun für die Nutzer*innen? Vielen Dank für Ihre Zeit. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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Bezirksamt Wandsbek
Antrag auf Zugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrter Herr Breese, hiermit bestätigen …
Von
Bezirksamt Wandsbek
Betreff
Antrag auf Zugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Datum
15. März 2018 13:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Breese, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.g. Antrags auf Gewährung des Zugangs zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) beim Bezirksamt Wandsbek. Ob Ihnen Informationszugang gewährt werden kann, wird durch das Fachamt Management des öffentlichen Raumes geprüft. Ihre Ansprechperson ist Frau Edel, Tel.: (040) 428 81 - 3053. Bitte beachten Sie, dass sich der Informationszugang verzögern kann, sofern personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert sind, da ggf. betroffene Dritte informiert und um Stellungnahme gebeten werden müssen. Weiter weisen wir darauf hin, dass die Gewährung von Zugang zu Informationen nach § 13 (4) HmbTG grundsätzlich gebührenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem mit dem Informationszugang verbundenen Verwaltungsaufwand. Hierzu kann Ihnen ggf. die o. g. Ansprechperson Auskunft geben. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Wandsbek
Ihre Anfrage an die Internetplattform Frag-den-Staat vom 15.03.2018 Sehr geehrter Herr Breese, zu Ihrer o.g. Anfr…
Von
Bezirksamt Wandsbek
Betreff
Ihre Anfrage an die Internetplattform Frag-den-Staat vom 15.03.2018
Datum
20. März 2018 12:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Breese, zu Ihrer o.g. Anfrage auf der Basis des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) hatte Ihnen Frau Schützmann bereits den Eingang beim zuständigen Bezirksamt bestätigt und mich als Ansprechpartnerin benannt. Im Rahmen meiner Zwischenmitteilung bestätige ich Ihnen, dass Ihr Antrag gemäß HmbTG § 13, Absatz 1 bearbeitet wird. In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Gebührenpflicht gemäß HmbTG § 13, Absatz 4 hin. Gemäß der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) Nr. 1.1 beträgt der Gebührenrahmen für die Erteilung von Auskünften in schriftlicher oder elektronischer Form mit gewöhnlichem Prüfungsaufwand zwischen 30 und 250 Euro, mit besonderem Prüfungsaufwand zwischen 60 und 500 Euro. Der Prüfungsaufwand kann erst nach Abschluss der Ermittlungen beziffert werden. Da Sie diesen Punkt in Ihrem Schreiben ausdrücklich ansprachen, bitte ich um Bestätigung dazu, dass Sie vor dem Hintergrund der obigen Angaben den Antrag weiterhin aufrechterhalten möchten. Nach Eingang Ihrer Bestätigung habe ich vorab zu prüfen, ob Ihr Antrag bei der tatsächlich zuständigen Stelle gestellt wurde, da die örtlichen Grundeigentumsverhältnisse nach erstem Einblick unterschiedliche sind. Ergibt die Prüfung, dass für Ihren Antrag eine andere Zuständigkeit besteht, wird das Bezirksamt Ihren Antrag zur Bearbeitung an die zuständige Stelle übermitteln. Sie erhalten in diesem Fall eine Abgabennachricht. Mit der Bitte um kurzfristige Rückantwort bzw. Bestätigung im genannten Sinne und freundlichen Grüßen,
Iver Breese
AW: Ihre Anfrage an die Internetplattform Frag-den-Staat vom 15.03.2018 [#27064] Sehr geehrt<< Anrede >&g…
An Bezirksamt Wandsbek Details
Von
Iver Breese
Betreff
AW: Ihre Anfrage an die Internetplattform Frag-den-Staat vom 15.03.2018 [#27064]
Datum
20. März 2018 13:15
An
Bezirksamt Wandsbek
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ehrlich gesagt bin ich ein wenig baff. Dass die Auskünfte, die nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz gestellt werden, gebührenpflichtig sind, war mir bewusst. Dass ich aber, um eine Auskunft zu erhalten, einer Zahlung zustimmen muss, die irgendwo im Bereich zwischen 30 und 250 Euro (einer Spanne von über 800 Prozent!) liegt, finde ich absolut unhaltbar. Für mich als Studenten ist es nicht möglich, eine Summe von 250 Euro auf den Tisch zu legen, um zu erfahren, wer warum diese Schilder aufgestellt hat. Zudem wäre diese Summe völlig unverhältnismäßig. Selbst 30 Euro finde ich nicht gerechtfertigt für die (wahrscheinlich) relativ schnell zu beantwortenden Fragen. Inzwischen habe ich beim Gut Kalrshöhe nachgefragt, einem wichtigen, direkt anliegenden TÖB. Bei denen weiß auch niemand Bescheid und auch denen ist es, so denke ich, ein Anliegen, über diese Schilder aufgeklärt zu werden. In Anbetracht der Tatsachen, dass ich zum einen nicht in der Lage bin, bis zu 250 Euro zu bezahlen, weiterhin nicht der einzige wäre, dem diese Informationen helfen würden und es (wahrscheinlich) keinen allzu großen Rechercheaufwand bedeuten würde, diese Informationen zu beschaffen, würde ich mich freuen, diese Informationen nun unabhängig vom HmbTG erhalten zu können. Sollte dies nicht möglich sein, danke ich für Ihre Zeit, sehe mich aus oben genanntem Grunde aber gezwungen, meine Anfrage zurückzuziehen. Über eine kurze Antwort würde ich mich freuen. ... Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 27064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Wandsbek
AW: Ihre Anfrage an die Internetplattform Frag-den-Staat vom 15.03.2018 [#27064] Sehr geehrter Herr Breese, vielen…
Von
Bezirksamt Wandsbek
Betreff
AW: Ihre Anfrage an die Internetplattform Frag-den-Staat vom 15.03.2018 [#27064]
Datum
20. März 2018 17:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Breese, vielen Dank für Ihre Antwort, die wiederum mich erstaunt. Natürlich hätten Sie Ihre Frage auch einfach an das Bezirksamt Wandsbek richten können. Man muss bei einfacheren Fragen nicht zwingend das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) bemühen, zumal dieses sich i.d.R. mit einem ganz anderen Grad von Fragestellungen bzw. öffentlichen Dokumentationen befasst. Ziel des HmbTG ist es im Kern, in einem durch das HmbTG neu geschaffenen staatlichen Informationsportal insbesondere die Dokumente und Hintergründe zugänglich zu machen, die zuvor größtenteils nur auf Antrag zugänglich gemacht werden konnten. Dazu „befüttert“ die Verwaltung aktiv das zentrale Informationsregister (Transparenzportal) mit sodann öffentlich zugänglichen Informationen beispielsweise zu Themen wie Erschließungen oder Grundinstandsetzungen von Straßen o.ä. – sofern diese nicht ohnehin schon auf anderen Plattformen der Behörden zugänglich sind! Im Kern bedeutet dies, dass mit dem Transparenzportal nach Möglichkeit eher noch weniger Antragstellungen erforderlich sind, um eine Information zu erhalten, also zuvor. Wenn Sie sich das Transparenzportal einmal ansehen, werden Sie feststellen, dass die dort bewegten Themen andere sind als Ihre Frage zum Standort eines oder mehrerer Schilder: Sie selbst stufen Ihre Fragen als „relativ schnell zu beantworten“ ein. Insofern verwundert es, dass Sie Ihre Frage nicht einfach direkt an das Bezirksamt gerichtet haben. Um Ihre Frage nach den Kosten zu beantworten: Da Sie einen Antrag auf der Basis des HmbTG gestellt haben, muss ich diesen Antrag auch entsprechend behandeln. Dazu gehört, dass ich – soweit mir das jetzt schon möglich ist – Sie über die Kosten Ihres Antrages nach dem HmbTG aufkläre. Sie müssen nicht zwingend hoch sein. Dies hängt vom erforderlichen Aufwand ab. Nach der Gebührenordnung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTGGebO) § 3 können in Ausnahmefällen (bei Antragstellern mit sehr geringem Einkommen z.B.) Gebühren auch entfallen. Hierzu ist jeweils ein entsprechender Nachweis erforderlich. Gern werde ich mich aber bemühen, Ihrer Frage nunmehr formlos nachzugehen, wenn Sie dies wünschen. Bitte übermitteln Sie mir dazu Ihre postalische Anschrift oder E-Mail-Adresse, an die ich die Antwort schicken kann. Ich gehe dann davon aus, dass Sie Ihren ursprünglichen Antrag zurückziehen und eine Auskunft wünschen. Mit freundlichen Grüßen,

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Iver Breese
AW: AW: Ihre Anfrage an die Internetplattform Frag-den-Staat vom 15.03.2018 [#27064] Sehr geehrt<< Anrede &g…
An Bezirksamt Wandsbek Details
Von
Iver Breese
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage an die Internetplattform Frag-den-Staat vom 15.03.2018 [#27064]
Datum
20. März 2018 18:25
An
Bezirksamt Wandsbek
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort! Bitte entschuldigen Sie, dass ich mich im Vorhinein nicht ausreichend informiert habe. Umso mehr schätze ich Ihre erklärende Antwort! Vielen Dank für Ihre weitere Hilfsbereitschaft! Sie erreichen mich unter <<E-Mail-Adresse>> ... Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 27064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>