PLZ der gueltigen Unterschriften

Die Postleitzahlen aller gueltigen Unterschriften der Unterzeichner des Antrags zur Einleitung eines Volksbegehren "Volksentscheid Fahrrad".

Da bei der Pruefung der Unterzeichner u.a. ueberprueft wurde, ob diese Person schon als Unterzeichner gezaehlt wurde oder nicht, muesste es eine Art Verzeichnis der bereits geprueften Unterzeichner geben.

Von daher gehe ich davon aus, dass die Postleitzahlen der Unterzeichner nach IFG zur Verfuegung zu stellen sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Juli 2016
  • Frist
    13. August 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
PLZ der gueltigen Unterschriften [#17301]
Datum
12. Juli 2016 23:02
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Postleitzahlen aller gueltigen Unterschriften der Unterzeichner des Antrags zur Einleitung eines Volksbegehren "Volksentscheid Fahrrad". Da bei der Pruefung der Unterzeichner u.a. ueberprueft wurde, ob diese Person schon als Unterzeichner gezaehlt wurde oder nicht, muesste es eine Art Verzeichnis der bereits geprueften Unterzeichner geben. Von daher gehe ich davon aus, dass die Postleitzahlen der Unterzeichner nach IFG zur Verfuegung zu stellen sind.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Aktenauskunft nach dem IFG s. Anlage Mit freundlichen Grüßen
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Aktenauskunft nach dem IFG
Datum
20. Juli 2016 18:16
Status
Anfrage abgeschlossen
s. Anlage Mit freundlichen Grüßen