PMeV-Mitgliedschaft des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste

Der PMeV [Professioneller Mobilfunk e.V.] ist ein Netzwerk führender Anbieter und Anwender sicherer Kommunikationslösungen für den professionellen Einsatz.
Seine Mitglieder sind Hersteller, System- und Applikationshäuser, Netzbetreiber, Anwender, Berater sowie darüber hinaus weitere Fachleute und Experten.

Zu den Mitgliedern gehören unter anderem:

Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
LZPD
Schifferstraße 52
47059 Duisburg

Siehe dazu:
https://www.pmev.de/index.php?id=66&company=

Der Mitgliedsbeitrag für passive Mitglieder beträgt 120,-Euro pro Jahr.
Der Mindest-Mitgliedsbeitrag für aktive Mitglieder beträgt 2.500,- Euro pro Jahr. Das aktive Mitglied erwirbt mit diesem Mindest-Mitgliedsbeitrag eine Stimme.
Der einem aktiven Mitglied auferlegte Mitgliedsbeitrag kann vervielfacht werden, wobei das aktive Mitglied dann pro 2.500,- Euro Mitgliedsbeitrag (pro Jahr) eine Stimme erwirbt. Das Stimmrecht ist pro aktives Mitglied auf 20 Stimmen begrenzt, was einem Mitgliedsbeitrag in Höhe von 50.000,-Europro Jahr entspricht.
Außerordentliche Mitglieder unterliegen nicht der Pflicht zur Beitragszahlung. Freiwillige Mitgliedsbeiträge sind möglich.

Siehe dazu:
https://www.pmev.de/fileadmin/user_upload/downloads/downloads_pmev/Satzungen__Ordnungen_und_Antraege/Beitragsordnung_08032018.pdf

Meine Fragen:

1) Welche Mitgliedschaft liegt bei Ihnen vor (passiv / aktiv / außerordentlich / ehrenhalber) ?

2) Über wie viele Stimmen verfügen Sie ?

3) Welche Mitgliedsbeiträge werden pro Jahr entrichtet (Pflicht bzw. freiwillig) ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2020
  • Frist
    26. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
PMeV-Mitgliedschaft des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste [#181130]
Datum
22. Februar 2020 23:55
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der PMeV [Professioneller Mobilfunk e.V.] ist ein Netzwerk führender Anbieter und Anwender sicherer Kommunikationslösungen für den professionellen Einsatz. Seine Mitglieder sind Hersteller, System- und Applikationshäuser, Netzbetreiber, Anwender, Berater sowie darüber hinaus weitere Fachleute und Experten. Zu den Mitgliedern gehören unter anderem: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW LZPD Schifferstraße 52 47059 Duisburg Siehe dazu: https://www.pmev.de/index.php?id=66&company= Der Mitgliedsbeitrag für passive Mitglieder beträgt 120,-Euro pro Jahr. Der Mindest-Mitgliedsbeitrag für aktive Mitglieder beträgt 2.500,- Euro pro Jahr. Das aktive Mitglied erwirbt mit diesem Mindest-Mitgliedsbeitrag eine Stimme. Der einem aktiven Mitglied auferlegte Mitgliedsbeitrag kann vervielfacht werden, wobei das aktive Mitglied dann pro 2.500,- Euro Mitgliedsbeitrag (pro Jahr) eine Stimme erwirbt. Das Stimmrecht ist pro aktives Mitglied auf 20 Stimmen begrenzt, was einem Mitgliedsbeitrag in Höhe von 50.000,-Europro Jahr entspricht. Außerordentliche Mitglieder unterliegen nicht der Pflicht zur Beitragszahlung. Freiwillige Mitgliedsbeiträge sind möglich. Siehe dazu: https://www.pmev.de/fileadmin/user_upload/downloads/downloads_pmev/Satzungen__Ordnungen_und_Antraege/Beitragsordnung_08032018.pdf Meine Fragen: 1) Welche Mitgliedschaft liegt bei Ihnen vor (passiv / aktiv / außerordentlich / ehrenhalber) ? 2) Über wie viele Stimmen verfügen Sie ? 3) Welche Mitgliedsbeiträge werden pro Jahr entrichtet (Pflicht bzw. freiwillig) ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181130 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Sehr geehrteAntragsteller/in die Rückmeldung zu Ihrer Anfrage PMeV-Mitgliedschaft des Landesamts für Zentrale Pol…
Von
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Betreff
AW: PMeV-Mitgliedschaft des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste [#181130]
Datum
2. April 2020 10:41
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.png
20,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in die Rückmeldung zu Ihrer Anfrage PMeV-Mitgliedschaft des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste übersende ich Ihnen nachfolgend: 1. Welche Mitgliedschaft liegt bei Ihnen vor (passiv / aktiv / außerordentlich / ehrenhalber)? Der Mitgliedsstatus des LZPD ist außerordentlich. 2. Über wie viele Stimmen verfügen Sie? Das LZPD besitzt kein Stimmrecht, mit unserem Status sind wir lediglich berechtigt an der Gremienarbeit teilzunehmen, Veranstaltungen des PMeV zu besuchen und an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. 3. Welche Mitgliedsbeiträge werden pro Jahr entrichtet (Pflicht bzw. freiwillig)? Es werden keine Beiträge entrichtet. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Funktionspostfach der Führungsstelle der Abteilung 5 <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: PMeV-Mitgliedschaft des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste [#181130]
Datum
2. April 2020 13:05
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181130