Die Generalstaatsanwältin in Berlin
GStA 1451/1 E-4083-31
Sehr geehrter Herr Müller,
ich sehe den Antrag als grundsätzlich genehmigungsfähig an. Allerdings muss noch ein Mitarbeiter, der sich bis zum 24.11.2023 in Urlaub befindet, angehört werden, weil bei ihm möglicherweise der Schutz persönlicher Daten nach § 6 IFG Berlin einer nicht anonymisierten Auskunft entgegensteht.
Der zum Podcast geführte Verwaltungsvorgang betrifft lediglich Anschaffungen und Kosten und umfasst zurzeit 96 Seiten. Die beantragte vorherige Mitteilung der voraussichtlichen Kosten ist erst möglich, wenn feststeht, ob bestimmte Daten anonymisiert werden müssen und Sie mitteilen, auf welche Weise Sie die Unterlagen erhalten wollen.
Falls nichts anonymisiert werden muss, dürfte sich die Gebühr für die Auskunft selbst im Mittelfeld der einfachen schriftlichen Auskunft bei ca. 50 Euro bewegen (Tarifstelle 1004 Buchstabe a) Nummer 2 Verwaltungsgebührenordnung - VwGebO Berlin -).
Müssten Unterlagen anonymisiert werden und dadurch umfangreicher Verwaltungsaufwand entstehen, läge die Mindestgebühr nach Tarifstelle 1004 Buchstabe b) Nummer 2 VwGebO Berlin bei 100 Euro.
Hinzu kämen weitere Kosten, die davon abhängig sind, auf welche Weise Sie die Unterlagen erhalten wollen (in Papierform, als Datei auf einem Datenträger oder per E-Mail.)
Als Ausdruck kostet jede Seite 0,50 EUR (Tarifstelle 1001 Buchstabe d VwGebO Berlin).
Auf einem Datenträger betragen die Kosten 1-2 Euro für die Datei; die Kosten für den Datenträger sind extra zu bezahlen (Tarifstelle 1001 Buchstabe e) VwGebO Berlin).
Bei einer Übersendung per E-Mail beträgt die Gebühr 10 bis 13 Euro (Tarifstelle 1001 Buchstabe g) VwGebO Berlin). Die Datei würde als verschlüsseltes 7zip-Archiv übersendet und das Passwort käme parallel per Briefpost.
Eine weitere zwingende Voraussetzung ist die Angabe Ihrer Postanschrift, weil ohne diese die Kostenrechnung nicht zugestellt und die Kostenforderung nicht beigetrieben werden kann.
Teilen Sie mir daher Ihre Anschrift und außerdem mit, wie Sie die Auskunft erhalten wollen. Erst dann ist eine weitere Bearbeitung möglich.
Mit freundlichen Grüßen