Podcast „strafstation.berlin“

Unterlagen betreffend Konzeption und Produktion des Podcasts „strafstation.berlin“ und der dazugehörigen Öffentlichkeitsarbeit (Website etc.), insbesondere in Bezug auf die Kosten

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. November 2023
  • Frist
    19. Dezember 2023
  • Kosten dieser Information:
    113,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Marcus Mueller
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterl…
An Generalstaatsanwaltschaft Berlin Details
Von
Marcus Mueller
Betreff
Podcast „strafstation.berlin“ [#292314]
Datum
14. November 2023 22:11
An
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen betreffend Konzeption und Produktion des Podcasts „strafstation.berlin“ und der dazugehörigen Öffentlichkeitsarbeit (Website etc.), insbesondere in Bezug auf die Kosten
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcus Mueller Anfragenr: 292314 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292314/
Mit freundlichen Grüßen Marcus Mueller
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
#292314 Podcast strafstation.berlin Die Generalstaatsanwältin in Berlin GStA 1451/1 E-4083-31 Sehr geehrter Herr …
Von
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Betreff
#292314 Podcast strafstation.berlin
Datum
16. November 2023 11:57
Status
Warte auf Antwort
Die Generalstaatsanwältin in Berlin GStA 1451/1 E-4083-31 Sehr geehrter Herr Müller, ich sehe den Antrag als grundsätzlich genehmigungsfähig an. Allerdings muss noch ein Mitarbeiter, der sich bis zum 24.11.2023 in Urlaub befindet, angehört werden, weil bei ihm möglicherweise der Schutz persönlicher Daten nach § 6 IFG Berlin einer nicht anonymisierten Auskunft entgegensteht. Der zum Podcast geführte Verwaltungsvorgang betrifft lediglich Anschaffungen und Kosten und umfasst zurzeit 96 Seiten. Die beantragte vorherige Mitteilung der voraussichtlichen Kosten ist erst möglich, wenn feststeht, ob bestimmte Daten anonymisiert werden müssen und Sie mitteilen, auf welche Weise Sie die Unterlagen erhalten wollen. Falls nichts anonymisiert werden muss, dürfte sich die Gebühr für die Auskunft selbst im Mittelfeld der einfachen schriftlichen Auskunft bei ca. 50 Euro bewegen (Tarifstelle 1004 Buchstabe a) Nummer 2 Verwaltungsgebührenordnung - VwGebO Berlin -). Müssten Unterlagen anonymisiert werden und dadurch umfangreicher Verwaltungsaufwand entstehen, läge die Mindestgebühr nach Tarifstelle 1004 Buchstabe b) Nummer 2 VwGebO Berlin bei 100 Euro. Hinzu kämen weitere Kosten, die davon abhängig sind, auf welche Weise Sie die Unterlagen erhalten wollen (in Papierform, als Datei auf einem Datenträger oder per E-Mail.) Als Ausdruck kostet jede Seite 0,50 EUR (Tarifstelle 1001 Buchstabe d VwGebO Berlin). Auf einem Datenträger betragen die Kosten 1-2 Euro für die Datei; die Kosten für den Datenträger sind extra zu bezahlen (Tarifstelle 1001 Buchstabe e) VwGebO Berlin). Bei einer Übersendung per E-Mail beträgt die Gebühr 10 bis 13 Euro (Tarifstelle 1001 Buchstabe g) VwGebO Berlin). Die Datei würde als verschlüsseltes 7zip-Archiv übersendet und das Passwort käme parallel per Briefpost. Eine weitere zwingende Voraussetzung ist die Angabe Ihrer Postanschrift, weil ohne diese die Kostenrechnung nicht zugestellt und die Kostenforderung nicht beigetrieben werden kann. Teilen Sie mir daher Ihre Anschrift und außerdem mit, wie Sie die Auskunft erhalten wollen. Erst dann ist eine weitere Bearbeitung möglich. Mit freundlichen Grüßen

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Marcus Mueller
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#292314] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Podcast…
An Generalstaatsanwaltschaft Berlin Details
Von
Marcus Mueller
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#292314]
Datum
16. November 2023 18:46
An
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Podcast „strafstation.berlin““ (14.11.2023, #292314) zurück. Mit freundlichen Grüßen Marcus Mueller