Politisch motivierte Kriminalität 2012, 2013 und 2014
Antrag nach dem LIFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie um folgende Auskünfte:
1. Wie wird der Aufgabenbereich des K12 en détail beschrieben? Anhand welcher Anhaltspunkte wird entschieden, ob eine Straftat politisch motiviert ist? Wie wird entschieden, welcher Kategorie politisch motivierter Kriminalität eine Straftat zugeordnet wird?
2. Wie viele Personalstellen sind dem K!2 zugeordnet?
3. Wie viele Fälle wurden vom K12 der Polizei Trier in den Jahren 2012, 2013 und 2014 bearbeitet?
4. Wie viele dieser Fälle endeten mit einer Verfahrenseinstellung bzw. mit einer Verurteilung?
Ich bitte Sie, die Antworten auf die Fragen 3 und 4 aufzuteilen in die Kategorien "PMK rechts", "PMK links" und "Sonstige".
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG).
Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor.
Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich, d. h. binnen eines Monats über den Antrag zu entscheiden.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.
Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum31. März 2015
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5. Mai 2015
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