Politisch motivierte Straftaten/ Hassverbrechen gegen Homosexuelle

1) Wie viele politisch motivierten Straftaten / Hassverbrechen gegen Homosexuelle (aufgrund ihrer sexuellen Orientierung) wurden in den Jahren 2010-2019 der im Land NRW bisher registriert (bitte nach Tatbeständen/Jahr/Land aufschlüsseln)?

2) Wonach bestimmt sich, wann eine Straftat politisch motiviert / als Hassverbrechen registriert wird (Wer entscheidet dies? Gibt es objektive Kriterien? Gibt es Beauftragte, die die Statistiken nach falsch eingeschätzten Fällen überprüfen?)?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Februar 2019
  • Frist
    9. März 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Politisch motivierte Straftaten/ Hassverbrechen gegen Homosexuelle [#56272]
Datum
7. Februar 2019 18:07
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wie viele politisch motivierten Straftaten / Hassverbrechen gegen Homosexuelle (aufgrund ihrer sexuellen Orientierung) wurden in den Jahren 2010-2019 der im Land NRW bisher registriert (bitte nach Tatbeständen/Jahr/Land aufschlüsseln)? 2) Wonach bestimmt sich, wann eine Straftat politisch motiviert / als Hassverbrechen registriert wird (Wer entscheidet dies? Gibt es objektive Kriterien? Gibt es Beauftragte, die die Statistiken nach falsch eingeschätzten Fällen überprüfen?)?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG-Antrag vom 07.02.2019 - Antragsteller/in Antragsteller/in - 402-30.01 Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrem…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag vom 07.02.2019 - Antragsteller/in Antragsteller/in - 402-30.01
Datum
18. Februar 2019 15:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) begehrten Sie Informationen zu folgenden Fragestellungen: 1. Wie viele politisch motivierten Straftaten / Hassverbrechen gegen Homosexuelle (aufgrund ihrer sexuellen Orientierung) wurden in den Jahren 2010-2019 der im Land NRW bisher registriert (bitte nach Tatbeständen/Jahr/Land aufschlüsseln)? 2. Wonach bestimmt sich, wann eine Straftat politisch motiviert / als Hassverbrechen registriert wird (Wer entscheidet dies? Gibt es objektive Kriterien? Gibt es Beauftragte, die die Statistiken nach falsch eingeschätzten Fällen überprüfen?)? Der in § 4 Abs. 1 IFG NRW niedergelegte Informationsanspruch erstreckt sich regelmäßig nur auf tatsächliche, bei der jeweiligen angefragten Stelle -hier dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen- vorhandenen amtlichen Informationen. Eine Informationsbeschaffungs- oder Erstellungspflicht ist hingegen nicht gegeben. Dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen liegen folgende Informationen vor: Zu Ihrer Frage 1: Die Fallzahlen zu den Jahren 2014 bis 2017 können den beigefügten Tabellen entnommen werden. Zu Ihrer Frage 2: Die Einordnung einer Straftat als politisch motivierte Tat richtet sich nach dem bundesweit gültigen "Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität (Stand 08.12.2016)". Dieses ist auf der Website des Bundeskriminalamtes veröffentlicht und ebenso dieser E-Mail beigefügt. Die Einstufung einer Tat wird durch die jeweilige Kriminalinspektion Staatsschutz der zuständigen Kreispolizeibehörde vorgenommen, durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen überprüft und an das Bundeskriminalamt weitergeleitet. Sollten sich im Laufe der Ermittlungen andere Motivationen des Täters als zuerst eingestuft ergeben, so wird eine Korrekturmeldung gefertigt. Erst nach Abgleich der Fallzahlen zwischen dem Bundeskriminalamt und den Ländern am Anfang eines jeden Jahres, werden die z.B. beigefügten Tabellen gefertigt. Kosten werden nicht erhoben (§ 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 IFG NRW i.V.m. §§ 1 und 2 Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW), Ziffer 1.1 Gebührentarif zum VerwGebO IFG NRW). Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag vom 07.02.2019 - Antragsteller/in Antragsteller/in - 402-30.01 [#56272] Sehr geehrte Damen und Herr…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag vom 07.02.2019 - Antragsteller/in Antragsteller/in - 402-30.01 [#56272]
Datum
19. Februar 2019 19:24
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich habe noch eine Frage zu den gesendeten Tabellen: Beziehen sich die Daten auf das Land NRW oder die gesamte BRD? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 56272 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Nachfrage vom 19.02.2019 - 402.30.01 Sehr geehrtAntragsteller/in die übersandten Tabellen beinhalten die vor…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Nachfrage vom 19.02.2019 - 402.30.01
Datum
20. Februar 2019 11:18
Status
image001.png
13,1 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in die übersandten Tabellen beinhalten die vorliegenden Fallzahlen des Landes Nordrhein-Westfalen. Freundliche Grüße