politisches Betätigungsverbot gegen Salman Abu Sitta

Wann, aus welchen Gründen und von wem wurde das während des 12.April 2024 geltende politische Betätigungsverbot gegen den palästinensichen Autor Salman Abu Sitta ausgesprochen?

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  • Datum
    13. April 2024
  • Frist
    17. Mai 2024
  • 13 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann, aus welchen Gründen und von wem…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
politisches Betätigungsverbot gegen Salman Abu Sitta [#305940]
Datum
13. April 2024 11:30
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann, aus welchen Gründen und von wem wurde das während des 12.April 2024 geltende politische Betätigungsverbot gegen den palästinensichen Autor Salman Abu Sitta ausgesprochen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305940/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/28#914 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem nachstehenden Antrag nach dem Informationsfre…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - politisches Betätigungsverbot gegen Salman Abu Sitta [#305940] (28#914)
Datum
25. April 2024 09:17
Status
ZII4.13002/28#914 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz weise ich darauf hin, dass etwaige Verbote und Beschränkungen der politischen Betätigung gemäß § 47 des Aufenthaltsgesetzes in der Zuständigkeit der Länder liegen. Sollte Sie hierzu Wert auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid legen, bitte ich um Übermittlung Ihrer Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen