Polizeidienstvorschrift 211 - Schießtraining in der Aus- und Fortbildung

die Polizeidienstvorschrift (PDV) 211 - Schießtraining in der Aus- und Fortbildung in der aktuell gültigen Fassung

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    3. September 2014
  • Frist
    7. Oktober 2014
  • Ein:e Follower:in
Matthias Jacob
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
Matthias Jacob
Betreff
Polizeidienstvorschrift 211 - Schießtraining in der Aus- und Fortbildung [#7297]
Datum
3. September 2014 23:43
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
die Polizeidienstvorschrift (PDV) 211 - Schießtraining in der Aus- und Fortbildung in der aktuell gültigen Fassung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Matthias Jacob <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Jacob

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 03.09.2014 an die Polizei H…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 03.09.2014 an die Polizei Hamburg
Datum
10. September 2014 09:46
Status
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 03.09.2014 an die Polizei Hamburg Sehr geehrter Herr Jacob, Ihr Antrag ist dem Justiziariat der Polizei zur Bearbeitung und Beantwortung zugeleitet worden. Nach § 13 Abs.4 HmbTG i.V.m. § 2 Abs. 1 und § 5 Hamburgisches Gebührengesetz i.V.m. § 1 Abs. 1 und § 2 Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz werden für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Beantwortung von Anträgen nach dem HmbTG Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach dem Aufwand, der mit der Bearbeitung und der Beantwortung des Antrages verbunden ist. Zuzüglich werden ggf. angefallene Auslagen in Rechnung gestellt. Für die Bearbeitung Ihres Antrages auf elektronische Zusendung der PDV 211 in der aktuell gültigen Fassung fallen nach derzeitiger Einschätzung Gebühren in Höhe von 56,00 Euro an. Gemäß § 28 Abs. 1 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz informieren wir Sie hiermit vor Erlass eines Gebührenbescheides und geben Ihnen die Möglichkeit, sich diesbezüglich zu äußern. Möchten Sie Ihren Antrag bestehenlassen, so bitten wir Sie um Benennung einer zustellungsfähigen Adresse, an die der Gebührenbescheid gesandt werden kann. Erst mit Eingang Ihrer Adresse gehen wir davon aus, dass Sie den Antrag aufrechterhalten möchten und die vierwöchige Bearbeitungsfrist gemäß § 13 Abs. 1 HmbTG beginnt zu laufen. Sollten wir bis zum 24.09.2014 keine Adressmitteilung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurücknehmen. Gebühren entstehen Ihnen in diesem Fall nicht. Mit freundlichen Grüßen