Polizeidienstvorschrift

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir folgende Polizeidienstvorschriften (PDV) zu:

1. PDV 100
2. PDV 102
3. PDV 130
4. PDV 384.2
5. PDV 800
6. PDV 870

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    23. Januar 2016
  • Frist
    26. Februar 2016
  • Kosten dieser Information:
    170,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgende Polizeidienstvorschrif…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Polizeidienstvorschrift [#12655]
Datum
23. Januar 2016 21:59
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgende Polizeidienstvorschriften (PDV) zu: 1. PDV 100 2. PDV 102 3. PDV 130 4. PDV 384.2 5. PDV 800 6. PDV 870 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - 16/02 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrages vom 23. Januar…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
WG: Polizeidienstvorschrift [#12655]
Datum
25. Januar 2016 15:03
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - 16/02 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrages vom 23. Januar 2016 über die Plattform "FragdenStaat". Das IFG sieht die persönliche Bescheidung des Antragstellers vor. Sie weisen zu Recht daraufhin, dass über die Plattform "FragdenStaat" keine öffentliche Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes möglich ist. Sollten Sie Ihre Anfrage aufrecht erhalten, bitte ich daher um die Übermittlung einer Postanschrift. Die Bearbeitung Ihres Antrages wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, da es sich bei den Polizeidienstvorschriften um mehrere hundert Seiten starke Dokumente handelt, welche auf Ausschlussgründe nach den §§ 3 ff IFG geprüft werden müssen. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass wegen der Überprüfung Gebühren und Auslagen erhoben werden (§ 10 IFG i. V. m. Informationsgebührenverordnung). Bei der Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen, liegt der Kostenrahmen bei 30 bis 500 Euro zzgl. Auslagen für Kopierkosten (IFGGebV Teil A Nr. 2.2 Gebühren ; Teil B (Auslagen Kopien)) Ich bitte Sie um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten. Ihre Antwort bitte ich an das Referatspostfach <<E-Mail-Adresse>> zu richten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - 16/02 Sehr geehrt (...), die Bearbeitung Ihres Antrages wird noch etwas Zeit in Anspruch …
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. Februar 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
71 - 10 00 11 - 0003 - 16/02 Sehr geehrt (...), die Bearbeitung Ihres Antrages wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Die PDV 800 ist öffentlich zugänglich und kann von Ihnen ohne unzumutbaren Aufwand auf anderer Weise beschafft werden, vgl. § 9 Abs. 3 IFG. Da die, von Ihnen angeforderten, Polizeidienstvorschriften sehr umfangreich sind, sind mehrere Mitarbeiter mit der Überprüfung auf Ausschlussgründe nach den §§ 3 ff IFG betraut. Ich weise Sie darauf hin, dass nach vorläufiger Erstbewertung Gebühren und Auslagen in Höhe von 170,00 € erhoben werden (§ 10 IFG i. V. m. Informationsgebührenverordnung). Vor diesem Hintergrund bitte ich um Mitteilung, ob Sie Ihren IFG-Antrag aufrecht halten und um die Übermittlung einer Postanschrift. Eine Übermittlung in elektronischer Form gem. § 8 EGovG ist nicht möglich. Ihre Antwort bitte ich an das Referatspostfach <<E-Mail-Adresse>> zu richten. Mit freundlichen Grüßen