Polizeidurchsagen // 03.06.2023

Alle Unterlagen im Zusammenhang mit dokumentierten Lautsprecherdurchsagen der Polizei im Rahmen des Einsatzgeschehens am 03.06.2023 in Leipzig im Bereich Alexis-Schumann-Platz/Heinrich-Schütz-Platz, insbesondere etwaige Auflistungen der erfolgten Durchsagen sowie etwaige Vorbereitungsunterlagen für SM Schuster im Zusammenhang mit Presseterminen oder Sitzungen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Juni 2023
  • Frist
    15. Juli 2023
  • 8 Follower:innen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen im Zus…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Polizeidurchsagen // 03.06.2023 [#281011]
Datum
13. Juni 2023 09:35
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen im Zusammenhang mit dokumentierten Lautsprecherdurchsagen der Polizei im Rahmen des Einsatzgeschehens am 03.06.2023 in Leipzig im Bereich Alexis-Schumann-Platz/Heinrich-Schütz-Platz, insbesondere etwaige Auflistungen der erfolgten Durchsagen sowie etwaige Vorbereitungsunterlagen für SM Schuster im Zusammenhang mit Presseterminen oder Sitzungen.
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 281011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281011/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen (FragDenStaat)
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr geehrter Herr Kempen, wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail beim Sächsischen Staatsministerium des Innern. …
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Polizeidurchsagen // 03.06.2023 [#281011]
Datum
14. Juni 2023 09:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempen, wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail beim Sächsischen Staatsministerium des Innern. Bezüglich Ihres Anliegens sind wir im Austausch mit dem Fachreferat und werden uns bei Ihnen wieder zurückmelden. Mit freundlichen Grüßen
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr geehrter Herr Kempen, vielen Dank für Ihre Mail an das Sächsische Staatsministerium des Innern. Ihre Anfrag…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Polizeidurchsagen // 03.06.2023 [#281011]
Datum
16. Juni 2023 11:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempen, vielen Dank für Ihre Mail an das Sächsische Staatsministerium des Innern. Ihre Anfrage obliegt der Zuständigkeit der Polizeidirektion Leipzig. Aus diesem Grund haben wir Ihr Anliegen zur weiteren Bearbeitung an die Stabsstelle Kommunikation der Polizeidirektion Leipzig weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Guten Tag, Danke für Ihre Rückmeldung, die mich jedoch verwundert. Ich habe meine Anfrage explizit an das SMI ges…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Polizeidurchsagen // 03.06.2023 [#281011]
Datum
16. Juni 2023 18:46
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Danke für Ihre Rückmeldung, die mich jedoch verwundert. Ich habe meine Anfrage explizit an das SMI gestellt und beantrage dementsprechend alle im SMI vorliegenden Unterlagen, nicht jene, die in der PD Leipzig vorliegen. Es handelt sich hier bei, wie ja auch ausdrücklich erwähnt um einen Antrag nach dem SächsTranspG, nicht um eine Presse- oder Bürgeranfrage. Andernfalls bitte ich um entsprechende schriftliche Bestätigung Ihrerseits, dass im SMI keinerlei "Unterlagen im Zusammenhang mit dokumentierten Lautsprecherdurchsagen der Polizei im Rahmen des Einsatzgeschehens am 03.06.2023 in Leipzig im Bereich Alexis-Schumann-Platz/Heinrich-Schütz-Platz, insbesondere etwaige Auflistungen der erfolgten Durchsagen sowie etwaige Vorbereitungsunterlagen für SM Schuster im Zusammenhang mit Presseterminen oder Sitzungen" vorliegen. Sollte dies der Fall sein, würde ich ergänzend unter Berufung auf §4 SächsPresseG von Ihnen um eine Erklärung bitten, wie angesichts eines Fehlens solcher Unterlagen in Gänze die Aussagen von SM Schuster in diesem Sachzusammenhang begründet sind. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 281011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281011/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr geehrter Herr Kempen, am 13. Juni 2023 stellten Sie beim Sächsischen Staatsministerium des Innern einen Antr…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Polizeidurchsagen // 03.06.2023 [#281011]
Datum
4. Juli 2023 15:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempen, am 13. Juni 2023 stellten Sie beim Sächsischen Staatsministerium des Innern einen Antrag auf Übermittlung aller „Unterlagen im Zusammenhang mit dokumentierten Lautsprecherdurchsagen der Polizei im Rahmen des Einsatzgeschehens am 03.06.2023 in Leipzig im Bereich Alexis-Schumann-Platz/Heinrich-Schütz-Platz, insbesondere etwaige Auflistungen der erfolgten Durchsagen sowie etwaige Vorbereitungsunterlagen für SM Schuster im Zusammenhang mit Presseterminen oder Sitzungen“. Hierbei stützen Sie sich u. a. auf das Sächsische Transparenzgesetz (SächsTranspG). Nach § 10 Abs. 2 SächsTranspG muss der Antrag Namen und Adresse der Antragstellerin oder des Antragsstellers enthalten. Ausweislich Ihrer E-Mail, wurde als Postanschrift der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. mit Sitz in Berlin als Antragsteller genannt. Gemäß § 26 Abs. 1 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird ein Verein durch den Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. § 9 Abs. 4 der Satzung des Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. sieht vor, dass der Verein gerichtlich und außergerichtlich von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten wird. Grundsätzlich kann durch die Satzung auch bestimmt werden, dass neben dem Vorstand für gewisse Geschäfte besondere Vertreter zu bestellen sind, § 30 BGB. Die Vertretungsmacht eines solchen Vertreters erstreckt sich im Zweifel auf alle Rechtsgeschäfte, die der ihm zugewiesene Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt. Die Satzung des Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. legt diesbezüglich nach § 9 Abs. 9 fest, dass der Vorstand durch Beschluss als besondere Vertretung gemäß § 30 BGB eine hauptamtliche Geschäftsführung bestellen kann, die die laufenden Geschäfte des Vereins führt. Sie sind laut dem Internetauftritt des Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. (https://okfn.de/team/) weder als Geschäftsführer, noch als Vorstand (mit alleiniger Vertretungsbefugnis) im Verein tätig. Zur abschließenden Bearbeitung bitten wir den o.g. Antrag hinsichtlich des Antragstellers zu präzisieren. Sofern der Antrag im Namen des Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. gestellt wurde, ist zudem Ihre Vertretungsbefugnis zu belegen. Sollten Sie den Antrag im eigenen Namen gestellt haben, wird um Überprüfung der angegebenen Adresse gebeten. Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Guten Tag, die angegebene Adresse ist korrekt. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anf…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Polizeidurchsagen // 03.06.2023 [#281011]
Datum
4. Juli 2023 15:31
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die angegebene Adresse ist korrekt. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 281011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281011/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr geehrter Herr Kempen, aufgrund des Umfangs und der Komplexität Ihres Antrags wird die Bearbeitungsfrist auf …
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Polizeidurchsagen // 03.06.2023 [#281011]
Datum
13. Juli 2023 15:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempen, aufgrund des Umfangs und der Komplexität Ihres Antrags wird die Bearbeitungsfrist auf Grundlage des § 12 Abs. 2 S. 1 SächsTranspG bis zum 31. Juli 2023 verlängert. Mit freundlichen Grüßen
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Kempen, zu Ihrem oben genannten Antrag erlässt das Sächsische Staatsministeriu…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
19. Juli 2023
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempen, zu Ihrem oben genannten Antrag erlässt das Sächsische Staatsministerium des Innern folgenden Bescheid: 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Kosten werden nicht erhoben. Gründe: l. Sachverhalt Am 13. Juni 2023 stellten Sie über den Webservice „fragdenstaat.de“ beim Sächsischen Staatsministerium des Innern einen Antrag (Anfragenr.: 281011) auf Übermittlung aller „Unterlagen im Zusammenhang mit dokumentierten Lautsprecherdurchsagen der Polizei im Rahmen des Einsatzgeschehens am 03.06.2023 in Leipzig im Bereich Alexis-SchumannPlatz/Heinrich-Schütz-Platz, insbesondere etwaige Auflistungen der erfolgten Durchsagen sowie etwaige Vorbereitungsunterlagen für SM Schuster im Zusammenhang mit Presseterminen oder Sitzungen“ und baten um Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sie stützen Ihren Antrag auf & 10 Sächsisches Transparenzgesetz, § 4 Abs. 1 Sächsisches Umweltinformationsgesetz, soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie auf $ 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation, soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Mit E-Mail vom 16. Juni 2023 wurde Ihnen vom Sächsischen Staatsministerium des Innern mitgeteilt, dass die zuständige Bearbeitung Ihres Antrags der Polizeidirektion Leipzig obliegt und dieser an die Stabsstelle Kommunikation der Polizeidirektion Leipzig weitergeleitet wurde. Auf diese Abgabenachricht erwiderten Sie mit E-Mail vom 16. Juni 2023, dass Sie Ihre Anfrage explizit an das Sächsische Staatsministerium des Innern gerichtet und dem- entsprechend den Zugang zu allen dem Sächsischen Staatsministerium des Innern vorliegenden Unterlagen beantragt haben. Ein Zugang zu jenen Unterlagen, die der Polizeidirektion Leipzig vorlägen, sei mit dem Antrag nicht beabsichtigt gewesen. Es handele sich hierbei ausdrücklich um einen Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz und nicht um eine Presse- oder Bürgeranfrage. Gleichzeitig baten Sie um eine schriftliche Bestätigung, dass im Sächsischen Staatsministerium des Innern keinerlei „Unterlagen im Zusammenhang mit dokumentierten Lautsprecherdurchsagen der Polizei im Rahmen des Einsatzgeschehens am 03.06.2023 in Leipzig im Bereich Alexis-Schumann-Platz/Heinrich-Schütz-Platz, insbesondere etwaige Auflistungen der erfolgten Durchsagen sowie etwaige Vorbereitungsunterlagen für SM Schuster im Zusammenhang mit Presseterminen oder Sitzungen“ vorliegen. Sofern dem Sächsischen Staatsministerium des Innern keine der geforderten Unterlagen vorlägen, baten Sie um eine Erklärung, wie angesichts des Fehlens solcher Unterlagen die Aussagen von Herrn Staatsminister Schuster in diesem Sachzusammenhang begründet sind. Hierfür berufen Sie sich auf § 4 des Sächsischen Pressegesetzes. Il. Rechtliche Würdigung 1. Sächsisches Transparenzgesetz Ein Anspruch nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Transparenzgesetz — SächsTranspG) vom 19. August 2022 auf Zugang zu den Vorbereitungsunterlagen des Herrn Staatsminister im Zusammenhang mit Presseterminen oder Sitzungen mit thematischem Bezug zum polizeilichen Einsatzgeschehen am 3. Juni 2023 in Leipzig besteht nicht. Hinsichtlich der geforderten Unterlagen im Zusammenhang mit dokumentierten Lautsprecherdurchsagen der Polizei im Rahmen des Einsatzgeschehens am 3. Juni 2023 in Leipzig im Bereich Alexis-Schumann-Platz/Heinrich-Schütz-Platz, insbesondere etwaige Auflistungen der erfolgten Durchsagen ist das Sächsische Staatsministerium des Innern nicht die zuständige transparenzpflichtige Stelle im Sinne des Sächsischen Transparenzgesetzes. § 1 Abs. 1 SächsTranspG gewährt jeder Person gegenüber einer transparenzpflichtigen Stelle einen Transparenzanspruch auf Zugang zu Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Die Transparenzpflicht umfasst die Veröffentlichungs- und die Informationspflicht. Die Informationspflicht ist die Pflicht der transparenzpflichtigen Stellen, Informationen auf Antrag zugänglich zu machen (§ 2 Abs. 1 SächsTranspG). Dies gilt jedoch nur für Informationen, über welche die transparenzpflichtigen Stellen verfügen, § 2 Abs. 2 S. 1 SächsTranspG. Gemäß § 2 Abs. 2 SächsTranspG verfügen transparenzpflichtige Stellen über Informationen, wenn diese bei ihnen vorhanden sind oder für sie bereitgehalten werden. Sie verfügen jedoch nicht über Informationen aus vorübergehend beigezogenen Akten. Unabhängig einer rechtlichen Bewertung, inwieweit es sich bei den Unterlagen im Zusammenhang mit dokumentierten Lautsprecherdurchsagen der Polizei um Informationen im Sinne des Sächsischen Transparenzgesetzes handeln könnte, ist das Sächsische Staatsministerium des Innern nicht die zuständige transparenzpflichtige Stelle im Sinne des Sächsischen Transparenzgesetzes, da es nicht über eine Auflistung aller dokumentierten und erfolgten Lautsprecherdurchsagen verfügt. Zuständige transparenzpflichtige Stelle ist vorliegend die Polizeidirektion Leipzig, worüber wir Sie mit E-Mail vom 16. Juni 2023 informierten. Ihr Antrag wurde dementsprechend am 15. Juni 2023 zur weiteren Bearbeitung an die Stabsstelle Kommunikation der Polizeidirektion Leipzig weitergeleitet. In den Fällen, in denen das Sächsische Staatsministerium des Innern im Rahmen von Lagedarstellungen der Polizeidirektion Leipzig über erfolgte Durchsagen informiert wurde, geschah dies infolge behördeninterner Kommunikation, welche nicht der Transparenzpflicht des Sächsischen Transparenzgesetzes unterliegt. Im Hinblick auf die Vorbereitungsunterlagen des Herrn Staatsminister im Zusammenhang mit Presseterminen oder Sitzungen mit thematischem Bezug zum Einsatzgeschehen am 3. Juni 2023 in Leipzig, handelt es sich nicht um Informationen im Sinne des Sächsischen Transparenzgesetzes Ein Transparenzanspruch besteht nur auf Zugang zu Informationen. Der Begriff der Informationen wird in § 3 SächsTranspG legal definiert. Danach sind Informationen dienstlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Entsprechend der Gesetzesbegründung wird der Begriff Information offen und umfassend ausgelegt. Umfasst sind insbesondere Aufzeichnungen wie Akten, Dokumente, Schriften, Tabellen, Diagramme, Bilder, Pläne, Karten, Video- und Tonaufzeichnungen, die elektronisch, optisch, akustisch oder anderweitig gespeichert sind. Ausdrücklich ausgenommen vom Begriff der Information sind die in § 3 S. 2 SächsTranspG aufgeführten vorbereitenden Dokumente. Hierzu zählen insbesondere Entwürfe, Notizen, behördeninterne Kommunikation und Vermerke. Diese Dokumente fallen nicht unter den Begriff der Information im Sinne des Sächsischen Transparenzgesetzes und sind somit schlechthin nicht transparenzpflichtig. In Verbindung mit § 5 Nummer 1 und 2 SächsTranspG besteht damit ein Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses und der internen Willensbildung. Die schriftliche Vorbereitung des Herrn Staatsminister auf Termine in Form von Pres- seterminen oder Sitzungen erfolgt üblicherweise, wie auch vorliegend, durch die Anfer- tigung von Vermerken, Sprechzetteln oder sonstigen als behördeninterne Kommunikation zu wertende Dokumente, welche nicht dem Informationsbegriff des Sächsischen Transparenzgesetzes unterfallen. In diesem Rahmen erfolgte eine umfassende Unter- richtung des Herrn Staatsminister zur Sachlage am 3. Juni 2023 in Leipzig im Bereich Alexis-Schumann-Platz/Heinrich-Schütz-Platz. 2. Verbraucherinformationsgesetz Das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz — VIG) ist vorliegend nicht einschlägig. Durch dieses Gesetz erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher freien Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen über (1.) Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie (2.) Verbraucherpro- dukte, die dem § 2 Nummer 25 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen (Verbraucherprodukte), damit der Markt transparenter gestaltet und hierdurch der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitsschädlichen oder sonst unsicheren Erzeugnissen und Verbraucherprodukten sowie vor Täuschung beim Verkehr mit Erzeugnissen und Verbraucherprodukten verbessert wird (§ 1 VIG). Vorliegend fehlt der erforderliche Produktbezug. 3. Sächsisches Umweltinformationsgesetz/ Umweltinformationsgesetz Sowohl das Sächsische Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), als auch das Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) haben den Zweck, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Verbreitung dieser Umweltinformationen zu schaffen (§ 1 SächsUIG/ & 1 Abs. 1 UIG). Was beide Gesetze unter Umweltinformationen verstehen, ergibt sich aus § 3 Abs. 2 SächsUIG bzw. § 2 Abs. 3 UIG. Vorrangig sind Daten gemeint über den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume (Nr. 1), Faktoren und Maßnahmen, die sich auf diese Umweltbestandteile auswirken können (Nr. 2 und Nr. 3) oder (Kosten-Nutzen-)Analysen zur Vorbereitung oder Durchführung solcher Maßnahmen (Nr. 5). Die Vorbereitungsunterlagen des Herrn Staatsminister enthalten keine entsprechenden Umweltinformationen im Sinne der genannten Gesetze. 4. Kosten Die Kostenentscheidung ergeht auf Grundlage von § 12 Abs. 5 S. 2 SächsTranspG Danach ist der Zugang zu Informationen bis zu einem Aufwand von 600 Euro gebühren- und auslagenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Sächsischen Staatsministerium des Innern, 01095 Dresden (Postanschrift) schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift beim Sächsischen Staatsministerium des Innern, Wilhelm-Buck-Straße 2, 01097 Dresden (Besucheradresse) zu erheben Petric Kleine
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
AW: Antwortbescheid [#281011] Guten Tag, Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 19.07.2023 ein. S…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Antwortbescheid [#281011]
Datum
1. August 2023 14:33
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 19.07.2023 ein. Sie lehnen meinen Antrag mit der Begründung ab, dass das SMI nicht die zuständige Stelle sei und begründen dies damit, dass das SMI "nicht über eine Auflistung aller dokumentierten und erfolgten Lautsprecherdurchsagen verfügt". Eine solche Liste hatte ich allerdings gar nicht beantragt. Mein Antrag richtete sich auf "Alle Unterlagen im Zusammenhang mit dokumentierten Lautsprecherdurchsagen der Polizei im Rahmen des Einsatzgeschehens am 03.06.2023 in Leipzig...", was keineswegs eine Auflistung aller Durchsagen bedeuten muss, sondern beispielsweise auch Korrespondenz mit anderen Behörden wie etwa der PD Leipzig oder andere Formen der Informationen. Ich bitte Sie, mir die Unterlagen zeitnah zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
AW: Antwortbescheid [#281011]
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Via
Fax
Betreff
AW: Antwortbescheid [#281011]
Datum
1. August 2023 14:35
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
51,1 KB
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Ihr Widerspruch vom 1. August 2023 gegen den Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 19. Juli 2…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
Ihr Widerspruch vom 1. August 2023 gegen den Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 19. Juli 2023, Gz. 3-0127/154 /24-2023/52994
Datum
17. Oktober 2023 16:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Vollzug der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Ihr Widerspruch vom 1. August 2023 gegen den Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 19. Juli 2023, Gz. 3-0127/154 /24-2023/52994 Sehr geehrter Herr Kempen, mit dem angefügten Schreiben erhalten Sie die Gelegenheit sich im Rahmen des o.g. Widerspruchsverfahrens abschließend zu äußern. Das Schreiben geht Ihnen ebenfalls auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Ihr Widerspruch vom 1. August 2023 gegen den Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 19. Juli 2…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
Ihr Widerspruch vom 1. August 2023 gegen den Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 19. Juli 2023, Gz. 3-0127/154 /24-2023/52994
Datum
19. Januar 2024 15:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempen, ich komme zurück auf mein Schreiben vom 17. Oktober 2023 und der darin eingeräumten Möglichkeit der abschließenden Stellungnahme im Rahmen des Widerspruchsverfahrens. Eine Rückmeldung ihrerseits auf das genannte Schreiben blieb bisher aus, ich bitte Sie daher um Auskunft, ob Sie unter Berücksichtigung der geäußerten Rechtslage an Ihrem Widerspruch festhalten. Der Erlass eines Widerspruchsbescheides ist für die 6 Kalenderwoche anvisiert. Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
AW: Ihr Widerspruch vom 1. August 2023 gegen den Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 19. Ju…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Ihr Widerspruch vom 1. August 2023 gegen den Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 19. Juli 2023, Gz. 3-0127/154 /24-2023/52994 [#281011]
Datum
23. Januar 2024 08:47
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hiermit ziehe ich meinen Widerspruch in dieser Sache verfahrensbeendigend zurück. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 281011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281011/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
AW: Ihr Widerspruch vom 1. August 2023 gegen den Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 19. Juli 2023, Gz. 3-0127/154 /24-2023/52994 [#281011]
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Via
Fax
Betreff
AW: Ihr Widerspruch vom 1. August 2023 gegen den Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 19. Juli 2023, Gz. 3-0127/154 /24-2023/52994 [#281011]
Datum
23. Januar 2024 08:48
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
51,1 KB

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Ihre Widerspruchsrücknahme vom 23. Januar 2024, Anfrage-Nr.: 281011 Sehr geehrter Herr Kempen, angefügtes Einstel…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
Ihre Widerspruchsrücknahme vom 23. Januar 2024, Anfrage-Nr.: 281011
Datum
24. Januar 2024 11:19
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
einstellungsschreiben.pdf
333,5 KB
Sehr geehrter Herr Kempen, angefügtes Einstellungsschreiben erhalten vorab per E-Mail. Das Schreiben geht Ihnen ebenfalls auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen