Polizeieinsätze

Wieviel Polizeieinsätze fanden in der EAE in der Unterhölterfelder Str. 50 und unmittelbar direktem Umfeld im Zeitraum vom 01.01. bis 14.03.2024 statt?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. März 2024
  • Frist
    17. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wi…
An Kommunalverwaltung Remscheid Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Polizeieinsätze [#303149]
Datum
14. März 2024 22:39
An
Kommunalverwaltung Remscheid
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviel Polizeieinsätze fanden in der EAE in der Unterhölterfelder Str. 50 und unmittelbar direktem Umfeld im Zeitraum vom 01.01. bis 14.03.2024 statt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303149 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303149/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Remscheid
Sehr << Antragsteller:in >> zuerst bestätige ich wie gewünscht den Eingang Ihrer Anfrage an die Stadt…
Von
Kommunalverwaltung Remscheid
Betreff
WG: Polizeieinsätze [#303149] - Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
18. März 2024 15:12
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
9,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> zuerst bestätige ich wie gewünscht den Eingang Ihrer Anfrage an die Stadt Remscheid. Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 14.03.2024 in Bezug auf die Anzahl der Polizeieinsätze 01.01. bis 14.03.2024 in der Erstaufnahmeeinrichtung in der Unterhölterfelder Str. 50 (s.u.) lehne ich hiermit nach § 5 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW ab. Ihr Informationsrecht bezieht sich nur auf die bei der Stadt Remscheid vorhandenen Informationen. Sofern es diese Informationen nicht gibt, müssen diese auch nicht beschafft werden. Wir führen in der Stadtverwaltung keine Statistiken über Polizeieinsätze im gewünschten Zeitraum in dieser Erstaufnahmeeinrichtung, auch nicht im weiteren Umfeld. In Bezug auf die Beantwortung Ihrer Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW) und dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) lehne ich Ihren Antrag mangels Eröffnung des Anwendungsbereichs ab. Nach § 11 Abs.1 Satz 1 IFG NRW ergeht diese ablehnende Entscheidung kostenfrei. Sie haben nach § 5 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2 IFG NRW das Recht auf Anrufung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Diese ist für die Stadt Remscheid die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefonzentrale: +49 (0)211 / 38424 - 0. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionsstr. 39 in 40213 Düsseldorf erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sin, oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß $ 55a Abs. 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24.11.2017 (BGBl. I S. 3803). Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Gleiches gilt nach diesem Gesetz vertretungsberechtigten Personen, für die ein sicherer Übermittlungsweg nach § 55a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 VwGO zur Verfügung steht. Hinweise: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de Mit freundlichen Grüßen