Polizeieinsätze bei Über-80jährigen

Ältere Mitbürger werden als Alleinlebende Opfer von Betrug und Gewalt.

Wie oft wird die Polizei wegen Akuität am Tatort aktiv? Wie ist das Risiko ein Opfer zu werden gegenüber dem Bevölkerungsdurchschnitt erhöht? Wie ist es andererseits um die Deliktfähigkeit der älteren Bürger bestellt? Mit welchem Spektrum werden Sie tathaft?
Können aus der Untersuchung kriminalpräventive Maßnahmen abgeleitet werden? Kann aufgrund von Erfahrungen der Verbrechensvorbeugung die Effektstärke der Prävention in der Zielgruppe geschätzt werden? Lassen sich danach Kampagnen in einem ausgewogenen Kosten-Nutzen-Verhältnis planen?

Ergebnis der Anfrage

Meine Anfrage könnte ja bereits mit einer Stichprobe, mit vorliegenden Berichten beantwortet werden, aber eine Antwort wurde nicht erstellt.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    24. August 2023
  • Frist
    26. September 2023
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Martin Wedig
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Äl…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Martin Wedig
Betreff
Polizeieinsätze bei Über-80jährigen [#286902]
Datum
24. August 2023 18:33
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ältere Mitbürger werden als Alleinlebende Opfer von Betrug und Gewalt. Wie oft wird die Polizei wegen Akuität am Tatort aktiv? Wie ist das Risiko ein Opfer zu werden gegenüber dem Bevölkerungsdurchschnitt erhöht? Wie ist es andererseits um die Deliktfähigkeit der älteren Bürger bestellt? Mit welchem Spektrum werden Sie tathaft? Können aus der Untersuchung kriminalpräventive Maßnahmen abgeleitet werden? Kann aufgrund von Erfahrungen der Verbrechensvorbeugung die Effektstärke der Prävention in der Zielgruppe geschätzt werden? Lassen sich danach Kampagnen in einem ausgewogenen Kosten-Nutzen-Verhältnis planen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martin Wedig Anfragenr: 286902 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286902/ Postanschrift Martin Wedig << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Wedig
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
2023-08-28- Ihr Schreiben vom 24.08.2023 Sehr geehrter Herr Weding, vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese ist im …
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
2023-08-28- Ihr Schreiben vom 24.08.2023
Datum
28. August 2023 16:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Weding, vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese ist im Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Nach Durchsicht Ihres Schreibens hat die IFG-Geschäftsstelle unsers Hauses Ihr Anliegen nicht als IFG-Anfrage im Sinne des IFG NRW, sondern als Bürgereingabe bewertet, da eine Vielzahl Ihrer Fragen nicht auf vorhandene amtliche Informationen im Sinne des IFG NRW abzielen. Daher haben wir Ihr Anliegen zur weiteren Bearbeitung in die entsprechende Fachlichkeit weitergeleitet. Hier wird geprüft, ob und wie man Ihnen weiterhelfen kann. Nach Abschluss der Bearbeitung wird sich unsere Fachabteilung mit Ihnen in Verbindung setzen. Dies kann mitunter einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis dahin bitten wir um Ihre Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Bürgereingabe vom 24.08.2023, 18:23 Uhr Landeskriminalamt NRW …
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Bürgereingabe vom 24.08.2023, 18:23 Uhr
Datum
21. September 2023 08:23
Status
Warte auf Antwort
Landeskriminalamt NRW Düsseldorf, 21.09.2023 LStab1 - 13.05.01 An Herrn Martin Wedig Am Holzplatz 45 44627 Herne Bürgereingabe über die Online-Plattform "FragDenStaat" Ihre Email vom 24.08.2023, 18:23Uhr Sehr geehrter Herr Wedig, im Anhang befindet sich die Beantwortung Ihrer Fragestellungen. Mit freundlichen Grüßen
Martin Wedig
AW: Ihr Bürgereingabe vom 24.08.2023, 18:23 Uhr [#286902] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeie…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Martin Wedig
Betreff
AW: Ihr Bürgereingabe vom 24.08.2023, 18:23 Uhr [#286902]
Datum
20. März 2024 09:42
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeieinsätze bei Über-80jährigen“ vom 24.08.2023 (#286902) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 177 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Martin Wedig

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Ihr Bürgereingabe vom 24.08.2023, 18:23 Uhr [#286902] Sehr geehrter Herr Wedig, das Informationsfreiheitsges…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihr Bürgereingabe vom 24.08.2023, 18:23 Uhr [#286902]
Datum
20. März 2024 13:24
Status
image001.png
9,7 KB


Sehr geehrter Herr Wedig, das Informationsfreiheitsgesetz NRW stellt in § 4 Abs. 1 auf vorhandene amtliche Informationen und nicht auf Bewertungen ab, die Ihre Anfrage im Wesentlichen prägen. Um Ihrem Anliegen auf Information dennoch nachzukommen, wurde Ihr Antrag als Bürgeranfrage gewertet. Ihnen ist in dieser Sache eine Antwort des Landeskriminalamtes per Post zugegangen (Az. LStab1 13.05.01 (116/23) vom 21.09.2023). Insoweit betrachte ich die Angelegenheit als erledigt. Mit freundlichen Grüßen