Polizeieinsätze für 'Aufklärungsgespräche', 'Gefährderansprachen' etc an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

Informationen zur Zahl der Polizeieinsätze für 'Aufklärungsgespräche', 'Gefährderansprachen' und sonstige polizeiliche Unterdrückungsmassnahmen der Landesverwaltung gegen Schüler an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

Zum Kontext vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/article250574934/Meck-Pomm-Schulleitung-verstaendigt-Polizei-wegen-Social-Media-Post-einer-16-Jaehrigen.html

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. März 2024
  • Frist
    17. April 2024
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Polizeieinsätze für 'Aufklärungsgespräche', 'Gefährderansprachen' etc an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern [#303174]
Datum
15. März 2024 10:34
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zur Zahl der Polizeieinsätze für 'Aufklärungsgespräche', 'Gefährderansprachen' und sonstige polizeiliche Unterdrückungsmassnahmen der Landesverwaltung gegen Schüler an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern Zum Kontext vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/article250574934/Meck-Pomm-Schulleitung-verstaendigt-Polizei-wegen-Social-Media-Post-einer-16-Jaehrigen.html
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303174/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!