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Polizeieinsatz am 2021-03-20 in Kassel

Anfrage an: Thüringer Polizei

Informationen bzgl. des Polizeieinsatzes in Kassel am 2021-03-20 unterteilt in folgende Fragen:

1. Wie viele Polizisten waren zur Demonstration am 20. März in Kassel im Einsatz? Bitte aufschlüsseln nach Einsatzkräften der Thüringischen Landespolizei, Bundespolizei, Polizeikräften aus anderen Bundesländern.

2. Wie viele Anzeigen wurden im Rahmen des Einsatzes ausgestellt? Bitte aufschlüsseln in Demonstranten welche dem Querdenker-Spektrum zuzuordnen sind und und Gegendemonstranten.

3. Wie bewertet die Polizei Thüringen den Einsatz allgemein, wurde das vorgegeben Einsatzziel erreicht?

4. Wie viele Polizeikräfte wurden im Rahmen des Einsatzes verletzt? Bitte aufschlüsseln in leicht und schwer verletzte.

5. Wie viele Personen, welche dem Querdenker-Spektrum zuzuordnen sind, wurden im Rahmen des Einsatzes verletzt? Bitte aufschlüsseln in leicht und schwer verletzte sowie, von welchen Personen/Polizeibeamten/Polizeieinheit die Verletzung zugefügt wurde.

5. Wie viele Personen, welche dem Gegendemonstranten zuzuordnen sind, wurden im Rahmen des Einsatzes verletzt? Bitte aufschlüsseln in leicht und schwer verletzte sowie, von welchen Personen/Polizeibeamten/Polizeieinheit die Verletzung zugefügt wurde.

6. Wurde bei den Körperverletzungen entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet? Bitte Aufschlüsseln in vorher benannte Personengruppen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. März 2021
  • Frist
    24. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informati…
An Thüringer Polizei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Polizeieinsatz am 2021-03-20 in Kassel [#216178]
Datum
21. März 2021 16:44
An
Thüringer Polizei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen bzgl. des Polizeieinsatzes in Kassel am 2021-03-20 unterteilt in folgende Fragen: 1. Wie viele Polizisten waren zur Demonstration am 20. März in Kassel im Einsatz? Bitte aufschlüsseln nach Einsatzkräften der Thüringischen Landespolizei, Bundespolizei, Polizeikräften aus anderen Bundesländern. 2. Wie viele Anzeigen wurden im Rahmen des Einsatzes ausgestellt? Bitte aufschlüsseln in Demonstranten welche dem Querdenker-Spektrum zuzuordnen sind und und Gegendemonstranten. 3. Wie bewertet die Polizei Thüringen den Einsatz allgemein, wurde das vorgegeben Einsatzziel erreicht? 4. Wie viele Polizeikräfte wurden im Rahmen des Einsatzes verletzt? Bitte aufschlüsseln in leicht und schwer verletzte. 5. Wie viele Personen, welche dem Querdenker-Spektrum zuzuordnen sind, wurden im Rahmen des Einsatzes verletzt? Bitte aufschlüsseln in leicht und schwer verletzte sowie, von welchen Personen/Polizeibeamten/Polizeieinheit die Verletzung zugefügt wurde. 5. Wie viele Personen, welche dem Gegendemonstranten zuzuordnen sind, wurden im Rahmen des Einsatzes verletzt? Bitte aufschlüsseln in leicht und schwer verletzte sowie, von welchen Personen/Polizeibeamten/Polizeieinheit die Verletzung zugefügt wurde. 6. Wurde bei den Körperverletzungen entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet? Bitte Aufschlüsseln in vorher benannte Personengruppen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 216178 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216178/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeieinsatz am 2021-03-20 in Kassel“ vom 21.…
An Thüringer Polizei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Polizeieinsatz am 2021-03-20 in Kassel [#216178]
Datum
25. April 2021 11:14
An
Thüringer Polizei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeieinsatz am 2021-03-20 in Kassel“ vom 21.03.2021 (#216178) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 216178 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216178/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeieinsatz am 2021-03-20 in Kassel“ vom 21.…
An Thüringer Polizei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Polizeieinsatz am 2021-03-20 in Kassel [#216178]
Datum
6. Mai 2021 20:47
An
Thüringer Polizei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeieinsatz am 2021-03-20 in Kassel“ vom 21.03.2021 (#216178) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 216178 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216178/
Thüringer Polizei
Sehr <Information-entfernt> über den Webservice fragdenstaat.de versendeten Sie erstmalig am 21.03.2021 ein…
Von
Thüringer Polizei
Betreff
WG: Polizeieinsatz am 2021-03-20 in Kassel [#216178]
Datum
10. Mai 2021 06:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> über den Webservice fragdenstaat.de versendeten Sie erstmalig am 21.03.2021 eine E-Mail an die Landespolizeidirektion (LPD), in welcher sie gem. § 9 Abs. 1 Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) Informationen zum Polizeieinsatz in Kassel am 20.03.2021 begehrten. Mit Bezugsschreiben (Ihre E-Mail vom 25.04.2021) wiesen Sie die LPD auf die verstrichene Frist zur Entscheidung über den ordnungsgemäßen Antrag gem. § 10 Abs. 3 ThürTG hin und beklagten nicht entsprechend über eine Fristverlängerung gem. § 10 Abs. 4 ThürTG informiert worden zu sein. Mit Bezugsschreiben (Ihre E-Mail vom 06.05.2021) wiesen Sie erneut auf den Ablauf der Frist gem. § 10 Abs. 3 ThürTG hin und baten um umgehende Information zum Bearbeitungstand Ihrer Anfrage. Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer o. a. Bezugsschreiben. Die Beantwortung Ihres Anliegens erfolgte unserseits schriftlich an Ihre übermittelte postalische Anschrift. Leider mussten wir mit Bedauern feststellen, dass Sie dort postalisch nicht erreichbar sind und die Korrespondenz aufgrund "unbekanntem Empfängers" nicht zugestellt werden konnte. Nach Prüfung der einzelnen Fragestellungen bezieht sich Ihr Auskunftsbegehren ausschließlich auf Informationen, welche der Landespolizei Hessen, als einsatzführende Stelle vorliegen. Eine Beauskunftung obliegt demnach lediglich dortiger Stelle und kann daher nur nach jeweils gültigem Landesgesetz erfolgen. Entsprechend dem ausdrücklichen Widerspruch zur Weitergabe Ihrer Daten an Dritte, erfolgte unserseits keine Weiterleitung Ihres Anliegens an die zuständige Behörde. Hierzu richten Sie Ihre Anfrage bitte eigenständig an die Hessischen Behörden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Rückantwort. Ich bitte Sie die folgenden Fragestellungen zu Prü…
An Thüringer Polizei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Polizeieinsatz am 2021-03-20 in Kassel [#216178]
Datum
10. Mai 2021 20:29
An
Thüringer Polizei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Rückantwort. Ich bitte Sie die folgenden Fragestellungen zu Prüfen und entsprechend zu beantworten: 1. Wie viele Einsatzkräfte der Thüringer Polizei waren bei dem Polizeieinsatz am 20.03 in Kassel beteiligt? Bitte in den einzelnen nachgeordneten Behörden der Thüringer Polizei aufschlüsseln. 2. Erfolgt eine Auswertung des Einsatzes/ der Einsätze, sofern die Thüringer Polizei in angrenzenden Bundesländern oder Bundesweit im Einsatz ist? Wenn ja, nach welchen Kriterien? 4. Wie viele Polizeikräfte der Thüringer Polizei wurden im Rahmen des Einsatzes verletzt? Bitte aufschlüsseln in leicht und schwer verletzte. 5. Sind durch Einsatzkräfte der Thüringer Polizei Demonstranten verletz wurden? 6. Wurde bei den evtl. Körperverletzungen durch die Thüringer Polizei entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet? Bitte schonen Sie die Umwelt und antworten auf elektronischem Weg! ... Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 216178 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216178/

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Thüringer Polizei
Sehr <Information-entfernt> über den Webservice fragdenstaat.de versendeten Sie am 10.05.2021 erneut eine E…
Von
Thüringer Polizei
Betreff
WG: WG: WG: Polizeieinsatz am 2021-03-20 in Kassel [#216178]
Datum
17. Mai 2021 09:34
Status
Sehr <Information-entfernt> über den Webservice fragdenstaat.de versendeten Sie am 10.05.2021 erneut eine E-Mail an die Landespolizeidirektion (LPD), in welcher sie gem. § 9 Abs. 1 Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) Informationen zum Polizeieinsatz in Kassel am 20.03.2021 begehrten. Erstmalig kontaktierten Sie die LPD in diesem Zusammenhang am 21.03.2021, woraufhin Sie gebeten wurden, sich mit Ihrem Anliegen an die Landespolizei Hessen als einsatzführende Stelle zu wenden. Die Bearbeitung einzelner Fragen aus Ihrer E-Mail vom 10.05.2021 erfordert eine Zuarbeit der entspre­chenden Fachabteilung. Daraus ergibt sich gem. § 15 Abs. 1 ThürTG eine Kostenpflicht, sofern der dadurch entstehende Verwaltungsaufwand als nicht lediglich geringfügig einzuschätzen ist. Wir sind demnach verpflichtet, Sie als Antragsteller vorab über die voraussichtlichen Kosten zu informieren. Hierfür würden folgende Verwaltungskosten veranschlagt werden: Der zur Bearbeitung notwendige Zeitaufwand wird von hiesiger Stelle mit ca. 1 Arbeitsstunde veranschlagt. Gem. Ziffer 1.2.1. ThürAllgVwKostO belaufen sich die Verwaltungsgebühren auf 16,00 Euro je Viertelstunde (4 x 16 = 64). Dies bedeutet eine Gesamtkostenschuld i. H. v. 64 Euro, zzgl. der entsprechenden Auslagen für das Versenden i. H. v. 13,50 Euro, gem. Ziffer 1.2.2.4 ThürAllgVwKostO. Somit wären bei Ihnen Verwaltungskosten i. H. v. 77,50 Euro (64€ Geühren zzgl. 13,50€ Auslagen) festzusetzen, die vor einer Beauskunftung vorverauslagt werden müssten. Als Petent sind Sie Kostenschuldner. Insofern Sie dies wünschen, werden Sie um Mitteilung Ihrer Klarpersonalien (Vorname, Name, Geb.-datum, Geb.-Ort, aktuelle Anschrift) gebeten. Diese Daten werden für die Zustellung des Kostenbescheides benötigt. Zudem möchten wir Sie bitten, sich entsprechend zu legitimieren, da Ihr verwendetes Pseudonym unter der angegebenen Anschrift nicht existiert. Die LPD nimmt zu den Fragen im Einzelnen wie folgt Stellung. Frage 1: Wie viele Einsatzkräfte der Thüringer Polizei waren bei dem Polizeieinsatz am 20.03 in Kassel beteiligt? Bitte in den einzelnen nachgeordneten Behörden der Thüringer Polizei aufschlüsseln. Die Beantwortung dieser Frage, verbunden mit der von Ihnen erbetenen statistischen Aufschlüsselung nach Behördenzugehörigkeit, zieht gem. § 15 Abs. 1 THürTG eine Kostenpflicht nach sich. Hierzu wird auf die o. g. Ausführungen verwiesen. Frage 2: Erfolgt eine Auswertung des Einsatzes/ der Einsätze, sofern die Thüringer Polizei in angrenzenden Bundesländern oder Bundesweit im Einsatz ist? Wenn ja, nach welchen Kriterien? Grundsätzlich ist jeder Einsatz der Thüringer Polizei auszuwerten. Dieser Grundsatz sowie die hierfür geltenden Kriterien ergeben sich aus einer Dienstvorschrift der Polizei. Diese ist als Verschlusssache (VS) eingestuft und unterliegt somit gem. Verschlusssachenanweisung für den Freistaat Thüringen der Geheimhaltung. Frage 3: entfällt Eine Frage 3 wurde von Ihnen nicht aufgeführt. Frage 4: Wie viele Polizeikräfte der Thüringer Polizei wurden im Rahmen des Einsatzes verletzt? Bitte aufschlüsseln in leicht und schwer verletzte. Zur Beantwortung dieser Frage wird erneut auf die Ausführungen unserer E-Mail vom 10.05.2021 verwiesen. Die statistische Erhebung erfolgt bei der einsatzführende Stelle, welcher hierzu die Beauskunftung obliegt. Frage 5: Sind durch Einsatzkräfte der Thüringer Polizei Demonstranten verletz wurden? Zur Beantwortung dieser Frage wird erneut auf die Ausführungen unserer E-Mail vom 10.05.2021 verwiesen. Die statistische Erhebung erfolgt bei der einsatzführende Stelle, welcher hierzu die Beauskunftung obliegt. Frage 6: Wurde bei den evtl. Körperverletzungen durch die Thüringer Polizei entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet? Für die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gilt das sog. Tatortprinzip. Die gesetzliche Definition des Tatortes ergibt sich aus § 9 StGB. Die örtliche Zuständigkeit der Gerichtsstände ergibt sich aus der Strafprozessordnung (StPO). Hier ist gem. § 7 Abs. 1 StPO der Tatortgerichtsstand geregelt. Die Anzeige einer Straftat ist jedoch grundsätzlich bei jeder Polizeidienststelle möglich, die weitere Bearbeitung erfolgt jedoch im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft des Tatortgerichtsstandes. Die von Ihnen erbetene Auskunft obliegt somit der örtlich zuständigen Stelle. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.