Polizeieinsatz Lützenrath

Ich möchte gerne wissen, wie viele Polizisten im Januar bei der Räumung des Ortes Lützenrath beteiligt waren. Welche Kosten sind dadurch entstanden und wer wird diese tragen.

Ergebnis der Anfrage

Im veröffentlichten Bericht anlässlich der Sitzung des Innenausschusses am 19.01.2023 zu Tagesordnungspunkt 12 „Sachstand zur Situation in Lützerath“ wurden bereits Angaben zur Anzahl der eingesetzten Kräfte getätigt. In der Tagesschicht am 13.01.2023 waren bis zu 3.700 Kräfte eingesetzt. Hierbei wurde das Land Nordrhein-Westfalen aus fast allen Ländern und vom Bund unterstützt. Ich verweise auf den Bericht, welcher unter https://www.landtag.nrw.de/home/dokumen… (Vorlage 18/738) einzusehen ist.

Weitere Informationen zu der von Ihnen aufgeworfenen Fragestellung liegen dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein - Westfalen nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2023
  • Frist
    14. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ic…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Polizeieinsatz Lützenrath [#267555]
Datum
11. Januar 2023 19:28
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte gerne wissen, wie viele Polizisten im Januar bei der Räumung des Ortes Lützenrath beteiligt waren. Welche Kosten sind dadurch entstanden und wer wird diese tragen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267555 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/267555/upload/28b980c5f562e956afc85797e5fdf4139912758e/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG - Antrag Polizeieinsatz Lützerath [#267555] Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben am 11.01.2023 …
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG - Antrag Polizeieinsatz Lützerath [#267555]
Datum
8. Februar 2023 09:41
Status
Warte auf Antwort
image001.png
9,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben am 11.01.2023 einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) gestellt. Das Informationsfreiheitsgesetz NRW stellt auf die vorhandenen Informationen ab (§ 4 Ab. 1 IFG NRW). Eine Informationsbeschaffung ist nicht vorgesehen. Sie fragten, viele Polizisten im Januar bei der Räumung des Ortes Lützerath beteiligt waren. Welche Kosten sind dadurch entstanden sind und wer wird diese trägt. Im veröffentlichten Bericht anlässlich der Sitzung des Innenausschusses am 19.01.2023 zu Tagesordnungspunkt 12 „Sachstand zur Situation in Lützerath“ wurden bereits Angaben zur Anzahl der eingesetzten Kräfte getätigt. In der Tagesschicht am 13.01.2023 waren bis zu 3.700 Kräfte eingesetzt. Hierbei wurde das Land Nordrhein-Westfalen aus fast allen Ländern und vom Bund unterstützt. Ich verweise auf den Bericht, welcher unter https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche.html (Vorlage 18/738) einzusehen ist. Weitere Informationen zu der von Ihnen aufgeworfenen Fragestellung liegen dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein - Westfalen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen