Polizeieinsatz Mahnwache

Die Einsatzprotokolle aller Einsätze am 27.2 diesen Jahres, die einen Bezug auf die angemeldete Dauermahnwache am Heuweg im Langmattenwäldchen hatten

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Einsatzprotokolle aller Einsät…
An Polizeipräsidium Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Polizeieinsatz Mahnwache [#301974]
Datum
4. März 2024 23:14
An
Polizeipräsidium Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Einsatzprotokolle aller Einsätze am 27.2 diesen Jahres, die einen Bezug auf die angemeldete Dauermahnwache am Heuweg im Langmattenwäldchen hatten
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301974 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301974/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Freiburg
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 04.03.2024 an …
Von
Polizeipräsidium Freiburg
Betreff
WG: Eingangsbestätigung-Polizeieinsatz Mahnwache [#301974]
Datum
5. März 2024 11:16
Status
Warte auf Antwort
image001.png
24,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 04.03.2024 an das Polizeipräsidium Freiburg. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Freiburg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nac…
Von
Polizeipräsidium Freiburg
Betreff
WG: Eingangsbestätigung-Polizeieinsatz Mahnwache [#301974]
Datum
19. März 2024 12:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg muss abgelehnt werden. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Ein Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, soweit und solange das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Belange der äußeren oder öffentlichen Sicherheit haben können. Öffentliche Sicherheit umfasst dabei die Unverletzlichkeit der objektiven Rechtsordnung, der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen sowie der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates und der sonstigen Träger der Hoheitsgewalt, insoweit auch die ungestörte Funktionsfähigkeit der Polizei. In den von Ihnen begehrten Unterlagen sind sowohl polizeitaktische Erwägungen der Einsatzleitung als auch daraus resultierende polizeitaktische Maßnahmen der eingesetzten Polizeikräfte schriftlich dokumentiert. Eine Bekanntgabe würde Aufschluss über die Arbeitsweise der Polizei bei derartigen Anlässen geben. Mit diesem Wissen wäre es durchaus möglich, sich auf das künftige Vorgehen der Polizei bei ähnlichen Anlässen einzustellen und somit die polizeiliche Bewältigung derartiger Einsätze zu erschweren oder gar zu vereiteln. Einsatzprotokolle können nicht herausgegeben werden. Mit freundlichen Grüßen