Polizeieinsätze an Schulen

- eine Übersicht über die Anzahl aller Polizeieinsätze an Schulen im Jahr 2019 oder für das letzte Jahr, für das eine solche Übersicht vorliegt, wenn möglich aufgeschlüsselt nach Anlass des Einsatzes und Schulform (Gymnasium, Gemeinschaftsschule, etc.), an der die Einsätze stattfanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Übersicht …
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Polizeieinsätze an Schulen [#188404]
Datum
7. Juni 2020 21:37
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Übersicht über die Anzahl aller Polizeieinsätze an Schulen im Jahr 2019 oder für das letzte Jahr, für das eine solche Übersicht vorliegt, wenn möglich aufgeschlüsselt nach Anlass des Einsatzes und Schulform (Gymnasium, Gemeinschaftsschule, etc.), an der die Einsätze stattfanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188404 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 7. Juni 2020 haben wir erhalten und hausintern an die zuständi…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Polizeieinsätze an Schulen [#188404]
Datum
8. Juni 2020 13:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 7. Juni 2020 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne beantworten wir Ihre Anfrage vom 7. Juni 2020 zur betreffenden Angelegenheit w…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Polizeieinsätze an Schulen [#188404]
Datum
16. Juni 2020 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne beantworten wir Ihre Anfrage vom 7. Juni 2020 zur betreffenden Angelegenheit wie folgt: Eine zentrale Erfassung aller polizeilichen Einsätze an Schulen findet nicht statt. Vorkommnisse an Schulen – als Teilmenge aller Einsätze – werden durch die regionalen Polizeipräsidien erfasst. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Aussagekraft dieser Daten stark eingeschränkt ist und nicht zwangsläufig die Schulform erkennen lassen. Diese Daten liegen dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration jedoch nicht vor. Es ist uns daher nicht möglich Ihnen die Gesamtzahl von Polizeieinsätzen an Schulen, aufgeschlüsselt nach Anlass und Schulform, zu übermitteln. Gleichwohl kann zur Beantwortung der Frage eine Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) herangezogen werden. Diese ermöglicht eine Übersicht polizeilich erfasster Straftaten an Schulen, aufgeschlüsselt nach Deliktsbereichen, und ist im Folgenden beigefügt. Die statistische Erfassung von Straftaten erfolgt bei der Polizei Baden-Württemberg anhand der PKS. Bei der PKS handelt es sich um eine sogenannte reine Ausgangsstatistik, in der strafrechtlich relevante Sachverhalte nach der polizeilichen Sachbearbeitung vor Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden erfasst werden. Die PKS ist als Jahresstatistik konzipiert. Die Fallerfassung erfolgt nach den bundeseinheitlichen „Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik“. Die PKS Baden-Württemberg weist im Jahr 2019 die nachfolgende Anzahl an strafbaren Handlungen an der Tatörtlichkeit „Schule“[[1] Unter der Tatörtlichkeit „Schule“ werden die Tatörtlichkeiten „private Schule“ und „öffentliche Schule“ subsumiert.1] aus. Eine Erfassung der Schulform findet hierbei ebenfalls nicht statt. Zudem gilt es zu beachten, dass sich die Fallauswertung rein auf die Tatörtlichkeit „Schule“ bezieht und keine Rückschlüsse auf einen Zusammenhang mit dem Schulbetrieb, dessen Angehörigen bzw. Schülern zulässt. Anzahl der Fälle an der Tatörtlichkeit „Schule“ in Baden-Württemberg 2019 Straftaten gesamt[[2] Bei den in der Tabelle dargestellten Deliktsbereichen handelt es sich um keine abschließende Darstellung aller Deliktsbereiche. Eine Aufsummierung ergibt daher nicht die unter den Straftaten gesamt erfassten Fallzahlen.2] 13.042 - darunter Diebstahlsdelikte 4.779 - darunter Straftaten gegen das Leben 2 - darunter Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 280 - darunter Rohheitsdelikte / Straftaten gegen die persönliche Freiheit 2.144 - davon Körperverletzung 1.814 - hiervon vorsätzliche leichte Körperverletzung 1.426 - hiervon gefährliche / schwere Körperverletzung 330 - davon Bedrohung 179 - darunter sonstige Straftatbestände StGB 4.190 - davon Beleidigung 496 - davon Sachbeschädigung 3.111 - darunter Rauschgiftdelikte nach BtMG 1.330 ______________________ 1 Unter der Tatörtlichkeit „Schule“ werden die Tatörtlichkeiten „private Schule“ und „öffentliche Schule“ subsumiert. 2 Bei den in der Tabelle dargestellten Deliktsbereichen handelt es sich um keine abschließende Darstellung aller Deliktsbereiche. Eine Aufsummierung ergibt daher nicht die unter den Straftaten gesamt erfassten Fallzahlen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für das ausführliche Beantworten meiner Anfrage und das Bereitstelle…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Polizeieinsätze an Schulen [#188404]
Datum
16. Juni 2020 11:08
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für das ausführliche Beantworten meiner Anfrage und das Bereitstellen der verfügbaren Zahlen! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188404/