Polizeieinsätze im Bereich des Jobcenter Siegen

Am Montag, den 05.08.2013 wurden mehrere Einsatzteams von der Leitstelle der Siegener Polizei zur Außenstelle des Jobcenters im Rathaus Netphen entsandt. Auslöser war nach Presseberichten ein Drohanruf einer Kundin, die sich darüber beschwert hatte, dass ihre Sozialleistungen in fristgerecht in voller Höhe angewiesen worden waren.
http://www.wirsiegen.de/2013/08/arge-team-in-netphen-bedroht-frau-verdaechtig/#comment-8490

In einer Pressemitteilung der Deutschen Polizeigewerkschaft vom 26.09.2012 zum
tödlichen Messerangriff in Jobcenter Neuss war zu lesen:

„Vor allem die Leistungsabteilungen der Ämter sind das Ziel solcher Angriffe. Die Gesetzeslage ist viel zu kompliziert und häufig weder einsehbar und geschweige dann nachvollziehbar. Die in den letzten Jahren hohen Quoten - zig hunderttausende Klagen - der erfolgreichen Widersprüche und Klagen belegen, dass der Gesetzgeber handeln muss. Die Betroffenen Menschen müssen das Handeln der öffentlichen Verwaltung nachvollziehen können. Wenn es um die Existenz geht, dann sind Kurzschlusshandlungen aus Wut und Verzweiflung alles andere als unvorhersehbar.“
http://www.dpolg-nrw.de/uploads/media/PM260912.pdf

Grund genug einmal nachzufragen,

1. Wie viele Polizeieinsätze sind im Bereich des Jobcenter Siegen jährlich dokumentiert?
2. Da das Jobcenter auf mehrere Filialen aufgeteilt ist, wird gebeten, die Einsätze pro Jahr zu beziffern.
3. Außerdem wird beantragt, die Delikte möglichst zu klassifizieren. Nach Medienberichten und Zeugenaussagen wurden sowohl Sachbeschädigungen aufgenommen, als auch Bedrohungssituationen durch Kunden aufgenommen.
4. Es wird weiter angefragt, ob in Zusammenarbeit mit Polizei und Jobcenter Deeskalationsstrategien entwickelt wurden.

Ergebnis der Anfrage

Das Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein hat kein Interesse an kompetenter Ursachenforschung zum Schutz der eigenen Mitarbeiter und an Deeskalationsstrategien im Umgang mit schwierigen Kunden.

Nach eigener Aussageliegen keine Informationen vor.

Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,
da wir zu diesem Thema keine Statistik oder sonstige Dokumentation führen, können wir Ihnen leider keine Informationen zur Verfügung stellen.

Umgangssprachlich könnte man von Gleichgültigkeit sprechen.

Mitarbeiter - egal. Kunden - egal. Körperverletzung - Beleidigungen - Sachbeschädigungen - alles egal.

Oder gelogen? Werden keine Strafanzeigen gestellt? Werden keine Hausverbote ausgesprochen? Ist wirklich die Polizei nur einmal im Haus gewesen? Werden Sachbeschädigungen nicht der Versicherung gemeldet?

Herzlichen Dank für die sehr aufschlussreiche Nicht-Antwort. Schweigen kann sehr laut reden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. August 2013
  • Frist
    10. September 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am Montag, den 0…
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Betreff
Polizeieinsätze im Bereich des Jobcenter Siegen
Datum
7. August 2013 21:35
An
Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am Montag, den 05.08.2013 wurden mehrere Einsatzteams von der Leitstelle der Siegener Polizei zur Außenstelle des Jobcenters im Rathaus Netphen entsandt. Auslöser war nach Presseberichten ein Drohanruf einer Kundin, die sich darüber beschwert hatte, dass ihre Sozialleistungen in fristgerecht in voller Höhe angewiesen worden waren. http://www.wirsiegen.de/2013/08/arge-team-in-netphen-bedroht-frau-verdaechtig/#comment-8490 In einer Pressemitteilung der Deutschen Polizeigewerkschaft vom 26.09.2012 zum tödlichen Messerangriff in Jobcenter Neuss war zu lesen: „Vor allem die Leistungsabteilungen der Ämter sind das Ziel solcher Angriffe. Die Gesetzeslage ist viel zu kompliziert und häufig weder einsehbar und geschweige dann nachvollziehbar. Die in den letzten Jahren hohen Quoten - zig hunderttausende Klagen - der erfolgreichen Widersprüche und Klagen belegen, dass der Gesetzgeber handeln muss. Die Betroffenen Menschen müssen das Handeln der öffentlichen Verwaltung nachvollziehen können. Wenn es um die Existenz geht, dann sind Kurzschlusshandlungen aus Wut und Verzweiflung alles andere als unvorhersehbar.“ http://www.dpolg-nrw.de/uploads/media/PM260912.pdf Grund genug einmal nachzufragen, 1. Wie viele Polizeieinsätze sind im Bereich des Jobcenter Siegen jährlich dokumentiert? 2. Da das Jobcenter auf mehrere Filialen aufgeteilt ist, wird gebeten, die Einsätze pro Jahr zu beziffern. 3. Außerdem wird beantragt, die Delikte möglichst zu klassifizieren. Nach Medienberichten und Zeugenaussagen wurden sowohl Sachbeschädigungen aufgenommen, als auch Bedrohungssituationen durch Kunden aufgenommen. 4. Es wird weiter angefragt, ob in Zusammenarbeit mit Polizei und Jobcenter Deeskalationsstrategien entwickelt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Betreff
AW: Polizeieinsätze im Bereich des Jobcenter Siegen [#4752]
Datum
23. Dezember 2013 20:39
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Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Polizeieinsätze im Bereich des Jobcenter Siegen" vom 07.08.2013 (#4752) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 105 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
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Betreff
AW: AW: Polizeieinsätze im Bereich des Jobcenter Siegen [#4752] [#4752]
Datum
25. Januar 2014 13:03
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Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Polizeieinsätze im Bereich des Jobcenter Siegen" vom 07.08.2013 (#4752) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 138 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
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Betreff
AW: AW: AW: Polizeieinsätze im Bereich des Jobcenter Siegen [#4752] [#4752]
Datum
26. Mai 2014 21:48
An
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Betreff
AW: AW: AW: AW: Polizeieinsätze im Bereich des Jobcenter Siegen [#4752] [#4752]
Datum
22. September 2014 17:15
An
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Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Polizeieinsätze im Bereich des Jobcenter Siegen" vom 07.08.2013 (#4752) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 138 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 4752 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Betreff
AW: AW: AW: AW: Polizeieinsätze im Bereich des Jobcenter Siegen [#4752] [#4752]
Datum
23. September 2014 15:23
Status
Anfrage abgeschlossen
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