Polizeieinsätze im Bereich Jobcenter Solingen

Anfrage an: Jobcenter Solingen

In einem Artikel vom 25. Oktober 2017 (Solingen) "Immer mehr Gewalt gegen Uniformierte" war zu lesen:

"Die Stadt Solingen ihrerseits hat aktuell keine gravierenden Probleme mit Gewalt in Behörden oder öffentlichen Gebäuden, sagte eine Sprecherin. In der Vergangenheit habe es nur vereinzelte Übergriffe gegeben. Zuletzt hatte 2014 ein damals 41jähriger Mann einer Mitarbeiterin des Jobcenters ins Gesicht gespuckt und sie wüst bedroht. Die Stadt erstattete Anzeige und der Mann wurde zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Seitdem, so die Stadt, habe es keine größeren Vorfälle mehr gegeben."
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/solingen/immer-mehr-gewalt-gegen-uniformierte-aid-1.7165552

Mich interessieren die internen Verfahrensabläufe zwischen den Vorfällen z.B. beim Sachbearbeiter, die Meldung an die Geschäftsführung und die Verfahrensschritte bei Meldungen von Sachbeschädigung an die Versicherungen und die Anzeigen bei Polizei und Staatsanwaltschaft.

1. Bitte benennen Sie mir die einzelnen Handlungsschritte anhand von Musterschreiben, Vordrucken und Protokollen.
2. Bitte teilen Sie mir mit auf welche Weise Sie solche strafrechtlich und versicherungstechnisch relevanten Vorfälle dokumentieren
(Musterformular, Software)
3. In welcher Form und Häufigkeit gibt das Jobcenter Meldungen an die Kommunalverwaltung weiter
4. Wie viele Polizeieinsätze (Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausverbote etc.) sind in den Jahren 2005 bis 2017 durchgeführt worden?

Ergebnis der Anfrage

"zu 1) Soweit Sie die Benennung einzelner Handlungsschritte anhand von Musterschreiben, Vordrucken
und Protokollen beantragen, lehne ich Ihren Antrag ab. "

Dass "Durch die Bekannte ggf. vorhandener Musterschreiben, Vordrucke und Protokolle, welche Regelungen hinsichtlich der Zusammenarbeit des Jobcenters mit der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden treffen, besteht die Gefahr, dass Mitarbeiter und Kunden des Jobcenters nicht mehr effektiv geschützt und Maßnahmen der Gefahrenabwehr nicht mehr zielgerichtet eingesetzt werden können." erschließt sich nicht. Schließlich zielt die Anfrage gerade nicht auf strategische Verfahren, sondern lediglich auf die Erfassung von Basisdaten.

Möglicherweise ist Solingen hier aufgrund der geringen Häufigkeit von Vorfällen der falsche Ansprechpartner.
Jobcenter in anderen Regionen, müssen mehr Übergriffe verkraften.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. November 2017
  • Frist
    15. Dezember 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Jobcenter Solingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Polizeieinsätze im Bereich Jobcenter Solingen [#25292]
Datum
12. November 2017 22:55
An
Jobcenter Solingen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einem Artikel vom 25. Oktober 2017 (Solingen) "Immer mehr Gewalt gegen Uniformierte" war zu lesen: "Die Stadt Solingen ihrerseits hat aktuell keine gravierenden Probleme mit Gewalt in Behörden oder öffentlichen Gebäuden, sagte eine Sprecherin. In der Vergangenheit habe es nur vereinzelte Übergriffe gegeben. Zuletzt hatte 2014 ein damals 41jähriger Mann einer Mitarbeiterin des Jobcenters ins Gesicht gespuckt und sie wüst bedroht. Die Stadt erstattete Anzeige und der Mann wurde zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Seitdem, so die Stadt, habe es keine größeren Vorfälle mehr gegeben." http://www.rp-online.de/nrw/staedte/solingen/immer-mehr-gewalt-gegen-uniformierte-aid-1.7165552 Mich interessieren die internen Verfahrensabläufe zwischen den Vorfällen z.B. beim Sachbearbeiter, die Meldung an die Geschäftsführung und die Verfahrensschritte bei Meldungen von Sachbeschädigung an die Versicherungen und die Anzeigen bei Polizei und Staatsanwaltschaft. 1. Bitte benennen Sie mir die einzelnen Handlungsschritte anhand von Musterschreiben, Vordrucken und Protokollen. 2. Bitte teilen Sie mir mit auf welche Weise Sie solche strafrechtlich und versicherungstechnisch relevanten Vorfälle dokumentieren (Musterformular, Software) 3. In welcher Form und Häufigkeit gibt das Jobcenter Meldungen an die Kommunalverwaltung weiter 4. Wie viele Polizeieinsätze (Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausverbote etc.) sind in den Jahren 2005 bis 2017 durchgeführt worden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Solingen
Ihre IFG-Anfrage Sehr geehrtAntragsteller/in ich beabsichtige, Ihre Anfrage in den nächsten Tagen zu bescheiden, …
Von
Jobcenter Solingen
Betreff
Ihre IFG-Anfrage
Datum
15. November 2017 13:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich beabsichtige, Ihre Anfrage in den nächsten Tagen zu bescheiden, würde Ihnen den entsprechenden Bescheid aber postalisch zukommen lassen. Ich benötige daher Ihre Anschrift. Herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre IFG-Anfrage [#25292] Sehr geehrt<< Anrede >> das Ziel der Informationsfreiheit ist sicherlic…
An Jobcenter Solingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage [#25292]
Datum
15. November 2017 20:56
An
Jobcenter Solingen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> das Ziel der Informationsfreiheit ist sicherlich die verstaubte Geheimniskrämerei der Behörden zu durchbrechen und den Demokratiegedanken durch Informationszugang zu beleben und zu verbessern. Die Zunahme der Aggression und Gewaltbereitschaft gegen Behörden und Uniformierte ist ein Zunehmendes Problem und muss der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden. Einer Zusendung Ihrer Antwort an meine Mailadresse im Portal ist durchaus gewünscht. Hilfsweise sende ich Ihnen aber auch gern meine Adresse mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Solingen
Kein Nachrichtentext
Von
Jobcenter Solingen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. November 2017
Status
Anfrage abgeschlossen