Polizeifeier Rosenheim Mittagessen

Am 14.01.2021 soll laut Presseberichten eine Abschiedsfeier für die Vizepräsidentin des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, in Rosenheim stattgefunden haben.
In der Fragestellung geht es um das gemeinsame Mittagessen, nicht um die Dienstbesprechung.
Bitte beantworten Sie dazu folgende Fragen:

Im Rahmen des Treffens wurde laut Presseberichten ein gemeinsames Mittagessen, mit Bewirtung durch eine Catering Firma eingenommen.
Wurde vom Justizministerium geprüft, ob dies einen Verstoß gegen das Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung darstellt?
Danach ist eine Bewirtung nicht erlaubt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2021
  • Frist
    20. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
Robert Hösl
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 14.01.2021 …
An Bayerisches Staatsministerium der Justiz Details
Von
Robert Hösl
Betreff
Polizeifeier Rosenheim Mittagessen [#208962]
Datum
17. Januar 2021 22:11
An
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 14.01.2021 soll laut Presseberichten eine Abschiedsfeier für die Vizepräsidentin des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, in Rosenheim stattgefunden haben. In der Fragestellung geht es um das gemeinsame Mittagessen, nicht um die Dienstbesprechung. Bitte beantworten Sie dazu folgende Fragen: Im Rahmen des Treffens wurde laut Presseberichten ein gemeinsames Mittagessen, mit Bewirtung durch eine Catering Firma eingenommen. Wurde vom Justizministerium geprüft, ob dies einen Verstoß gegen das Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung darstellt? Danach ist eine Bewirtung nicht erlaubt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Robert Hösl Anfragenr: 208962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208962/
Mit freundlichen Grüßen Robert Hösl

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Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Ihre E-Mail vom 17. Januar 2021 Mit freundlichen Grüßen
Von
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 17. Januar 2021
Datum
1. Februar 2021 14:19
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen