Polizeifeier Rosenheim Mittagessen

Am 14.01.2021 soll laut Presseberichten eine Abschiedsfeier für die Vizepräsidentin des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, in Rosenheim stattgefunden haben.
In der Fragestellung geht es um das gemeinsame Mittagessen, nicht um die Dienstbesprechung.
Bitte beantworten Sie dazu folgende Fragen:
1. Ist es korrekt, dass Innenminister Joachim Herrmann an der Feier teilgenommen hat?
2. Wie viele Personen haben sonst noch teilgenommen.
3. Ist es korrekt, dass es gemeinsames Mittagessen eingenommen wurde?
4. Wenn Punkt 3 bejaht wird, auf welcher Grundlage des Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist dies möglich?
5. Wenn Punkt 3 bejaht wird, wurden die notwendigen Abstände eingehalten?
6. Laut 11. IfSG ist eine Bewirtung nicht erlaubt, warum ist es in diesem Fall möglich oder stellt dies einen Verstoß gegen die Verordnung dar?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2021
  • Frist
    20. Februar 2021
  • 4 Follower:innen
Robert Hösl
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 14.01.2021 …
An Landratsamt Rosenheim - Staatliches Gesundheitsamt Details
Von
Robert Hösl
Betreff
Polizeifeier Rosenheim Mittagessen [#208960]
Datum
17. Januar 2021 22:07
An
Landratsamt Rosenheim - Staatliches Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 14.01.2021 soll laut Presseberichten eine Abschiedsfeier für die Vizepräsidentin des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, in Rosenheim stattgefunden haben. In der Fragestellung geht es um das gemeinsame Mittagessen, nicht um die Dienstbesprechung. Bitte beantworten Sie dazu folgende Fragen: 1. Ist es korrekt, dass Innenminister Joachim Herrmann an der Feier teilgenommen hat? 2. Wie viele Personen haben sonst noch teilgenommen. 3. Ist es korrekt, dass es gemeinsames Mittagessen eingenommen wurde? 4. Wenn Punkt 3 bejaht wird, auf welcher Grundlage des Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist dies möglich? 5. Wenn Punkt 3 bejaht wird, wurden die notwendigen Abstände eingehalten? 6. Laut 11. IfSG ist eine Bewirtung nicht erlaubt, warum ist es in diesem Fall möglich oder stellt dies einen Verstoß gegen die Verordnung dar?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Robert Hösl Anfragenr: 208960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208960/
Mit freundlichen Grüßen Robert Hösl
Robert Hösl
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeifeier Rosenheim Mittagessen“ vom 17.01.2…
An Landratsamt Rosenheim - Staatliches Gesundheitsamt Details
Von
Robert Hösl
Betreff
AW: Polizeifeier Rosenheim Mittagessen [#208960]
Datum
26. März 2021 15:33
An
Landratsamt Rosenheim - Staatliches Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeifeier Rosenheim Mittagessen“ vom 17.01.2021 (#208960) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Robert Hösl Anfragenr: 208960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208960/

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Landratsamt Rosenheim - Staatliches Gesundheitsamt
Sehr geehrter Herr Hösl, zu Ihrer Anfrage haben wir Ihnen bereits mit dem Mail vom 18.03.21 geantwortet und mitge…
Von
Landratsamt Rosenheim - Staatliches Gesundheitsamt
Betreff
AW: Polizeifeier Rosenheim Mittagessen [#208960]
Datum
29. März 2021 22:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hösl, zu Ihrer Anfrage haben wir Ihnen bereits mit dem Mail vom 18.03.21 geantwortet und mitgeteilt, dass Sie sich hinsichtlich der Dienstbesprechung des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd und des Innenministeriums bitte an das dafür zuständige Bayerische Innenministerium wenden müssen, da das Polizeipräsidium den Ablauf unmittelbar mit der obersten zuständigen Bayerischen Staatsbehörde (=Innenministerium) abgestimmt hat. Mit freundlichen Grüßen