Polizeihubschraubereinsätze

Wieviel Prozent der Bundespolizeiflugstunden entfallen auf Ausbildungs-und Übungsflüge, wieviel Prozent auf reine Beobachtungs- und Aufklärungsflüge (ohne Bergungs und Transportmaßnahmen)? Wieviel Prozent der reinen Beobachtungs- und Aufklärungsflüge liessen sich - deutlich kostengünstiger für den Steuerzahler, umweltverträglicher und gesundsheitsschonender für die vom Lärm betroffenen Anwohner - auch mittels Einsatz von Drohnen erbringen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviel Prozent der Bundespolizeiflug…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Polizeihubschraubereinsätze [#296252]
Datum
4. Januar 2024 12:15
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviel Prozent der Bundespolizeiflugstunden entfallen auf Ausbildungs-und Übungsflüge, wieviel Prozent auf reine Beobachtungs- und Aufklärungsflüge (ohne Bergungs und Transportmaßnahmen)? Wieviel Prozent der reinen Beobachtungs- und Aufklärungsflüge liessen sich - deutlich kostengünstiger für den Steuerzahler, umweltverträglicher und gesundsheitsschonender für die vom Lärm betroffenen Anwohner - auch mittels Einsatz von Drohnen erbringen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296252/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
240104, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Lärmbelästigung Bundespolizeihubsc…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
240104, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Lärmbelästigung Bundespolizeihubschrauber
Datum
8. Januar 2024 14:43
Status
Warte auf Antwort
Az: PKII4.12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, FrankSehr geehrter Herr << Antragsteller:in >>, vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 04.01.2024 zum Einsatz von Luftfahrzeugen bei der Bundespolizei Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich Ihre Zuschrift mit der Bitte um Übernahme bzw. weiterer Veranlassung zuständigkeitshalber an die Bundespolizei weitergeleitet habe. Nach dem Zuständigkeitsprinzip wird die Beschwerde grundsätzlich von der Behörde bearbeitet, gegen die sich die Beschwerde richtet bzw. der der/die belastete Mitarbeiter/in angehört. Sie werden von der Bundespolizei weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 240104, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Lärmbelästigung Bundespolizeih…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 240104, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Lärmbelästigung Bundespolizeihubschrauber [#296252]
Datum
24. Januar 2024 16:53
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage hatte ich bewusst an das Bundesministerium gestellt, dem die Bundespolizei unterstellt ist, insbesondere aufgrund der politischen Bedeutung im Hinblick auf die Gesundheitsgefährdung der in hohem Masse und dauerhaft vom Hubschrauberlärm betroffenen Bürger sowie vor dem Hintergrund des hohen Drucks auf die öffentlichen Haushaltskassen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296252/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
240124, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Lärmbelästigung Bundespolizeihubsc…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
240124, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Lärmbelästigung Bundespolizeihubschrauber
Datum
29. Januar 2024 10:22
Status
Warte auf Antwort
Az: PKII4.12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, FrankSehr geehrter Herr << Antragsteller:in >>, vielen Dank für Ihre erneute Zuschrift vom 24.01.2024. Ich kann Ihre Intention nachvollziehen, bitte aber um Verständnis, dass das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) trotz seiner Aufsichtspflicht über die Bundespolizei nicht über jeden Einsatz der Bundespolizei in Kenntnis gesetzt werden kann. In ihrer Aufgabenerfüllung ist die Bundespolizei doch weitestgehend selbstständig. Alles andere würde zu  zu Lasten der Sicherheit gehen. Deshalb bitte ich Sie, die Reaktion des Bundespolizeipräsidiums abzuwarten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 240124, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Lärmbelästigung Bundespolizeih…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 240124, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Lärmbelästigung Bundespolizeihubschrauber [#296252]
Datum
7. Februar 2024 11:18
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeihubschraubereinsätze“ vom 04.01.2024 (#296252) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Zwischenzeitlich habe ich eine Nachricht der Bundespolizeibehörde erhalten, in dem diese um weitere Bearbeitungszeit bittet, ohne dass ein Datum für die Antwort genannt wird. Ich würde mich freuen, wenn ich alsbald eine Antwort erhalte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
240207, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Lärmbelästigung Bundespolizeihubsc…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
240207, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Lärmbelästigung Bundespolizeihubschrauber
Datum
15. Februar 2024 11:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
240104namezwbescheidlrmbelstigungbundespolizeihubschrauber.msg
25,5 KB
240124nameerneutezuschriftlrmbelstigungbundespolizeihubschrauber.msg
25,0 KB
Az: PKII4.12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, FrankSehr geehrter Herr << Antragsteller:in >>, vielen Dank für Ihre erneute Zuschrift vom 07.02.2024. leider habe ich es mit meiner E-Mail vom 08.01.2024 versäumt, Ihnen mitzuteilen, dass Ihr Schreiben nicht als ein Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gewertet wurde und damit als Bürgeranfrage beantwortet wird. Deshalb findet die gesetzliche Frist von einem Monat gem. § 7 Abs. 5 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) keine Berücksichtigung. Ich bitte das Versäumnis zu entschuldigen. Meine beiden Zuschriften an Sie vom 08. und 29.01.2024 habe ich nochmals dieser E-Mail angefügt. Da die Bundespolizei Ihnen mitgeteilt hat, dass sie für die Beantwortung Ihrer Anfrage noch weitere Bearbeitungszeit benötige, bitte ich Sie noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: 240207, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Lärmbelästigung Bundespolizeih…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 240207, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Lärmbelästigung Bundespolizeihubschrauber [#296252]
Datum
15. Februar 2024 16:25
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Auskunft. Ich habe inzwischen auch von der Bundespolizeidirektion eine Antwort erhalten, dass meine Frage nicht beantwortet werden kann, da hierzu kein Datenmaterial vorliegt. Hieraus schließe ich, dass das Substitutionspotenzial der Polizeihubschraubereinsätze durch Drohnen noch nicht quantifiziert vorliegt. Das ist sicherlich schade, da in Bezug auf die Verwendung von Steuermitteln, die Angemessenheit von Einsatzmitteln, die Umweltbelastung und die Gesundheit der vom Lärm betroffenen Anwohner vermutlich kein geringes Potenzial vorliegt. Hier werden ja aus anderen Ländern wie Österreich, Schweiz oder Japan sehr erfolgreiche und sicherlich auch wirtschaftlich erstrebenswerte Erfolge vermeldet. Ich danke Ihnen dennoch für Ihre Auskünfte und werde meine Anfrage als erfolgreich beantwortet klassifizieren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296252/