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Polizeikantine Neudorf

- die Konzession der Polizeikantine Neudorf, Fraunhoferstr. 2, 47057 Duisburg, Inh. Guido Matysik.

- Alle Kommunikation die von Ihrer Behörde in Bezug auf den genannten Betrieb mit der Stabsstelle Verbraucherschutz geführt wurde.

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. August 2023
  • Frist
    9. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Bürger- und Ordnungsamt Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Polizeikantine Neudorf [#285591]
Datum
6. August 2023 15:30
An
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Konzession der Polizeikantine Neudorf, Fraunhoferstr. 2, 47057 Duisburg, Inh. Guido Matysik. - Alle Kommunikation die von Ihrer Behörde in Bezug auf den genannten Betrieb mit der Stabsstelle Verbraucherschutz geführt wurde. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285591 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285591/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Ihre unten stehende Anfrage kann Ihnen mitgeteilt werden, dass de…
Von
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Betreff
WG: Polizeikantine Neudorf [#285591]
Datum
19. Oktober 2023 14:54
Status
Anfrage abgeschlossen
sportstadt-duisburg6.jpg
13,8 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Ihre unten stehende Anfrage kann Ihnen mitgeteilt werden, dass dem von Ihnen genannte Inhaber zu dieser Betriebsanschrift unsererseits keine gaststättenrechtliche Erlaubnis gemäß § 2 Gaststättengesetz erteilt wurde. Weiter können wir Ihnen mitteilen, dass uns keinerlei Informationen zu jeglicher Art von Kommunikation der Stabstelle Verbraucherschutz in Bezug zu dem von Ihnen genannten Betrieb vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.