Polizeiliche Kontrollmaßnahmen zur Radfahrersicherheit

Eine Übersicht über polizeiliche Kontrollmaßnahmen der letzten 12 Monate betreffend

(1) Verstöße gegen § 5 Absatz 4 Satz 3 StVO (Sicherheitsabstand beim Überholen von Rad Fahrenden)

(2) Verstöße gegen Verkehrszeichen 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen) seit Installation des Verkehrszeichens in Aachen

jeweils unterteilt nach

(A) Häufigkeit und Umfang der durchgeführten Kontrollmaßnahmen (z.B. in Form der Anzahl der kontrollierten Verkehrsteilnehmer oder in Form von Datum und Dauer der durchgeführten Kontrollmaßnahmen)

(B) Anzahl festgestellter Verstöße

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Polizeiliche Kontrollmaßnahmen zur Radfahrersicherheit [#217837]
Datum
8. April 2021 23:37
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht über polizeiliche Kontrollmaßnahmen der letzten 12 Monate betreffend (1) Verstöße gegen § 5 Absatz 4 Satz 3 StVO (Sicherheitsabstand beim Überholen von Rad Fahrenden) (2) Verstöße gegen Verkehrszeichen 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen) seit Installation des Verkehrszeichens in Aachen jeweils unterteilt nach (A) Häufigkeit und Umfang der durchgeführten Kontrollmaßnahmen (z.B. in Form der Anzahl der kontrollierten Verkehrsteilnehmer oder in Form von Datum und Dauer der durchgeführten Kontrollmaßnahmen) (B) Anzahl festgestellter Verstöße
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217837/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeiliche Kontrollmaßnahmen zur Radfahrersic…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Polizeiliche Kontrollmaßnahmen zur Radfahrersicherheit [#217837]
Datum
5. Juni 2021 17:59
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeiliche Kontrollmaßnahmen zur Radfahrersicherheit“ vom 08.04.2021 (#217837) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217837/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizeipräsidium Aachen
Polizeipräsidium Aachen                                                                                         D…
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
AW: Polizeiliche Kontrollmaßnahmen zur Radfahrersicherheit [#217837]
Datum
7. Juni 2021 09:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Aachen                                                                                         Dir. ZA, ZA 11, Datenschutzbeauftragte                                                                                            30.01 - 4/2021 Aachen, 07.06.2021       Sehr Antragsteller/in ich bitte für die längere Bearbeitungszeit um Verständnis. In der Anlage übersende ich Ihnen das Antwortschreiben hinsichtlich Ihrer Anfrage. Weiterhin erhalten Sie das Infoblatt bezüglich des Datenschutzes. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Freundliche Grüße,