Polizeiliches Handeln im Bereich des Promenadenrings

1. Ziel, Dauer und Erfolg des Kontrollpostens auf der Promenade auf Höhe der Synagoge Münster. Im November und Dezember 2022 war an dieser Stelle regelmäßig ein Polizeifahrzeug auf dem Erdboden neben dem Asphaltstreifen auf der Seite der Synagoge abgestellt.
2. Aufzeichnungen über die Gestaltung der unter 1. genannten Kontrollstelle. Wurden Alternativen zur Abstellung und häufigem Betrieb im Leerlauf des og. Fahrzeugs erörtert? Wurden hierbei insbesondere die Alternativen einer Fußstreife, einer Fahrradstreife oder eines ortsfesten Wetterschutzes untersucht?
3. Häufigkeit und Anlass der Befahrung des Promenadenrings mit Kraftfahrzeugen entgegen der gelten Verkehrsregeln in den Jahren 2020 - 2022.
4. Welche Vorkehrungen und Vorsichtsmaßnahmen werden bei der Befahrung des Promenadenrings zum Schutz von Radfahrenden und Fußgehenden werden getroffen?
5. Polizeiliche Vorschriften: Bitte senden Sie mir interne Dokumente (z.b. Dienstanweisungen, Vorschriften, Arbeitsanweisungen) der Polizei Münster zu, die die Befahrung des Promenadenrings regeln.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Dezember 2022
  • Frist
    24. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Polizeipräsidium Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Polizeiliches Handeln im Bereich des Promenadenrings [#266168]
Datum
22. Dezember 2022 13:53
An
Polizeipräsidium Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Ziel, Dauer und Erfolg des Kontrollpostens auf der Promenade auf Höhe der Synagoge Münster. Im November und Dezember 2022 war an dieser Stelle regelmäßig ein Polizeifahrzeug auf dem Erdboden neben dem Asphaltstreifen auf der Seite der Synagoge abgestellt. 2. Aufzeichnungen über die Gestaltung der unter 1. genannten Kontrollstelle. Wurden Alternativen zur Abstellung und häufigem Betrieb im Leerlauf des og. Fahrzeugs erörtert? Wurden hierbei insbesondere die Alternativen einer Fußstreife, einer Fahrradstreife oder eines ortsfesten Wetterschutzes untersucht? 3. Häufigkeit und Anlass der Befahrung des Promenadenrings mit Kraftfahrzeugen entgegen der gelten Verkehrsregeln in den Jahren 2020 - 2022. 4. Welche Vorkehrungen und Vorsichtsmaßnahmen werden bei der Befahrung des Promenadenrings zum Schutz von Radfahrenden und Fußgehenden werden getroffen? 5. Polizeiliche Vorschriften: Bitte senden Sie mir interne Dokumente (z.b. Dienstanweisungen, Vorschriften, Arbeitsanweisungen) der Polizei Münster zu, die die Befahrung des Promenadenrings regeln.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 266168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266168/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Münster
Ihre Anfrage vom 22.12.2022; Eingangsbestätigung Münster, 28.12.2022 Polizeipräsidium Münster Behördlicher Datensc…
Von
Polizeipräsidium Münster
Betreff
Ihre Anfrage vom 22.12.2022; Eingangsbestätigung
Datum
28. Dezember 2022 08:31
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
4,1 KB


Münster, 28.12.2022 Polizeipräsidium Münster Behördlicher Datenschutzbeauftragter Az.: DSB-30.01-197/22 Per E-Mail an Herrn << Adresse entfernt >> Durchführung des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Erhalt Ihrer IFG-Anfrage zum Thema "Polizeiliches Handeln im Bereich des Promenadenrings". Die Prüfung, ob und in welcher Form die Informationen vorhanden sind und ob sie auch -gebührenfrei- zur Verfügung gestellt werden können, läuft. Sollte ich von der Erhebung von Gebühren nicht absehen können, werde ich Sie vorab darüber informieren. Ansonsten erhalten Sie unmittelbar Nachricht, sobald die Prüfung abgeschlossen ist. Bis dahin bitte ich noch um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Münster
Ihre Anfrage vom 22.12.2022; Anhörung Münster, 03.01.2023 Polizeipräsidium Münster Behördlicher Datenschutzbeauftr…
Von
Polizeipräsidium Münster
Betreff
Ihre Anfrage vom 22.12.2022; Anhörung
Datum
3. Januar 2023 13:45
Status
Warte auf Antwort
Münster, 03.01.2023 Polizeipräsidium Münster Behördlicher Datenschutzbeauftragter Az.: DSB-30.01-197/22 Per E-Mail an Herrn << Adresse entfernt >> Durchführung des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Sehr << Antragsteller:in >> ich beabsichtige, Ihrem Antrag teilweise nicht nachzukommen und übersende das anliegende Anhörungsschreiben daher mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 22.12.2022; Anhörung [#266168] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung d…
An Polizeipräsidium Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 22.12.2022; Anhörung [#266168]
Datum
4. Januar 2023 17:58
An
Polizeipräsidium Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der Informationen und die Gelegenheit zur Stellungnahme. Zu 2. Die Ablehnung des Informationszugangs auf Grundlage von §6 Satz 1 IFG NRW leuchtet nicht ein. Die Frage bezieht sich auf die umweltgerechte Gestaltung der Kontrollstelle. Das Vorhandensein und die aktuelle Gestaltung ist für jeden Beobachter und jede Beobachterin offensichtlich. Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund die Frage nach der möglichst umweltgerechten Gestaltung der Kontrollstelle, welche offensichtlich vorhanden ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung und die Tätigkeit der Polizei berührt. Ich bitte Sie um erneute Prüfung der Frage 2. unter Berücksichtigung der Regelungen in UIG NRW entsprechend meiner Originalanfrage. Weiterhin möchte ich darauf Hinweisen, dass nach den Angaben des LDI NRW Ablehnungen von Anfragen nach dem IFG schriftlich zu begründen sind. (https://www.ldi.nrw.de/informationsfreiheit/antworten-auf-haeufig-gestellte-fragen). Zitat LDI NRW: "[...]Lehnt eine Behörde Ihren Antrag auf Informationsantrag ab, muss sie die Ablehnung schriftlich begründen. [...] Die Begründung darf sich nicht in einer bloßen Wiederholung des Gesetzeswortlautes erschöpfen. Die Behörde muss vielmehr die Tatsachen und Umstände darlegen, die die Ablehnung tragen [...]." Ich möchte Sie daher bitten Ihre Ablehnung meiner Teilanfrage 1. entsprechend zu Begründen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 266168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266168/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 22.12.2022; Anhörung [#266168] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeiliches …
An Polizeipräsidium Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 22.12.2022; Anhörung [#266168]
Datum
14. Februar 2023 19:15
An
Polizeipräsidium Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeiliches Handeln im Bereich des Promenadenrings“ vom 22.12.2022 (#266168) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Münster
Ihre Anfrage vom 22.12.2022; Zwischenmitteilung Münster, 16.02.2023 Polizeipräsidium Münster Behördlicher Datensch…
Von
Polizeipräsidium Münster
Betreff
Ihre Anfrage vom 22.12.2022; Zwischenmitteilung
Datum
16. Februar 2023 08:56
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
4,1 KB


Münster, 16.02.2023 Polizeipräsidium Münster Behördlicher Datenschutzbeauftragter Az.: DSB-30.01-197/22 Per E-Mail an Herrn << Adresse entfernt >> Durchführung des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Erhalt Ihres Erinnerungsschreibens vom 14.02.2023. Ihre Auffassung, eine Frist sei überschritten, teile ich nicht. Ihre IFG-Anfrage habe ich am 22.12.2022 erhalten. Am 03.01.2023 habe ich Ihnen die erwünschten Informationen zur Verfügung gestellt, aber auch mitgeteilt, die IFG-Anfrage zum Teil abzulehnen und Sie zu den Gründen angehört. Die Anhörungsfrist endete am 24.01.2023. Ihre Stellungnahme vom 04.01.2023 wird noch geprüft. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 22.12.2022; Zwischenmitteilung [#266168] Guten Tag, seit Ihrer letzen Nachricht ist bereits …
An Polizeipräsidium Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 22.12.2022; Zwischenmitteilung [#266168]
Datum
30. März 2023 13:15
An
Polizeipräsidium Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, seit Ihrer letzen Nachricht ist bereits einige Zeit vergangen. Bitte informieren Sie mich über den Stand der Prüfung meiner Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

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Polizeipräsidium Münster
Durchführung des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein - Westfalen (IFG NRW)
Von
Polizeipräsidium Münster
Via
Briefpost
Betreff
Durchführung des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein - Westfalen (IFG NRW)
Datum
28. April 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,9 MB