Polizeischutz für die Sitzung der Gemeindevertretung

Anfrage an: Gemeinde Brieselang

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 01.06.2022 startete die Sitzung der Brieselanger Gemeindevertretung ohne ersichtlichen Grund unter Polizeischutz. An dem Abend klärte sich jedoch weder für die Zuschauer:innen noch die anwesenden Gemeindevertreter:innen, wieso die Polizei anwesend war. Bitte erlauben Sie mir daher die folgenden drei Fragen:

1) Ist der Brieselanger Gemeindeverwaltung bekannt, welche angenommene Gefahr bzw. welches vermutete Risiko zu dem Einsatz führte?

2) Ist es zutreffend, dass die Gemeindeverwaltung die Polizei um Präsenz bei dieser Sitzung gebeten hat?

3) Ab welchem Zeitpunkt wusste die Gemeindeverwaltung, dass die Polizei an dem Abend anwesend sein wird und welche Gemeindeverterter:innen wurden vorab über den Einsatz informiert?

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Wie aus dem Schriftverkehr deutlich wird, ist die Gemeindeverwaltung Brieselang bzw. der Bürgermeister offensichtlich nicht gewillt, die Fragen zu beantworten. Daher habe ich von weiteren Nachfragen abgesehen, auch wenn es sich bei den bisherigen Antworten meiner Einschätzung nach um Ausflüchte ins Formale handelt, um in der Sache keine Stellung beziehn zu müssen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Juni 2022
  • Frist
    5. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Gemeinde Brieselang Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Polizeischutz für die Sitzung der Gemeindevertretung [#250488]
Datum
2. Juni 2022 21:57
An
Gemeinde Brieselang
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am 01.06.2022 startete die Sitzung der Brieselanger Gemeindevertretung ohne ersichtlichen Grund unter Polizeischutz. An dem Abend klärte sich jedoch weder für die Zuschauer:innen noch die anwesenden Gemeindevertreter:innen, wieso die Polizei anwesend war. Bitte erlauben Sie mir daher die folgenden drei Fragen: 1) Ist der Brieselanger Gemeindeverwaltung bekannt, welche angenommene Gefahr bzw. welches vermutete Risiko zu dem Einsatz führte? 2) Ist es zutreffend, dass die Gemeindeverwaltung die Polizei um Präsenz bei dieser Sitzung gebeten hat? 3) Ab welchem Zeitpunkt wusste die Gemeindeverwaltung, dass die Polizei an dem Abend anwesend sein wird und welche Gemeindeverterter:innen wurden vorab über den Einsatz informiert? Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250488 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250488/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeischutz für die Sitzung der Gemeindevert…
An Gemeinde Brieselang Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Polizeischutz für die Sitzung der Gemeindevertretung [#250488]
Datum
5. Juli 2022 17:44
An
Gemeinde Brieselang
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeischutz für die Sitzung der Gemeindevertretung“ vom 02.06.2022 (#250488) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Gemeinde Brieselang
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wird hiermit zurückgewiesen. Begründung: Ihre Anfrage ist n…
Von
Gemeinde Brieselang
Betreff
AW: Polizeischutz für die Sitzung der Gemeindevertretung [#250488]
Datum
11. Juli 2022 01:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wird hiermit zurückgewiesen. Begründung: Ihre Anfrage ist nach dem AIG weder ausreichend begründet, noch ist der Rechtsanspruch aus dem Gesetz entsprechend herleitbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich finde im Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) Brandenburgs kein…
An Gemeinde Brieselang Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Polizeischutz für die Sitzung der Gemeindevertretung [#250488]
Datum
12. Juli 2022 11:47
An
Gemeinde Brieselang
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich finde im Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) Brandenburgs keine Pflicht zu umfassenden Begründung des Auskunftsersuchen durch die Antragsstellenden. Zudem fällt die Gemeinde Brieselang meiner Einschätzung nach durchaus unter den in §2 Absatz AIG genannten Anwendungsbereich. Auch sehe ich bei dieser Angelegenheit keinen der im Gesetz aufgeführten Ablehungsgründe einer Anfrage als erfüllt an. Ich möchte Sie daher höflichst bitten, meine Anfrage nochmals zu prüfen. Sollten es bei einer Ablehnung bleiben, wäre es freundlich, wenn Sie mir die rechtliche Begründung Ihrer Ablehnung mitteilen könnten. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250488 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250488/

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Gemeinde Brieselang
Sehr << Antragsteller:in >> nach dem AIG steht Ihnen ein Akteneinsichtsrecht zu. Eine Akte oder ein S…
Von
Gemeinde Brieselang
Betreff
AW: Polizeischutz für die Sitzung der Gemeindevertretung [#250488]
Datum
17. Juli 2022 03:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> nach dem AIG steht Ihnen ein Akteneinsichtsrecht zu. Eine Akte oder ein Schriftverkehr zu dem von Ihnen gewünschten Thema gibt es nicht. Aus diesem Grund läuft Ihr Antrag ins Leere. Ein allgemeines Frage- und Auskunftsrecht gibt es nach dem AIG nicht. Die Akteneinsicht kann unter bestimmten Umständen durch eine Auskunft ersetzt werden. Ein derartiger Vorgang liegt aus meiner Sicht hier nicht vor. Mit freundlichen Grüßen