Polizisten im Fahrraddienst in Berlin

Anfrage an: Polizei Berlin

- Die Anzahlen der Polizisten, die im Außendienst auf Fahrrädern unterwegs sind.
- Die Anzahl der Bußgelder, die diese gegen Fahrradfahrer verhängen, sowie die Anzahl der Bußgelder gegen andere Verkehrsteilnehmer
- Die Summe der Bußgelder für Fahrradfahrer und nicht Fahrradfahrer, die von Polizisten auf Fahrrädern verhängt werden
- Die Anzahl der Polizisten im Außendienst, die nicht im Fahrraddienst sind

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Mai 2023
  • Frist
    20. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die …
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Polizisten im Fahrraddienst in Berlin [#279087]
Datum
16. Mai 2023 23:54
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Anzahlen der Polizisten, die im Außendienst auf Fahrrädern unterwegs sind. - Die Anzahl der Bußgelder, die diese gegen Fahrradfahrer verhängen, sowie die Anzahl der Bußgelder gegen andere Verkehrsteilnehmer - Die Summe der Bußgelder für Fahrradfahrer und nicht Fahrradfahrer, die von Polizisten auf Fahrrädern verhängt werden - Die Anzahl der Polizisten im Außendienst, die nicht im Fahrraddienst sind
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279087/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Angabe Ihrer Anschrift, damit eine weitere Bearbeitung erfo…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] Polizisten im Fahrraddienst in Berlin [#279087]
Datum
17. Mai 2023 06:29
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
4,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Angabe Ihrer Anschrift, damit eine weitere Bearbeitung erfolgen kann. Die Angabe ist erforderlich, um eine gebührenbelastende Herausgabe von Informationen an eine anonyme Antragstellung zu vermeiden sowie um eine identifizierbare Zugänglichmachung eines Bescheides zu ermöglichen, da über IFG-Anträge in Form eines Verwaltungsaktes rechtlich beschieden wird. Eine Auskunftserteilung nach dem IFG ist gebührenpflichtig, gemäß § 16 IFG in Verbindung des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBtrG), der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) und der Tarifstelle 1004 a) Nr. 2 bis Nr. 4 des Gebührenverzeichnisses in der Anlage zu § 1 VGebO. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem tatsächlich entstehenden Verwaltungsaufwand. Der gesetzliche Rahmen ist bist zu einer Höhe von 500 Euro möglich. Sofern mir Ihre Anschrift bis zum 14. Juni 2023 nicht vorliegt, bitte ich um Verständnis, dass eine weitere Bearbeitung nicht weiter erfolgt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, bis zu einem Zeitaufwand von bis zu 30 Minuten ist eine Auskunftserteilung kostenfrei. Bitte senden Sie…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [extern] Polizisten im Fahrraddienst in Berlin [#279087]
Datum
27. Mai 2023 11:15
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bis zu einem Zeitaufwand von bis zu 30 Minuten ist eine Auskunftserteilung kostenfrei. Bitte senden Sie mir die Informationen zu, die sie in diesem Zeitraum zusammentragen können. Gerade das Verhältnis aus Polizisten im Außendienst mit und ohne Fahrrädern, sollte ohne weiteres aus dem Dienstplan zu ermitteln sein. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279087/

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Polizei Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> hinsichtlich Ihrer Anschrift und der kostenpflichtigen Auskunftserteilun…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] AW: [extern] Polizisten im Fahrraddienst in Berlin [#279087]
Datum
30. Mai 2023 06:43
Status
Sehr << Antragsteller:in >> hinsichtlich Ihrer Anschrift und der kostenpflichtigen Auskunftserteilung gemäß § 16 IFG Berlin verweise ich auf meine Ausführungen vom 17. Mai 2023. Mit Ihre Annahme, dass ein Zeitaufwand bis zu 30 Minuten kostenfrei wäre, gilt nicht für Berlin. Sofern mir Ihre Anschrift bis 14. Juni 2023 nicht vorliegt erfolgt keine weitere Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen