Poller gegen Parken auf dem Seitenstreifen in der Gravensteinstr.
Anfrage an:
Bezirksamt Pankow
Eine Antwort zu der Frage, weshalb nur vor einem Grundstück in der Gravensteinstr. zwischen Str. 76 und Str. 76 a das Halten und Parken von Fahrzeugen auf dem Seitenstreifen entgegen § 12 Abs. 4 StVO durch den Einbau von Pollern (Holzpfälen) unterbunden worden ist, vor allen umliegenden Grundstücken jedoch weiterhin der Seitenstreifen zum Halten und Parken genutzt werden kann.
Anfrage eingeschlafen
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Datum22. Januar 2020
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25. Februar 2020
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