Pöller zur Sicherung der Kinder in Spichererbergstraße (gepflasterter Teil), weil Bürgersteig von PKW und LKW täglich genutzt wird damit es nicht so wackelt.

Ich möchte bitte mehrere Pöller in dem gepflasterten Teil der Spichererbergstraße, 66119 auf der linken Seite auf dem Gehweg.
PKW und LKW nutzen den Gehweg täglich, um die Erschütterung zu verringern. Darunter leidet die Sicherheit von Personen (dies ist ein Schulweg), die Stützmauern und Gehwege.
MfG

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. März 2019
  • Frist
    30. April 2019
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte bit…
An Ordnungsamt - Saarbrücken Details
Von
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Betreff
Pöller zur Sicherung der Kinder in Spichererbergstraße (gepflasterter Teil), weil Bürgersteig von PKW und LKW täglich genutzt wird damit es nicht so wackelt. [#62925]
Datum
26. März 2019 13:33
An
Ordnungsamt - Saarbrücken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte bitte mehrere Pöller in dem gepflasterten Teil der Spichererbergstraße, 66119 auf der linken Seite auf dem Gehweg. PKW und LKW nutzen den Gehweg täglich, um die Erschütterung zu verringern. Darunter leidet die Sicherheit von Personen (dies ist ein Schulweg), die Stützmauern und Gehwege. MfG
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ordnungsamt - Saarbrücken
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Aufstellung von Pollern zum Schutz des Fußgängers in der Spichererbergs…
Von
Ordnungsamt - Saarbrücken
Betreff
WG: Pöller zur Sicherung der Kinder in Spichererbergstraße (gepflasterter Teil), weil Bürgersteig von PKW und LKW täglich genutzt wird damit es nicht so wackelt. [#62925]
Datum
2. April 2019 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Aufstellung von Pollern zum Schutz des Fußgängers in der Spichererbergstraße liegt der Straßenverkehrsstelle des Ordnungsamtes vor. Zur Prüfung der Verkehrssituation, der Gefährdungslage und der Erforderlichkeit der Maßnahme wird das nach der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebene Anhörungsverfahren eingeleitet, an dem die städtischen Fachämter Stadtplanungsamt, Straßenamt, Straßenverkehrsstelle und Polizei beteiligt sind. Nach Abschluss des Verfahrens wird der Antragsteller über das Ergebnis informiert. Da sich ein solches Verfahren über mehrere Wochen erstrecken kann, bitte ich Sie um etwas Geduld. Bezüglich der von Ihnen geforderten Akteneinsicht bitte ich um Mitteilung, welche Akten für Sie relevant sind. Sowohl beim Stadtplanungsamt, Straßenamt als auch bei der Straßenverkehrsstelle werden sog. Straßenakten geführt. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt - Saarbrücken
Poller Spichererbergstraße Sehr geehrteAntragsteller/in zwischenzeitlich liegen die Stellungnahmen der Fachabteilu…
Von
Ordnungsamt - Saarbrücken
Betreff
Poller Spichererbergstraße
Datum
21. Mai 2019 10:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zwischenzeitlich liegen die Stellungnahmen der Fachabteilungen und der Polizei vor und die städtische Arbeitsgruppe Verkehr hat sich mit Ihrem Anliegen befasst. Bei Verkehrsbeobachtungen konnte ein Überfahren des Gehweges vor Ihrem Anwesen nicht bestätigen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass durch das Parken auf der gegenüberliegenden Straßenseite die Ausfahrt aus den Garagen eingeschränkt ist und die Fahrzeuge beim Ausfahren den Gehweg ein gutes Stück weit in Längsrichtung überfahren. Eine Berechnung der benötigten Schleppkurven für die Garagenausfahrt hat dies bestätigt. Aus der zuständigen Polizeiinspektion liegen keine Beschwerden zur Gefährdung von Fußgängern durch das Überfahren des Gehweges vor. Die Auswertung des Unfalllagebildes im angesprochenen Bereich der Spichererbergstraße ergab keine Unfälle oder Auffälligkeiten. Im Zuge der Erschließung des Wohngebietes und der Baumaßnahme im Trillerweg ist für den Baustellenverkehr eine Änderung des ruhenden Verkehrs in der Spichererbergstraße erforderlich. Eine detaillierte Verkehrsplanung hierzu liegt noch nicht vor. Die AG Verkehr hat daher beschlossen, die geplante Führung des Baustellenverkehrs abzuwarten, bevor über bauliche Maßnahmen auf dem Gehweg vor Ihrem Anwesen entschieden wird. Zu gegebener Zeit werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Poller Spichererbergstraße [#62925] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für den Status. Die Ausfahrten d…
An Ordnungsamt - Saarbrücken Details
Von
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Betreff
AW: Poller Spichererbergstraße [#62925]
Datum
23. Mai 2019 12:29
An
Ordnungsamt - Saarbrücken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für den Status. Die Ausfahrten der Garagen stellen überhaupt kein Problem dar. Der Gehweg wurde täglich mehrmals von PKW u LKW genutzt. Zwischenzeitlich habe ich an die Stelle an der Pöller nötig wären selbst einen Blumenkübel aufgestellt, um die Gefährdung der Bewohner und Schulkinder einzudämmen. Dies hat zur Folge, dass sehr effektiv niemand mehr den Gehweg als Straße benutzt. Was zeigt, dass dies sinnvoll wäre, denn der Blumenkübel nicht im Interesse ihrerseits sein wird. Für mich unerklärlich ist jedoch, dass 100m weiter unterhalb Pöller aufgestellt werden u hier nicht. Was muss geschehen (außer Unfälle) damit dies geschieht? Die Baustelle am Trillerweg sollte mit diesem Anliegen NICHTS zu tun haben, wenn die LKW die Strasse u nicht den Gehweg nutzen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62925 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ordnungsamt - Saarbrücken
AW: Poller Spichererbergstraße [#62925] Sehr geehrteAntragsteller/in vorsorglich möchte ich Sie darauf aufmerksam …
Von
Ordnungsamt - Saarbrücken
Betreff
AW: Poller Spichererbergstraße [#62925]
Datum
23. Mai 2019 12:52
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vorsorglich möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass diese Pflanzkübel gem. § 32 Abs. 1 StVO ein Verkehrshindernis darstellen. In § 32 Abs. 1 StVO heißt es: „Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann“. Der Tatbestand des Verkehrshindernisses im öffentlichen Verkehrsraum ist deshalb erfüllt, weil jederzeit Fahrzeugführer ihre Fahrzeuge an den Pflanzgefäßen beschädigen und Fußgänger an den Gefäßen anstoßen können. Im Schadensfall wären die Kosten von Ihnen zu tragen, da Sie verbotener Weise Hindernisse im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt haben. Ob und welches Hindernis aufgestellt werden darf, entscheidet die Straßenverkehrsstelle des Ordnungsamtes im Einvernehmen mit der Polizei und dem Amt für Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur (Straßenamt). Eine Ausnahmegenehmigung zum Aufstellen der Blumenkübel wurde von uns nicht erteilt. Ich darf Sie daher höflichst bitten, diese Gefäße kurzfristig wieder aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Poller Spichererbergstraße [#62925] Sehr geehrteAntragsteller/in das ist mir bewusst und nicht überraschend, …
An Ordnungsamt - Saarbrücken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Poller Spichererbergstraße [#62925]
Datum
23. Mai 2019 17:07
An
Ordnungsamt - Saarbrücken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in das ist mir bewusst und nicht überraschend, dass ich darauf hingewiesen werde. Allerdings ist mir unverständlich, dass es nur Gründe gibt, die nicht dafür stehen und keinen der gegen die Aufstellung der Pöller spricht und dennoch nicht gehandelt wird bis es zu einem Grund (Unfall?) kommt. Dass der Baustellenverkehr Vorrang hat ist ungeheuerlich! Viele Schulkinder müssen bereits jetzt gefahren werden oder einen Umweg laufen damit es nicht zu Vorfällen mit den LKWs kommt. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir mitteilen wie die Aufstellung weiterer Pöller in der Spichererbergstraße angestoßen werden kann. Hier geht es mir nicht um meinen Treppe, die bereits durch Fahrzeuge beschädigt wurde, die den Gehweg nutzen. Es geht hier einzig und allein um die Sicherheit der Personen - vor allem der Kinder! Meine Bitte diese Anfrage nicht abzutun, sondern behilflich zu sein den Weg sicher zu machen. Denn die LKWs werden sicher den Gehweg nutzen und ich habe keine List mich den ganzen Tag mit Fotoapparat und Telefon an die Straße zu stellen bis genügend Vorfälle amtlich bekannt sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62925 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: Poller Spichererbergstraße [#62925] Sehr geehrteAntragsteller/in dürfte ich um den Kontakt der Leitung bitten…
An Ordnungsamt - Saarbrücken Details
Von
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Betreff
AW: Poller Spichererbergstraße [#62925]
Datum
28. Mai 2019 17:21
An
Ordnungsamt - Saarbrücken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in dürfte ich um den Kontakt der Leitung bitten? Herr Dahm, ist dies noch korrekt? Vielen dank Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62925 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Ordnungsamt - Saarbrücken
AW: Poller Spichererbergstraße [#62925] Abteilungsleiter ist Herr Darm. Tel. 905-3546 Mit freundlichen Grüßen
Von
Ordnungsamt - Saarbrücken
Betreff
AW: Poller Spichererbergstraße [#62925]
Datum
29. Mai 2019 06:32
Status
Abteilungsleiter ist Herr Darm. Tel. 905-3546 Mit freundlichen Grüßen