Polzeianwärter NRW

Die Kriterien nach denen z.B. Neonazis, Identitäre Bewegung, Kommunisten, Islamisten nicht für den Polizeidienst zugelassen werden.
Um Benennung der verantwortlichen Stelle zur Absicherung der demokratischen Integrität des Polizeidienstes wird ebenfalls gebeten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Mai 2017
  • Frist
    23. Juni 2017
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Polzeianwärter NRW [#21574]
Datum
21. Mai 2017 14:05
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kriterien nach denen z.B. Neonazis, Identitäre Bewegung, Kommunisten, Islamisten nicht für den Polizeidienst zugelassen werden. Um Benennung der verantwortlichen Stelle zur Absicherung der demokratischen Integrität des Polizeidienstes wird ebenfalls gebeten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Ulrich Scharfenort
AW: Polizeianwärter NRW [#21574] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Polzeianwärte…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Polizeianwärter NRW [#21574]
Datum
23. Juni 2017 06:11
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Polzeianwärter NRW“ vom 21.05.2017 (#21574) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 21574 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ulrich Scharfenort
AW: AW: Polizeianwärter NRW [#21574] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Polzeianw…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: AW: Polizeianwärter NRW [#21574]
Datum
9. Juli 2017 16:12
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Polzeianwärter NRW“ vom 21.05.2017 (#21574) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 21574 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass Bewerberinnen und Bewerber für de…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: 2017-05-22 - BE - Scharfenort, Ulrich - Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz/WG: Polzeianwärter NRW [#21574]/
Datum
26. Juli 2017 20:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeivollzugsdienstes im Rahmen der Ausfüllung der Online-Bewerbung Angaben machen müssen, ob gegen sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist, oder sie bereits strafrechtlich verurteilt worden sind. Je nach Ergebnis werden auch die entsprechenden Strafakten angefordert und ausgewertet. Die Bewerberinnen und Bewerber unterschreiben zudem einen Vordruck zur "Einstellungsauskunft", in dem sie ihr Einverständnis zur Überprüfung ihrer Daten in den polizeilichen Auskunftssystemen erteilen. Sofern die Bewerberinnen und Bewerber für eine Einstellung vorgesehen sind, erfolgt die Anfrage an die Polizeibehörden am Wohnort der Bewerberinnen und Bewerber zur Überprüfung ihrer Daten in diesen polizeilichen Auskunftssystemen. Weiterhin wird von den für die Einstellung vorgesehenen Bewerberinnen und Bewerbern ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung verlangt. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen