Pönalen für nicht gebaute EEG-Anlagen

ich habe gelesen, dass aktuell zwei ersteigerte PV-Anlagenbauoptionen über ca. 135 MW nach zwei Jahren wegen Nichtrealisierung verfallen sind. In solchen Fällen sollen Pönalen in Höhe von 50€/kWh fällig werden.
Fragen:
Sind bisher überhaupt Pönalen tatsächlich bezahlt worden? Oder ist es wegen Übertragungen, Insolvenz u.ä.m. noch zu keinen Geldzahlungen gekommen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. November 2019
  • Frist
    20. Dezember 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich habe gelesen, d…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Pönalen für nicht gebaute EEG-Anlagen [#170532]
Datum
17. November 2019 17:10
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich habe gelesen, dass aktuell zwei ersteigerte PV-Anlagenbauoptionen über ca. 135 MW nach zwei Jahren wegen Nichtrealisierung verfallen sind. In solchen Fällen sollen Pönalen in Höhe von 50€/kWh fällig werden. Fragen: Sind bisher überhaupt Pönalen tatsächlich bezahlt worden? Oder ist es wegen Übertragungen, Insolvenz u.ä.m. noch zu keinen Geldzahlungen gekommen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie den Bescheid zu der im Betreff genannten Angelegenheit. …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr UIG-Antrag vom 17. November 2019 - Pönalen für nicht gebaute EEG-Anlagen [#170532]
Datum
16. Dezember 2019 11:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie den Bescheid zu der im Betreff genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen