Portfolio des „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“

Die einzelnen Bestände des Portfolios des „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“ zum 31. Dezember 2020 sowie zum 31. Dezember 2021 mit Angabe der jeweiligen Assetklassen, Emittenten, Land und Marktwert. Der KENFO hat gleichartige Informationen zu seinen Beständen veröffentlicht (https://www.kenfo.de/kapitalanlagen/portfolio)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Mai 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die einzelnen Bes…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Portfolio des „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“ [#248435]
Datum
6. Mai 2022 15:22
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die einzelnen Bestände des Portfolios des „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“ zum 31. Dezember 2020 sowie zum 31. Dezember 2021 mit Angabe der jeweiligen Assetklassen, Emittenten, Land und Marktwert. Der KENFO hat gleichartige Informationen zu seinen Beständen veröffentlicht (https://www.kenfo.de/kapitalanlagen/portfolio)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 248435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248435/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesagentur für Arbeit
RCE 1409.1- 29/2022 Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen zum Versorgungsfonds der …
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Portfolio des „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“ [#248435]
Datum
13. Juni 2022 12:06
Status
Warte auf Antwort
RCE 1409.1- 29/2022 Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen zum Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist hier eingegangen und wird in der Zentrale der BA bearbeitet. Bitte entschuldigen Sie, dass sich die Bearbeitung urlaubsbedingt verzögert hat. Zur abschließenden Beantwortung ist außerdem noch die Beteiligung betroffener Dritter nach § 8 IFG erforderlich. Es müssen die mit der Anlage beauftragten Indexanbieter beteiligt werden aus folgenden Gründen: Der Versorgungsfonds der BA stellt ein Sondervermögen zur Sicherstellung von Versorgungsansprüchen der Beamtinnen und Beamten der BA dar und ist in § 366a SGB III geregelt: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__366a.html. Nach § 366a Abs. 6 SGB III ist die Verwaltung des Fonds der Bundesbank übertragen. Die Grundsätze des Versorgungsrücklagengesetzes (VersRücklG) und Richtlinien des Bundes gelten entsprechend: http://www.gesetze-im-internet.de/versr_cklg/ Die Richtlinien des Bundes sahen für die Anlage des Versorgungsvermögens bis Juli 2021 eine Nachbildung des Euro-Stoxx-50-Index vor. Seit August 2021 werden die Aktieninvestments umgeschichtet und zu 65 Prozent in den S&P Eurozone Bund/SV Climate Transition ESG Select Index (Euro-Raum) und zu 35 Prozent in den Euronext V.E ESG-World-select75 Bund/SVIndex (Ex-Euro-Raum) investiert. Die Umschichtung des Aktienvolumens wird voraussichtlich zum Jahrsende 2022 insgesamt abgeschlossen sein. Um Ihre Anfrage - Bestände des Portfolios zum 31.12.2020 und 31.12.2021 mit Angabe der jeweiligen Assetklassen, Emittenten, Land und Marktwert - abschließend beantworten zu können, ist die Beteiligung der beiden Indexanbieter Standard&Poors und Euronext V.E. erforderlich. Ich bitte daher noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihrem Antrag vom 6. Mai 2022 sende ich Ihnen den Bescheid vom heutigen Tag vorab …
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
WG: Portfolio des „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“ [#248435]
Datum
22. Juli 2022 16:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihrem Antrag vom 6. Mai 2022 sende ich Ihnen den Bescheid vom heutigen Tag vorab per E-Mail. Für die verzögerte Beantwortung bitte ich um Entschuldigung. Im Anhang werden die Bestände des Portfolios des Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit (BA) zum Stichtag 31.12.2020 und 31.12.2021 sowie eine Auflistung der 20 größten Index-Komponenten des S&P-Index in elektronischer Form zugänglich gemacht. Mit freundlichen Grüßen