Portoerhöhung Deutsche Post 2016
Anfrage an:
Bundesnetzagentur
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)
- Sämtliche Dokumente die die Deutsche Post AG vorgelegt hat um die notwendige Höhe des Portos zu begründen
- Sämtliche internen Gutachten zum Vorgang der Portoeröhung
- Sämtliche interne Kommunikation sowie Kommunikation mit der Deutsche Post AG zu diesem Vorgang
- Sämtliche Namen und Funktionen der an der Entscheidung Beteiligten
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
-
Datum3. Januar 2016
-
5. Februar 2016
-
Kosten dieser Information:500,00 Euro
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!