Portoerhöhung Deutsche Post 2016

Anfrage an: Bundesnetzagentur

- Sämtliche Dokumente die die Deutsche Post AG vorgelegt hat um die notwendige Höhe des Portos zu begründen
- Sämtliche internen Gutachten zum Vorgang der Portoeröhung
- Sämtliche interne Kommunikation sowie Kommunikation mit der Deutsche Post AG zu diesem Vorgang
- Sämtliche Namen und Funktionen der an der Entscheidung Beteiligten

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    3. Januar 2016
  • Frist
    5. Februar 2016
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche Doku…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Portoerhöhung Deutsche Post 2016 [#12349]
Datum
3. Januar 2016 18:35
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Dokumente die die Deutsche Post AG vorgelegt hat um die notwendige Höhe des Portos zu begründen - Sämtliche internen Gutachten zum Vorgang der Portoeröhung - Sämtliche interne Kommunikation sowie Kommunikation mit der Deutsche Post AG zu diesem Vorgang - Sämtliche Namen und Funktionen der an der Entscheidung Beteiligten
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in die Pressestelle, an die Sie Ihre Anfrage gerichtet hatten, bat mich, Ihnen zuständig…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Portoerhöhung Deutsche Post 2016 [#12349]
Datum
5. Januar 2016 09:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Pressestelle, an die Sie Ihre Anfrage gerichtet hatten, bat mich, Ihnen zuständigkeitshalber zu antworten. Ich bestätige daher - wie erbeten - zunächst den Eingang Ihrer Anfrage. Sie sprechen mit Ihrer Anfrage zwei Verfahren an, die für die Genehmigung der seit dem 1. Januar 2016 geltenden Porti erforderlich waren. Mit dem sog. Maßgrößenverfahren wurden die Vorgaben für den Entgeltgenehmigungsantrag im darauf folgenden sog. Price-Cap-Verfahren festgelegt. Im Price-Cap-Verfahren wurden sodann die konkreten Entgelte (Porti) beantragt. Das Maßgrößenverfahren wurde unter dem Aktenzeichen BK5-15/012 geführt und am 23.11.2015 beschieden. Das Price-Cap-Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen BK5-15/042 geführt und am 04.12.2015 beschieden. Beide Verfahren sind in der Beschlussdatenbank der Bundesnetzagentur eingestellt: http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Serv… http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Serv… Sie finden auf der Internetseite der Beschlusskammer 5 unter dem Punkt "Aktuelles" (http://www.bundesnetzagentur.de/cln_142…) weitere Informationen. Gerne prüfe ich vertiefte Ansprüche gem. IFG. Ich weise jedoch bereits jetzt darauf hin, dass es sich aufgrund der Vielzahl der erbetenen Auskünfte und des Umfangs der Verfahrensunterlagen nicht mehr um eine einfache Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG handeln dürfte, und verweise auf die insoweit einschlägige IFGGebV, wonach sich der Gebührenrahmen für die Auskunftserteilung zwischen 30 und 250 € bzw. 60 und 500 € (Anlage (zu § 1 Abs. 1 IFGGebV) Gebühren- und Auslagenverzeichnis, Nrn. 1.2 oder 1.3) zzgl. Kosten für die erforderlichen Kopien bewegen dürfte. Die Akten liegen nur in geringem Umfang elektronisch vor, sodass die diversen Verfahrensordner zu kopieren wäre. Eine Übersendung der erbetenen Verfahrensunterlagen in elektronischer Form ist nicht möglich. Da in den Unterlagen umfängliche schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Deutschen Post AG enthalten sind, wäre diese an dem Verfahren zu beteiligen. Auch dies spricht dafür, dass es sich nicht um eine einfache Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG handeln dürfte. Möglicherweise sind die o.g. frei verfügbaren Auskünfte jedoch ausreichend. Sollte Sie vor diesem Hintergrund Abstand von Ihrem Anliegen nehmen, bitte ich um Rückantwort bis zum 12.01.2016. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich sehr herzlich für die zeitnahe Antwort und die von Ihnen ber…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Portoerhöhung Deutsche Post 2016 [#12349]
Datum
5. Januar 2016 10:20
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich sehr herzlich für die zeitnahe Antwort und die von Ihnen bereits übersandten Informationen. Der von Ihnen genannte Gebührenrahmen reicht von EUR 30 bis 500. Mit welchen Gebühren müsste man denn Ihrer Meinung nach in diesem konkreten Fall genau rechnen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in das kann ich Ihnen derzeit wirklich nicht beantworten. Es kommt sicherlich auch auf …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: WG: Portoerhöhung Deutsche Post 2016 [#12349]
Datum
5. Januar 2016 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in das kann ich Ihnen derzeit wirklich nicht beantworten. Es kommt sicherlich auch auf die erforderlich werdenden Verhandlungen mit der Deutschen Post AG an. Aufgrund des enormen Aktenumfangs dürfte es sich eher im mittleren bis oberen Bereich des Gebührenrahmens bewegen, zumal nahezu ausschließlich (bis auf die Kopiertätigkeit) Tätigkeiten des höheren Dienstes erforderlich werden dürften. Die Gebühr wird sich dann am tatsächlichen Aufwand bemessen, der erst nach Abschluss des Verfahrens ermittelt werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> in diesem Fall werde ich zunächst einmal mit den von Ihnen versandten Informa…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: Portoerhöhung Deutsche Post 2016 [#12349]
Datum
5. Januar 2016 11:59
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> in diesem Fall werde ich zunächst einmal mit den von Ihnen versandten Informationen arbeiten und mich nur falls nötig erneut bei Ihnen melden. Bitte betrachten Sie die Angelegenheit bis auf Weiteres als erledigt. Erneut meinen herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesnetzagentur
Sehr gerne
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: AW: WG: Portoerhöhung Deutsche Post 2016 [#12349]
Datum
5. Januar 2016 12:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr gerne