Position des Auswärtigen Amtes zum Memorandum of Understanding zwischen der EU und Tunesien

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Alle Dokumente, die die Position Ihres Hauses zum Memorandum of Understanding zwischen der EU und Tunesien dokumentieren, insbesondere die im Artikel „Ohne Rücksicht auf Verluste“ der Zeitschrift „Die ZEIT“ vom 03. August 2023 genannten vertraulichen Unterlagen des Auswärtigen Amtes & Niederschriften deutscher Diplomaten, in denen ein Konflikt mit der EU-Kommission bezüglich des Migrationsabkommens mit Tunesien dokumentiert sei. Weiterhin wird in dem Artikel von einem internen Briefing des Auswärtigen Amtes von Außenministerin Annalena Baerbock & von der Kritik deutscher Vertreter bei einem Treffen der Ratsarbeitsgruppe "Mashrek/Maghreb" gesprochen. Auch erbitte ich die Übersendung des Rundschreibens sowie der entsprechenden Beiträge.

Den Artikel der ZEIT finden Sie hier: https://www.zeit.de/2023/33/eu-abkommen-tunesien-migrationsdeal-ursula-von-der-leyen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. August 2023
  • Frist
    6. September 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokumente, die die Position Ihre…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Position des Auswärtigen Amtes zum Memorandum of Understanding zwischen der EU und Tunesien [#285502]
Datum
4. August 2023 16:12
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente, die die Position Ihres Hauses zum Memorandum of Understanding zwischen der EU und Tunesien dokumentieren, insbesondere die im Artikel „Ohne Rücksicht auf Verluste“ der Zeitschrift „Die ZEIT“ vom 03. August 2023 genannten vertraulichen Unterlagen des Auswärtigen Amtes & Niederschriften deutscher Diplomaten, in denen ein Konflikt mit der EU-Kommission bezüglich des Migrationsabkommens mit Tunesien dokumentiert sei. Weiterhin wird in dem Artikel von einem internen Briefing des Auswärtigen Amtes von Außenministerin Annalena Baerbock & von der Kritik deutscher Vertreter bei einem Treffen der Ratsarbeitsgruppe "Mashrek/Maghreb" gesprochen. Auch erbitte ich die Übersendung des Rundschreibens sowie der entsprechenden Beiträge. Den Artikel der ZEIT finden Sie hier: https://www.zeit.de/2023/33/eu-abkommen-tunesien-migrationsdeal-ursula-von-der-leyen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285502/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Position des Auswärtigen Amtes zum Memorandum of Understanding zwischen der EU und Tunesien - Vg. Nr. 308-2023
Datum
11. August 2023 08:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer 308-2023 an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichem Gruß
Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> für die Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigt das Auswärtige Amt noch eine P…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Position des Auswärtigen Amtes zum Memorandum of Understanding zwischen der EU und Tunesien - Vg. Nr. 308-2023
Datum
11. August 2023 08:40
Status
Sehr << Antragsteller:in >> für die Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigt das Auswärtige Amt noch eine Postanschrift, an die der rechtsmittelfähige IFG-Bescheid übermittelt werden kann. Bitte teilen Sie mir noch Ihre Anschrift mit. Mit freundlichem Gruß
Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> bitte nennen Sie dem Auswärtigen Amt noch Ihre Postanschrift, da das IFG-…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Position des Auswärtigen Amtes zum Memorandum of Understanding zwischen der EU und Tunesien - Vg. Nr. 308-2023
Datum
14. August 2023 15:08
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bitte nennen Sie dem Auswärtigen Amt noch Ihre Postanschrift, da das IFG-Verfahren sonst nicht fortgesetzt werden kann. Mit freundlichem Gruß
Auswärtiges Amt
Position des Auswärtigen Amts zum Memorandum of Understanding zwischen der EU und Tunesien - Vg. Nr. 308-2023 Sehr…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Position des Auswärtigen Amts zum Memorandum of Understanding zwischen der EU und Tunesien - Vg. Nr. 308-2023
Datum
4. September 2023 18:13
Status
image001.jpg
2,2 KB
image002.png
8,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> das Auswärtige Amt wird die Bearbeitung Ihrer Anfrage in Ermangelung einer Anschrift oder Rückmeldung nun gebührenfrei einstellen. Mit freundlichem Gruß

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Position des Auswärtigen Amts zum Memorandum of Understanding zwischen der EU und Tunesien - Vg. Nr. 308-2023 …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Position des Auswärtigen Amts zum Memorandum of Understanding zwischen der EU und Tunesien - Vg. Nr. 308-2023 [#285502]
Datum
30. September 2023 10:04
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht! Meine Postanschrift habe ich in das vorgesehene Feld eingetragen. Herzliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285502/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>