positive und negative gemeldete Befunde aufgrund Allgemeinverfügung
laut Allgemeinverfügung "Corona-Pandemie: Verpflichtung der Laborbetreiber in Bayern zur Meldung der Anzahl der untersuchten Abstriche und Proben sowie der Anzahl der positiven und negativen Befunde an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit" https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-144/ wurden die Labore in Bayern angehalten, folgende Meldungen durchzuführen: "aborbetreiber einschließlich Labore von Krankenhäusern und Universitätsinstitute, die ihre Tätigkeit im Freistaat Bayern ausüben und Abstriche oder Proben auf das Vorliegen einer Infektion mit Coronavirus 2019-nCoV / SARS-CoV2 untersuchen, sind unbeschadet der Meldepflicht aus § 7 IfSG in Verbindung mit § 1 Abs. 3 CorViMV zusätzlich verpflichtet, die Gesamtzahl der am jeweiligen Tag untersuchten Abstriche und Proben sowie die Anzahl der positiven und negativen Befunde tagesaktuell an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter der E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu übermitteln. Bei der ersten Meldung sind darüber hinaus einmalig die Gesamtzahl der bisher untersuchten Abstriche und Proben sowie die Anzahl der positiven und negativen Befunde seit 1. Januar 2020 zu melden."
Bitte stellen Sie mir die Informationen zur Verfügung.
Anfrage erfolgreich
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Datum27. Januar 2021
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2. März 2021
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