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positive und negative gemeldete Befunde aufgrund Allgemeinverfügung

laut Allgemeinverfügung "Corona-Pandemie: Verpflichtung der Laborbetreiber in Bayern zur Meldung der Anzahl der untersuchten Abstriche und Proben sowie der Anzahl der positiven und negativen Befunde an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit" https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-144/ wurden die Labore in Bayern angehalten, folgende Meldungen durchzuführen: "aborbetreiber einschließlich Labore von Krankenhäusern und Universitätsinstitute, die ihre Tätigkeit im Freistaat Bayern ausüben und Abstriche oder Proben auf das Vorliegen einer Infektion mit Coronavirus 2019-nCoV / SARS-CoV2 untersuchen, sind unbeschadet der Meldepflicht aus § 7 IfSG in Verbindung mit § 1 Abs. 3 CorViMV zusätzlich verpflichtet, die Gesamtzahl der am jeweiligen Tag untersuchten Abstriche und Proben sowie die Anzahl der positiven und negativen Befunde tagesaktuell an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter der E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu übermitteln. Bei der ersten Meldung sind darüber hinaus einmalig die Gesamtzahl der bisher untersuchten Abstriche und Proben sowie die Anzahl der positiven und negativen Befunde seit 1. Januar 2020 zu melden."

Bitte stellen Sie mir die Informationen zur Verfügung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut Allgemeinver…
An Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
positive und negative gemeldete Befunde aufgrund Allgemeinverfügung [#209820]
Datum
27. Januar 2021 01:10
An
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut Allgemeinverfügung "Corona-Pandemie: Verpflichtung der Laborbetreiber in Bayern zur Meldung der Anzahl der untersuchten Abstriche und Proben sowie der Anzahl der positiven und negativen Befunde an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit" https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-144/ wurden die Labore in Bayern angehalten, folgende Meldungen durchzuführen: "aborbetreiber einschließlich Labore von Krankenhäusern und Universitätsinstitute, die ihre Tätigkeit im Freistaat Bayern ausüben und Abstriche oder Proben auf das Vorliegen einer Infektion mit Coronavirus 2019-nCoV / SARS-CoV2 untersuchen, sind unbeschadet der Meldepflicht aus § 7 IfSG in Verbindung mit § 1 Abs. 3 CorViMV zusätzlich verpflichtet, die Gesamtzahl der am jeweiligen Tag untersuchten Abstriche und Proben sowie die Anzahl der positiven und negativen Befunde tagesaktuell an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter der E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu übermitteln. Bei der ersten Meldung sind darüber hinaus einmalig die Gesamtzahl der bisher untersuchten Abstriche und Proben sowie die Anzahl der positiven und negativen Befunde seit 1. Januar 2020 zu melden." Bitte stellen Sie mir die Informationen zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209820 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209820/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsi…
Von
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Betreff
Ihre Anfrage: positive und negative gemeldete Befunde aufgrund Allgemeinverfügung [#209820]
Datum
17. März 2021 08:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Die verzögerte Rückmeldung bitten wir zu entschuldigen, das Anfrageaufkommen ist derzeit enorm hoch. Gern übermitteln wir Ihnen nachfolgende Informationen. Die Labore, in denen Tests auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden, melden u.a. die Gesamtzahl der durchgeführten Tests sowie die Zahl der positiven und der negativen Testergebnisse an das LGL entsprechend der „Allgemeinverfügung Verpflichtung der Laborbetreiber in Bayern zur Meldung der Anzahl der untersuchten Abstriche und Proben sowie der Anzahl der positiven und negativen Befunde an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit“ (siehe BayMBl. 2020 Nr. 822 - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de)<https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-822/>), hierbei wird dem LGL die Anzahl der von den Laborbetreibern im Freistaat Bayern durchgeführten Tests übermittelt. Mit unserer täglich aktualisierten Veröffentlichung unter https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/in… informieren wir über die wesentlichen Aspekte des Pandemiegeschehens in Bayern. Der Tabelle 09 „Laboruntersuchungen auf SARS-CoV-2“ können Sie die gewünschten Daten entnehmen. Durch das Anklicken des Symbols unterhalb der Tabelle („Download CSV“) besteht zudem die Möglichkeit, die Daten tagesaktuell abzurufen. Wir hoffen, diese Informationen sind hilfreich für Sie Mit freundlichen Grüßen
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