Post-Vac-Syndrom / Postvakzinationssyndrom nach Coronavirus-Impfungen

Übersicht über sämtliche Informationsquellen wie bspw. Vorgangsakten, Protokolle, interne Korrespondenzen, externe Korrespondenzen, Aufzeichnungen, zum Thema:

Post-Vac-Syndrom / Postvakzinationssyndrom / Fatigue / ME/CFS, jeweils nach Coronavirus-Impfungen

Dies dient dem Zweck zur Vorsortierung, um im Nachgang gezielt weitere Informationen zu erfragen.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    28. März 2024
  • Frist
    30. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über sämtliche Informations…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Post-Vac-Syndrom / Postvakzinationssyndrom nach Coronavirus-Impfungen [#304445]
Datum
28. März 2024 02:10
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über sämtliche Informationsquellen wie bspw. Vorgangsakten, Protokolle, interne Korrespondenzen, externe Korrespondenzen, Aufzeichnungen, zum Thema: Post-Vac-Syndrom / Postvakzinationssyndrom / Fatigue / ME/CFS, jeweils nach Coronavirus-Impfungen Dies dient dem Zweck zur Vorsortierung, um im Nachgang gezielt weitere Informationen zu erfragen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304445 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304445/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Post-Vac-Syndrom _ Postvakzinationssyndrom nach Coronavirus-Impfungen _ [#304445] Sehr <&l…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Post-Vac-Syndrom _ Postvakzinationssyndrom nach Coronavirus-Impfungen _ [#304445]
Datum
3. April 2024 11:28
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Die beantragten Inform…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Post-Vac-Syndrom / Postvakzinationssyndrom nach Coronavirus-Impfungen [#304445]
Datum
12. April 2024 09:18
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Die beantragten Informationen sind im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) so weder in den jeweiligen Akten hinterlegt noch werden die hierzu von Ihnen erbetenen Daten gesondert erfasst. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich zwar ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Absatz 1 IFG, allerdings kein Anspruch auf die Erstellung von neuen Informationen. Herauszugeben sind amtliche Aufzeichnungen im Sinne des § 2 Nummer 1 IFG. Nicht vorhandene Aufzeichnungen müssen nicht generiert werden. Jeder Anspruch auf Informationszugang setzt voraus, dass die begehrten Informationen bei den in Anspruch genommenen Stellen tatsächlich vorhanden sind (BVerfG, Beschl. v. 20.6.2017 – 1 BvR 1978/13, ZD 2017, 476; BVerwG, Beschl. vom 27. 5. 2013 – 7 B 43/12, NJW 2013, 2538). Die Beschränkung des Informationsanspruchs auf die bei der anspruchsverpflichteten Stelle tatsächlich vorhandenen Informationen bedeutet, dass sie nur in derjenigen Form zugänglich sind, wie sie bei der Behörde vorliegen. Das IFG kennt keinen Anspruch auf eine systematische Aufbereitung oder Zusammenstellung von Informationen (Schoch IFG/Schoch IFG § 1 Rn. 39). Dies wäre im vorliegenden Fall erforderlich. Die Erfassung und Bewertung von Verdachtsfällen unerwünschter Ereignisse nach Anwendung von COVID-19 Impfstoffen fällt in die Zuständigkeit des Paul-Ehrlich-Instituts als zuständige Bundeoberbehörde. Informationen zum Thema „Post-Vac-Syndrom“ nach COVID-19 Impfung können der öffentlich zugänglichen Stellungnahme des Paul-Ehrlich-Instituts (https://www.pei.de/DE/newsroom/positionen/covid-19-impfstoffe/stellungnahme-postvac.html) entnommen werden. Mit freundlichen Grüßen