Postadressen zur Einsendung von Kriegsdienstverweigerungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes

Die Postadresse oder die Adressen für die jeweiligen Zuständigkeitsgebiete der entsprechenden Behörde bzw. Stelle bei der eine Kriegsdienstverweigerung gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes postalisch eingesendet werden kann.

ggf. eine zusätzlich eine Digitale Variante (verschlüsselt).

Auf Ihrem Internetauftritt wird als zuständige Adresse das Kreiswehrersatzamt (Karrierecenter der Bundeswehr) genannt, diese haben natürlich keine Postadresse auf ihrer Homepage angegeben.

https://www.bafza.de/rat-und-hilfe/kriegsdienstverweigerung-zivildienst/

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Dezember 2022
  • Frist
    14. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Postadresse oder die Adressen für…
An Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Postadressen zur Einsendung von Kriegsdienstverweigerungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes [#265244]
Datum
12. Dezember 2022 07:13
An
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Postadresse oder die Adressen für die jeweiligen Zuständigkeitsgebiete der entsprechenden Behörde bzw. Stelle bei der eine Kriegsdienstverweigerung gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes postalisch eingesendet werden kann. ggf. eine zusätzlich eine Digitale Variante (verschlüsselt). Auf Ihrem Internetauftritt wird als zuständige Adresse das Kreiswehrersatzamt (Karrierecenter der Bundeswehr) genannt, diese haben natürlich keine Postadresse auf ihrer Homepage angegeben. https://www.bafza.de/rat-und-hilfe/kriegsdienstverweigerung-zivildienst/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265244/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail im Bundesamt, die zuständigkeitsha…
Von
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Betreff
AW: Postadressen zur Einsendung von Kriegsdienstverweigerungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes [#265244]
Datum
13. Dezember 2022 13:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail im Bundesamt, die zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet wurde. Nach § 7 Absatz 5 IFG soll die Bearbeitung innerhalb eines Monats erfolgen. Ich leite Ihren Antrag umgehend an das zuständige Fachreferat weiter. Ich werde unaufgefordert wieder auf Sie zukommen, sobald ich weitere Informationen habe und bitte um Ihr Verständnis. Bereits jetzt teile ich Ihnen mit, dass für die Erteilung einer entsprechenden Auskunft (amtlichen Information) Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung entstehen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, bei dieser Anfrage handelt es sich zweifelsfrei um eine einfache Auskunft welche keine Gebühren rechtf…
An Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Postadressen zur Einsendung von Kriegsdienstverweigerungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes [#265244]
Datum
13. Dezember 2022 15:17
An
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bei dieser Anfrage handelt es sich zweifelsfrei um eine einfache Auskunft welche keine Gebühren rechtfertigt. Wie im Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) bei § 10 Gebühren und Auslagen (1) Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach diesem Gesetz werden Gebühren und Auslagen erhoben. Dies gilt nicht für die Erteilung einfacher Auskünfte geschrieben ist eine Erhebung von gebühren in einem solchen fall ausdrücklich nicht vorgesehen. Falls Sie anderer Meinung sind und gebühren erheben möchten bitte ich Sie hiermit VORHER um Rückmeldung mit Begründung und geschätztem Zeitaufwand bzw. Kosten. Des weiteren verweise ausdrücklich darauf, dass ich ggf. Widerspruch gegen die Erhebung einer Gebühr einlegen werde. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265244/
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Sehr [geschwärzt], bezugnehmend auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Der Antrag auf Anerkennung als K…
Von
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Betreff
AW: Postadressen zur Einsendung von Kriegsdienstverweigerungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes [#265244]
Datum
20. Dezember 2022 14:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], bezugnehmend auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Der Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist gemäß § 2 Absatz 2 Kriegsdienstverweigerungsgesetz schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreiswehrersatzamt, den heutigen Karrierecentern der Bundeswehr, zu stellen. Die Zuständigkeit der Karrierecenter richtet sich dabei nach dem Wohnort der antragstellenden Person. Eine Karte mit einer Liste der Karrierecenter der Bundeswehr finden Sie im Internet unter: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/personal/organisation-/bundesamt-fuer-das-personalmanagement-der-bundeswehr-/karrierecenter-der-bundeswehr- Wenn Sie auf der Karte einen gekennzeichneten Standort anklicken, wird die Adresse des jeweiligen Karrierecenters eingeblendet. Unterhalb der Karte befindet sich eine Liste mit den Namen aller Karrierecenter der Bundeswehr. Die Namen sind verlinkt mit einer Webseite des jeweiligen Karrierecenters, im Fall des Karrierecenters Berlin ist dort unter dem Stichwort "Downloads" auch die Zuständigkeit als PDF-Datei veröffentlicht. Eine Liste der Zuständigkeiten der Karrierecenter liegt uns leider nicht vor. Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage bzw. mit der Frage nach dem für Sie zuständigen Karrierecenter an das: Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBW), Militärringstraße 1000, 50737 Köln Als Ansprechstelle benennt das BAPersBw: [geschwärzt] Telefon: +49 221 9571 [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] Alternativ können Sie Ihren Antrag auf Kriegsdienstverweigerung auch an das Ihrem Wohnort nächstgelegene Karrierecenter schicken. Sollte dieses nicht zuständig sein, wird Ihr Antrag an das zuständige Karrierecenter weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, wenn ich das richtig verstanden habe wäre für Oberfranken z.B. folgenden Postadresse zu verwenden und …
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Postadressen zur Einsendung von Kriegsdienstverweigerungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes [#265244]
Datum
20. Dezember 2022 16:42
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, wenn ich das richtig verstanden habe wäre für Oberfranken z.B. folgenden Postadresse zu verwenden und ggf. würde ein Antrag an die zuständige Stelle (das richtige Karrierecenter) weitergeleitet: Karrierecenter der Bundeswehr IV, Dezernatsgruppe Personalauswahl Dezernat Bewerbungsmanagement Dachauer Straße 128 80637 München Bin ich richtig in der Annahme? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265244/
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 20. Dezember 2022 beantragen Sie auf Grundlage des I…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Postadressen zur Einsendung von Kriegsdienstverweigerungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes [#265244]
Datum
21. Dezember 2022 10:01
Status
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 20. Dezember 2022 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zur beiliegenden Anfrage. Zu der von Ihnen erbetenen Auskunft ist nicht das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zuständig, sondern die Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium der Verteidigung. Zur Klärung Ihrer Fragen wenden Sie sich daher bitte an das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und reichen Ihren Antrag dort ein: Kontakt: Stauffenbergstraße 18, 10785 Berlin Postanschrift: 11055 Berlin Telefon 030 182400-0 Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Sie sagen nun, dass keine zuständigkeit ihrerseits gegeben ist nachdem Sie vorher schon informationen …
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Postadressen zur Einsendung von Kriegsdienstverweigerungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes [#265244]
Datum
21. Dezember 2022 10:17
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie sagen nun, dass keine zuständigkeit ihrerseits gegeben ist nachdem Sie vorher schon informationen an mich weitergegeben haben und ich nur eine Rückfrage stellte. Wenn dem so ist leiten Sie den Antrag bitte an die zuständige Behörde weiter wie es das entsprechende Gesetz vorsieht und informieren Sie mich darüber, ob de weiterleitung erfolgte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265244/