Postadressen zur Einsendung von Kriegsdienstverweigerungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes
Die Postadresse oder die Adressen für die jeweiligen Zuständigkeitsgebiete der entsprechenden Behörde bzw. Stelle bei der eine Kriegsdienstverweigerung gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes postalisch eingesendet werden kann.
ggf. eine zusätzlich eine Digitale Variante (verschlüsselt).
Auf Ihrem Internetauftritt wird als zuständige Adresse das Kreiswehrersatzamt (Karrierecenter der Bundeswehr) genannt, diese haben natürlich keine Postadresse auf ihrer Homepage angegeben.
https://www.bafza.de/rat-und-hilfe/kriegsdienstverweigerung-zivildienst/
Information nicht vorhanden
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Datum12. Dezember 2022
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14. Januar 2023
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- Postadressen zur Einsendung von Kriegsdienstverweigerungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes [#265244]
- Datum
- 12. Dezember 2022 07:13
- An
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
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- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
- Betreff
- AW: Postadressen zur Einsendung von Kriegsdienstverweigerungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes [#265244]
- Datum
- 13. Dezember 2022 13:27
- Status
- Warte auf Antwort
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- AW: Postadressen zur Einsendung von Kriegsdienstverweigerungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes [#265244]
- Datum
- 13. Dezember 2022 15:17
- An
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
- Betreff
- AW: Postadressen zur Einsendung von Kriegsdienstverweigerungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes [#265244]
- Datum
- 20. Dezember 2022 14:53
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- AW: Postadressen zur Einsendung von Kriegsdienstverweigerungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes [#265244]
- Datum
- 20. Dezember 2022 16:42
- An
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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- Von
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Betreff
- Postadressen zur Einsendung von Kriegsdienstverweigerungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes [#265244]
- Datum
- 21. Dezember 2022 10:01
- Status
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- Betreff
- AW: Postadressen zur Einsendung von Kriegsdienstverweigerungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes [#265244]
- Datum
- 21. Dezember 2022 10:17
- An
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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