Postadressen zur Einsendung von Kriegsdienstverweigerungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes
Anfrage an:
Bundesministerium der Verteidigung
Die Postadresse oder die Adressen für die jeweiligen Zuständigkeitsgebiete der entsprechenden Behörde bzw. Stelle bei der eine Kriegsdienstverweigerung gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes postalisch eingesendet werden kann.
ggf. eine zusätzlich eine Digitale Variante (verschlüsselt).
Anfrage eingeschlafen
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Datum10. Dezember 2022
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14. Januar 2023
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