Postsendung aus den USA

Laut Sendungsverfolgung liegt die Postsendung mit der ID LX626256194US seit dem 31.07.2019 beim Zoll am Flughafen Frankfurt. Der Zoll ist nicht aussagefähig, die Post, laut Zoll zuständig, kennt die Sendung nicht.
Ja bitte wer veralbert mich hier? Da die Sendung beim Zoll liegt, ist dieser auch zuständig oder wie?
Ein Skandal, wie hier mit den Menschen umgegangen wird.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. August 2019
  • Frist
    24. September 2019
  • Ein:e Follower:in
Helmut Hanel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Sendun…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Helmut Hanel
Betreff
Postsendung aus den USA [#164360]
Datum
20. August 2019 11:47
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Sendungsverfolgung liegt die Postsendung mit der ID LX626256194US seit dem 31.07.2019 beim Zoll am Flughafen Frankfurt. Der Zoll ist nicht aussagefähig, die Post, laut Zoll zuständig, kennt die Sendung nicht. Ja bitte wer veralbert mich hier? Da die Sendung beim Zoll liegt, ist dieser auch zuständig oder wie? Ein Skandal, wie hier mit den Menschen umgegangen wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Helmut Hanel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Helmut Hanel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Helmut Hanel

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 20. August 2019 Anliegendes Schreiben nebst Anlage er…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 20. August 2019
Datum
11. September 2019 13:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Anliegendes Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html allgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zur Verfügung. Außerdem finden Sie dort auch ein Kontaktformular zum IFG, über das Sie Anträge stellen können.