POSTVAC Syndrom Hotline ab 03.04.2023

Konzeption, Besetzung und Personalkostenplanung der ab 03.04.2023 eingerichteten "PostVac Hotline" am LGL.

Sämtliche Emails, Telefonnotizen und Besprechungsprotokolle zur Einrichtung dieser Funktionsstelle. Ebenso die rechtliche Bewertung inwieweit hier ein Verstoß gegen Pflichten der Behörde und deren Mitarbeiter vorliegen, wenn der bayerische Gesundheitsminister die Parole ausgibt: "Wichtig ist: Post-Vac darf keinesfalls mit einem Impfschaden gleichgesetzt werden." Quelle: https://www.stmgp.bayern.de/presse/holetschek-hotline-zum-post-vac-syndrom-startet-am-montag-gesundheitsminister-holetschek/

Konzept zur Abgreuzung parteipolitischer Vorhaben der CDU/CSU und rechtliche Bewertung zur BGH Rechtsprechung hinsichtlich der Hinweispflicht auf die Antragstellung zur Anerkennung von Impfschäden während der Telefongespräche.

Sämtliche Emails, Telefonnotizen und Unterlagen mit dem Büro des amtierenden Gesundheitsministers in Bayern, sowie ihm selbst diese Hotline betreffend.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. April 2023
  • Frist
    5. Mai 2023
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Nadine Spleiss
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Konzeption, Besetzung und Personal…
An Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Details
Von
Nadine Spleiss
Betreff
POSTVAC Syndrom Hotline ab 03.04.2023 [#274556]
Datum
1. April 2023 18:11
An
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Konzeption, Besetzung und Personalkostenplanung der ab 03.04.2023 eingerichteten "PostVac Hotline" am LGL. Sämtliche Emails, Telefonnotizen und Besprechungsprotokolle zur Einrichtung dieser Funktionsstelle. Ebenso die rechtliche Bewertung inwieweit hier ein Verstoß gegen Pflichten der Behörde und deren Mitarbeiter vorliegen, wenn der bayerische Gesundheitsminister die Parole ausgibt: "Wichtig ist: Post-Vac darf keinesfalls mit einem Impfschaden gleichgesetzt werden." Quelle: https://www.stmgp.bayern.de/presse/holetschek-hotline-zum-post-vac-syndrom-startet-am-montag-gesundheitsminister-holetschek/ Konzept zur Abgreuzung parteipolitischer Vorhaben der CDU/CSU und rechtliche Bewertung zur BGH Rechtsprechung hinsichtlich der Hinweispflicht auf die Antragstellung zur Anerkennung von Impfschäden während der Telefongespräche. Sämtliche Emails, Telefonnotizen und Unterlagen mit dem Büro des amtierenden Gesundheitsministers in Bayern, sowie ihm selbst diese Hotline betreffend.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Nadine Spleiss Anfragenr: 274556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274556/ Postanschrift Nadine Spleiss << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nadine Spleiss

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Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Sehr geehrte Frau Spleiss, ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 01.04.2023. Zu Ihren Fragen können wir Folgendes m…
Von
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Betreff
POSTVAC Syndrom Hotline ab 03.04.2023 [#274556]
Datum
24. April 2023 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Spleiss, ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 01.04.2023. Zu Ihren Fragen können wir Folgendes mitteilen: 1. Konzeption, Besetzung und Personalkostenplanung der ab 03.04.2023 eingerichteten "PostVac Hotline" am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Aktuell werden abhängig von Anrufaufkommen zwischen 6 und 9 Mitarbeitende gleichzeitig in der Hotline eingesetzt. Es handelt sich dabei um eine Medizinerin sowie 4 Medizin- und Psychologiestudierende, ergänzt durch einen Pool von 10 mitarbeitenden Pflegekräften der Task-Force-Infektiologie des LGL (TFI). Zudem hat die Hotline eine ärztliche Leitung. Bei den Studenten handelt es sich um Teilzeitkräfte, welche entsprechend ihrer Stundenzahl in der Hotline eingesetzt werden. Der Einsatz erfolgt jeweils für eine komplette Schicht gemäß den Hotline-Zeiten. Die Mitarbeitenden der TFI werden zur Unterstützung nach Bedarf ebenfalls Schichtweise eingesetzt. Die Mitarbeitenden der Hotline sind in Entgeltgruppe 6 (E 6) eingruppiert. Die Personalvollkosten für E 6 liegen bei 78.152 € jährlich. Zusätzlich fallen Kosten für die ärztliche Leitung der Hotline an. Für die Besoldungsgruppe A 14 wären das beispielsweise 140.093 € jährlich. Grundlage für die Gesprächsführung sind von Beschäftigten der Task-Force-Infektiologie erstellte FAQ´s, welche regelmäßig anhand der Gesprächsthemen bzw. in Bezug auf die Verfügbarkeit zusätzlicher Informationen aktualisiert werden sowie gebündelte und aufbereitete Fachinformationen. Bei Bedarf wird auf folgende Hilfsangebote hingewiesen: o Ambulanzen für Kinder: § Josefinum KJF Klinik in Augsburg § Haunersches Kinderspital der LMU München § Klinikum der TU München/ Chronische Fatigue Centrum (MCFC) des Klinikums rechts der Isar der TU München § Kinderklinik Dritter Orden Passau o Ambulanzen für Erwachsene: § Bezirksklinik Augsburg § InnKlinikum Mühldorf § Post-COVID-Ambulanz des Klinikums der LMU München § Klinikum Nürnberg Nord/Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie Klinik für Innere Medizin, Schwerpunkt Geriatrie - Post-Vac-Ambulanz der Uni-Klinik Marburg - LoCon-Netzwerk der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern - Selbsthilfegruppen Corona NAKOS https://www.nakos.de/data/Online-Publikationen/2022/NAKOS-Corona-Selbsthilfegruppen.pdf - Ansprechstellen des Landesversorgungsamts - Meldestelle des Paul-Ehrlich-Institutes 2. In Bezug auf den zweiten Punkt ihrer Anfrage weisen wir darauf hin, dass etwaig vorhandene Emails, Telefonnotizen und Besprechungsprotokolle zur Einrichtung der PostVac Hotline als vorbereitende Korrespondenz der rein internen Willensbildung und Entscheidungsfindung dienten. Diese Unterlagen sind als Kernbereich der behördlichen Meinungsbildung grundsätzlich nicht auskunftsfähig (vgl. amtliche Begründung Bay LT-Drs. 17/7537, 50). Gleiches gilt für etwaige zwischen den beteiligten Behörden und Ministerien geführte vorbereitende Korrespondenz. 3. Das Recht auf Informationszugang besteht ferner nur in Bezug auf Dateien und Akteninhalte der auskunftspflichtigen Stelle. Rechtliche Bewertungen von politischen Aussagen oder eine Bewertung der Rechtsprechung sind hiervon nicht erfasst, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.10.2007 - OVG 12 B 9.07. Mit freundlichen Grüßen