PostVaccine Fälle

Zahlen zu den PostVaccine Fällen im Zusammenhang mit Covid-Immunisierung. Nicht die Begrifflichkeit ist entscheidend, sondern das Symptomkomplex

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
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Valentina Beiz
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zahlen zu den PostVaccine Fällen i…
An Landratsamt Donau-Ries Details
Von
Valentina Beiz
Betreff
PostVaccine Fälle [#266435]
Datum
28. Dezember 2022 15:07
An
Landratsamt Donau-Ries
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zahlen zu den PostVaccine Fällen im Zusammenhang mit Covid-Immunisierung. Nicht die Begrifflichkeit ist entscheidend, sondern das Symptomkomplex
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Valentina Beiz Anfragenr: 266435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266435/
Mit freundlichen Grüßen Valentina Beiz
Valentina Beiz
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „PostVaccine Fälle“ vom 28.12.2022 (#266435) wurde von Ihnen nicht …
An Landratsamt Donau-Ries Details
Von
Valentina Beiz
Betreff
AW: PostVaccine Fälle [#266435]
Datum
6. Februar 2024 07:53
An
Landratsamt Donau-Ries
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „PostVaccine Fälle“ vom 28.12.2022 (#266435) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 372 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Valentina Beiz
Valentina Beiz
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „PostVaccine Fälle“ vom 28.12.2022 (#266435) wurde von Ihnen nicht …
An Landratsamt Donau-Ries Details
Von
Valentina Beiz
Betreff
AW: PostVaccine Fälle [#266435]
Datum
6. Februar 2024 07:53
An
Landratsamt Donau-Ries
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „PostVaccine Fälle“ vom 28.12.2022 (#266435) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 372 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Valentina Beiz

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Landratsamt Donau-Ries
Sehr geehrte Frau Beiz, bitte entschuldigen Sie die lange Verzögerung - Ihr erstes Email hat uns nicht erreicht. Z…
Von
Landratsamt Donau-Ries
Betreff
WG: PostVaccine Fälle [#266435]
Datum
7. Februar 2024 15:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Beiz, bitte entschuldigen Sie die lange Verzögerung - Ihr erstes Email hat uns nicht erreicht. Zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen jedoch folgendes mitteilen: Dem Gesundheitsamt liegen "Zahlen zu den PostVaccine Fällen im Zusammenhang mit Covid-Immunisierung" nicht vor. Meldungen über den Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 IFSG werden gemäß § 11 Abs. 4 IfSG umgehend dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) übermittelt, weitergeleitet und dort geprüft und ausgewertet. Wir bitten sie daher, sich an das PEI zu wenden. Mit freundlichem Gruß