PP Ausbildung

Ich bitte um die Beantwortung folgender Sachfragen:
1. Berechtigt der Abschluss in Rehabilitationspsychologie (M.Sc.) der << Antragsteller:in >> zur Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten nach PsychThG §5 in Ihrem Bundesland?
2. Welche Kriterien finden bei der Prüfung zur Zulassung Anwendung & wie werden diese überprüft?

Studien & Prüfungsordnung des Studiengangs: https://dokumente.hs-magdeburg.de/A/Amtliche+Bekanntmachungen/705?encoding=UTF-8

Regelstudien- und Prüfungsplan: https://www.hs-magdeburg.de/fileadmin/user_upload/Einrichtungen/Studienberatung/Regelstudienplaene_MA/RSP_RehaMA.pdf

Modulhandbuch des Studiengangs: https://www.hs-magdeburg.de/hochschule/fachbereiche/angewandte-humanwissenschaften/studienorganisatorisches.html#c2691

Falls für die Prüfung Unterlagen benötigt werden, die Ihnen bisher nicht vorliegen, reiche ich diese gern nach. Bitte setzten Sie mich darüber in Kenntnis, welche Unterlagen für eine Prüfung nachgereicht werden müssen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2019
  • Frist
    10. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
PP Ausbildung [#170067]
Datum
8. November 2019 12:28
An
Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Ich bitte um die Beantwortung folgender Sachfragen: 1. Berechtigt der Abschluss in Rehabilitationspsychologie (M.Sc.) der Hochschule Magdeburg-Stendal zur Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten nach PsychThG §5 in Ihrem Bundesland? 2. Welche Kriterien finden bei der Prüfung zur Zulassung Anwendung & wie werden diese überprüft? Studien & Prüfungsordnung des Studiengangs: https://dokumente.hs-magdeburg.de/A/Amtliche+Bekanntmachungen/705?encoding=UTF-8 Regelstudien- und Prüfungsplan: https://www.hs-magdeburg.de/fileadmin/user_upload/Einrichtungen/Studienberatung/Regelstudienplaene_MA/RSP_RehaMA.pdf Modulhandbuch des Studiengangs: https://www.hs-magdeburg.de/hochschule/fachbereiche/angewandte-humanwissenschaften/studienorganisatorisches.html#c2691 Falls für die Prüfung Unterlagen benötigt werden, die Ihnen bisher nicht vorliegen, reiche ich diese gern nach. Bitte setzten Sie mich darüber in Kenntnis, welche Unterlagen für eine Prüfung nachgereicht werden müssen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist mir zuständigkeitshalber zugeleitet worden. Die Zugangsvoraussetz…
Von
Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg
Betreff
WG: [EXTERN]-PP Ausbildung [#170067]
Datum
18. November 2019 13:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist mir zuständigkeitshalber zugeleitet worden. Die Zugangsvoraussetzungen zu der Ausbildung als Psychologische Psychotherapeutin bzw. Psychologischer Psychotherapeut ist in § 5 Abs. 2 PsychThG geregelt (https://www.gesetze-im-internet.de/psyc…). Entsprechende Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Landesprüfungsamtes: https://www.hamburg.de/contentblob/1102… Zu dem von Ihnen genannten Studienabschluss kann ich Ihnen unverbindlich mitteilen, dass dieser voraussichtlich die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen würde. Bei der Antragsteller/in handelt es sich - soweit hier bekannt - nicht um eine Universität oder gleichstehende Hochschule. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz prüft in eigener Zuständigkeit das Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen erst bei einem Antrag auf Zulassung zur staatlichen Prüfungen. Die Prüfung erfolgt anhand der nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 PsychTh-APrV einzureichenden Unterlagen (https://www.gesetze-im-internet.de/psyc…). Damit die Zugangsvoraussetzungen zu der Ausbildung als Psychologische Psychotherapeutin / als Psychologischer Psychotherapeut nach § 5 Abs. 2 Nr. 1a Psychotherapeutengesetz als vorliegend angenommen werden können, müssen folgende Kriterien erfüllt werden: 1. Es muss ein erfolgreich abgeschlossener Diplom- oder Masterstudiengang "Psychologie" vorliegen. 2. Der Abschluss muss an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule abgeschlossen worden sein. 3. Durch den Studiengang muss die Klinische Psychologie eingeschlossen worden sein, d.h. es muss "Klinische Psychologie" im Rahmen des Studienganges absolviert worden sein. Mit freundlichen Grüßen