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PR-Agenturen während des militärischen Einsatzes in Jugoslawien

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitten stellen Sie mir folgende Informationen zur Verfügung:

Welche PR-Agenturen haben während des Einsatzes der Bundeswehr im Jugoslawienkrieg im Jahr 1999 im Auftrag der Bundesregierung / des Bundespresseamtes beratende oder opertive Öffentlichkeitsarbeit geleistet? Meine Anfrage richtet sich auch auf den Zeitraum vor oder nach dem unmittelbaren Kriegseinsatz, wenn Vorbereitung oder Nachbereitung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen durch PR-Agenturen geleistet wurden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Januar 2014
  • Frist
    4. März 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Dam…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
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Betreff
PR-Agenturen während des militärischen Einsatzes in Jugoslawien [#5556]
Datum
29. Januar 2014 08:14
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, bitten stellen Sie mir folgende Informationen zur Verfügung: Welche PR-Agenturen haben während des Einsatzes der Bundeswehr im Jugoslawienkrieg im Jahr 1999 im Auftrag der Bundesregierung / des Bundespresseamtes beratende oder opertive Öffentlichkeitsarbeit geleistet? Meine Anfrage richtet sich auch auf den Zeitraum vor oder nach dem unmittelbaren Kriegseinsatz, wenn Vorbereitung oder Nachbereitung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen durch PR-Agenturen geleistet wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre u.a. IFG-Anfrage beantworte ich wie folgt: Amtliche Informationen zu dem geschil…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
WG: PR-Agenturen während des militärischen Einsatzes in Jugoslawien [#5556]
Datum
3. Februar 2014 17:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre u.a. IFG-Anfrage beantworte ich wie folgt: Amtliche Informationen zu dem geschilderten Sachverhalt liegen dem BPA nicht vor. Eine Beratung des BPA hierzu durch eine PR-Agentur hat es nicht gegeben. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.