Präklinische Studien zu Pfizer/Bio-Ntec Covid Impfstoff

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

1.) Wann erfolgten die präklinischen Zulassungsstudien, insbesondere Tierversuche für die o.g.Impfstoffe?
2.) Wo kann man diese Studien einsehen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
Dr.med.Hans Karbe
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Wann erfolgten die präklinischen …
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
Dr.med.Hans Karbe
Betreff
Präklinische Studien zu Pfizer/Bio-Ntec Covid Impfstoff [#266988]
Datum
4. Januar 2023 16:01
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Wann erfolgten die präklinischen Zulassungsstudien, insbesondere Tierversuche für die o.g.Impfstoffe? 2.) Wo kann man diese Studien einsehen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dr.med.Hans Karbe Anfragenr: 266988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266988/ Postanschrift Dr.med.Hans Karbe << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dr.med.Hans Karbe

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Paul-Ehrlich-Institut
Sehr geehrter Herr Dr. Karbe, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Präklinischen Zulassungsstudien sind Teil der Zu…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: Präklinische Studien zu Pfizer/Bio-Ntec Covid Impfstoff [#266988]
Datum
6. Januar 2023 16:52
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.png
6,8 KB


Sehr geehrter Herr Dr. Karbe, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Präklinischen Zulassungsstudien sind Teil der Zulassungsunterlagen und finden vor den klinischen Prüfungen statt. Die Zulassungsverfahren für die COVID-19-Impfstoffe werden zentral von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) koordiniert. Anspruchsverpflichtete Behörde nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist jeweils nur die aktenführende, d.h. diejenige Behörde, die die rechtliche Verfügungsbefugnis über die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit zugegangenen Informationen hat. Diese ist in zentralisierten Zulassungsverfahren die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) als nach der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 für die Durchführung des Zulassungsverfahrens zuständige Behörde. Wenn Sie Einsicht in die Studien wünschen, stellen Sie bitte Ihren Antrag nach dem Freedom of Information Act bei der EMA. www.ema.europa.eu/en/about-us/how-we-work/access-documents<http://www.ema.europa.eu/en/about-us/how-we-work/access-documents> Es ist möglich, den Antrag auf Deutsch zu stellen Umfangreiche Informationen zu Comirnaty (BioNTech) finden Sie auf der Website der EMA: www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/comirnaty<http://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/comirnaty> Mit freundlichen Grüßen