Präsentation DEGES Südspange/A21 (IZG-SH/VIG)
Antrag nach dem IZG-SH/VIG
Guten Tag,
einem Presseartikel der Kieler Nachrichten vom 30.11.2023 ist zu entnehmen, dass die DEGES im Sommer 2023 dem Verkehrsministerium des Landes Schleswig-Holstein in einer Präsentation den Zwischenstand der Variantenuntersuchung zur A21/Südspange in Kiel präsentiert hat.
Zitate der Kieler Nachrichten: "Zu Begründung teilt die Deges mit, die Gesellschaft habe nach einer Präsentation im Sommer 2023 den Auftrag erhalten, die vorgelegten Untersuchungen und Varianten noch einmal vertiefend zu prüfen." "Auf Nachfrage berichtet Deges-Sprecher Ulf Evert von einem „Termin, anlässlich dessen wir unsere Arbeit vor unseren Auftraggebern vorgestellt haben“. Das seien das Verkehrsministerium des Landes Schleswig-Holstein sowie die Autobahn GmbH des Bundes."
Vor diesem Hintergrund senden Sie mir folgende Unterlagen zu bzw. beantworten folgende Fragen:
1. Wann hat das genannte Treffen im Jahr 2023 stattgefunden? Gab es zu dieser Thematik im Jahr 2023 mehrere Treffen unter Beteiligung des Landes Schleswig-Holstein? Bitte nennen Sie ggf. die Zeitpunkte weiterer Treffen.
2. Gab es im Jahr 2024 Treffen zur selben Thematik bzw. sind bereits welche für das Jahr 2024 geplant? Wann sind diese Treffen terminiert?
3. Welche Vertreter*innen des Landes Schleswig-Holstein waren an diesen Treffen beteiligt? Waren Herr Staatsekretär Von der Heide und/oder Herr Minister Madsen an diesen Treffen beteiligt bzw. werden es sein?
4. Ich bitte um Zusendung der im Presse-Artikel angesprochenen Präsentation der DEGES. Dazu bitte ich um Zusendung weiterer Sitzungsunterlagen, nämlich Einladung und Protokoll. Diese Sitzungsunterlagen erbitte ich auch für weitere Treffen im Jahr 2023/2024, falls welche stattgefunden haben.
5. Zusätzlich bitte ich um Zusendung der Beauftragung der DEGES für die vertiefte Prüfung der vorgelegten Untersuchungen und Varianten.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
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Datum19. Februar 2024
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22. März 2024
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