Sehr
<< Antragsteller:in >>
Auszug aus dem Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG):
§6 Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen
Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, soweit und solange der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht. Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen darf nur gewährt werden, soweit und solange die geschützte Person eingewilligt hat.
Es handelt sich bei der angeforderten Präsentation nicht um Akten sondern um Lehrunterlagen der Landesfeuerwehrschule, die unter Anderem dem Urheberrecht unterliegen, also nicht weitergegeben werden können.
§ 9 Ablehnung des Antrags
(1) Die Bekanntgabe einer Entscheidung, mit der der Antrag ganz oder teilweise abgelehnt wird, hat innerhalb der Fristen nach § 7 Absatz 7 Satz 1 oder 2 zu erfolgen.
(2) Soweit die informationspflichtige Stelle den Antrag ganz oder teilweise ablehnt, hat sie mitzuteilen, ob und wann der Informationszugang ganz oder teilweise auf Antrag zu einem späteren Zeitpunkt voraussichtlich möglich ist.
(3) Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn
1. dieser offensichtlich missbräuchlich gestellt wurde,
2. dieser zu unbestimmt ist und nicht innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 7 Absatz 2 präzisiert wird,
3. dessen Bearbeitung einen für die informationspflichtige Stelle unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen würde,
4. die antragstellende Person bereits über die begehrten Informationen verfügt oder
5. die antragstellende Person sich die begehrten Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann.
Das bedeutet: Da das Innenministerium Baden-Württemberg die in der Präsentation angesprochenen Informationen zeitnah und ständig aktualisiert veröffentlicht und
Sie diese auch auf der Homepage der Landesfeuerwehrschule jederzeit und einfach abrufen und downloaden können ist Absatz 3. 5 erfüllt.
Michael Melioumis
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Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
Dipl.-Ing. (FH) Michael Melioumis
Fachbereich Großschadenslagen, KatS und Führungsunterstützung
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