Präsentation Einsatzstellenfunk im Digitalfunk

die Präsentation der Vorstellung des digitalen Einsatzstellenfunks der Online-Veranstaltung vom 19.10.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Oktober 2023
  • Frist
    22. November 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Präsentation der Vorstellung d…
An Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Präsentation Einsatzstellenfunk im Digitalfunk [#290596]
Datum
20. Oktober 2023 08:25
An
Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Präsentation der Vorstellung des digitalen Einsatzstellenfunks der Online-Veranstaltung vom 19.10.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290596 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290596/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Präsentation Einsatzstellenfunk im Digitalfunk“ vom 20.10.2023 (#2…
An Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Präsentation Einsatzstellenfunk im Digitalfunk [#290596]
Datum
30. November 2023 08:33
An
Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Präsentation Einsatzstellenfunk im Digitalfunk“ vom 20.10.2023 (#290596) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> Auszug aus dem Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG): §6 Schutz des…
Von
Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: AW: Präsentation Einsatzstellenfunk im Digitalfunk [#290596]
Datum
13. Dezember 2023 09:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Auszug aus dem Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG): §6 Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, soweit und solange der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht. Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen darf nur gewährt werden, soweit und solange die geschützte Person eingewilligt hat. Es handelt sich bei der angeforderten Präsentation nicht um Akten sondern um Lehrunterlagen der Landesfeuerwehrschule, die unter Anderem dem Urheberrecht unterliegen, also nicht weitergegeben werden können. § 9 Ablehnung des Antrags (1) Die Bekanntgabe einer Entscheidung, mit der der Antrag ganz oder teilweise abgelehnt wird, hat innerhalb der Fristen nach § 7 Absatz 7 Satz 1 oder 2 zu erfolgen. (2) Soweit die informationspflichtige Stelle den Antrag ganz oder teilweise ablehnt, hat sie mitzuteilen, ob und wann der Informationszugang ganz oder teilweise auf Antrag zu einem späteren Zeitpunkt voraussichtlich möglich ist. (3) Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn 1. dieser offensichtlich missbräuchlich gestellt wurde, 2. dieser zu unbestimmt ist und nicht innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 7 Absatz 2 präzisiert wird, 3. dessen Bearbeitung einen für die informationspflichtige Stelle unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen würde, 4. die antragstellende Person bereits über die begehrten Informationen verfügt oder 5. die antragstellende Person sich die begehrten Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Das bedeutet: Da das Innenministerium Baden-Württemberg die in der Präsentation angesprochenen Informationen zeitnah und ständig aktualisiert veröffentlicht und Sie diese auch auf der Homepage der Landesfeuerwehrschule jederzeit und einfach abrufen und downloaden können ist Absatz 3. 5 erfüllt. Michael Melioumis __________________________________ Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Dipl.-Ing. (FH) Michael Melioumis Fachbereich Großschadenslagen, KatS und Führungsunterstützung Im Wendelrot 10 • 76646 Bruchsal Postfach 1943 • 76609 Bruchsal Tel.: +49 7251 933 -850 Fax: +49 7251 933 –933 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Homepage: www.lfs-bw.de