Präsidiumsbeschlüsse

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Kopien Folgendes zu:

Die Präsidiumsbeschlüsse, die auf dieser Website (https://www.tu.berlin/pa/praesidiumsbeschluesse) veröffentlicht wurden.
Ich rege an, diese Website auch für die Allgemeinheit zugänglich zu machen, zumindest aber für Studierende der TU Berlin. Denn auch Studierende können durch Präsidiumsbeschlüsse betroffen sein oder Präsidiumsbeschlüsse können für hochschulpolitische Aufgaben relevant sein.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. April 2023
  • Frist
    20. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Kopien Folgendes zu: …
An Technische Universität Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Präsidiumsbeschlüsse [#276634]
Datum
18. April 2023 21:44
An
Technische Universität Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Kopien Folgendes zu: Die Präsidiumsbeschlüsse, die auf dieser Website (https://www.tu.berlin/pa/praesidiumsbeschluesse) veröffentlicht wurden. Ich rege an, diese Website auch für die Allgemeinheit zugänglich zu machen, zumindest aber für Studierende der TU Berlin. Denn auch Studierende können durch Präsidiumsbeschlüsse betroffen sein oder Präsidiumsbeschlüsse können für hochschulpolitische Aufgaben relevant sein. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276634 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276634/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Technische Universität Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die Beschlüsse des Präsidiums gibt es k…
Von
Technische Universität Berlin
Betreff
AW: Präsidiumsbeschlüsse [#276634]
Datum
27. April 2023 11:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die Beschlüsse des Präsidiums gibt es keine Veröffentlichungspflicht. Das Präsidium der TU legt Rechenschaft über seinen Rechenschaftsbericht ab. Das Präsidium der TU möchte jedoch gegenüber ihren Mitgliedern transparent arbeiten und veröffentlicht seine Beschlüsse seit einigen Wochen über die von Ihnen bereits genannte Website https://www.tu.berlin/pa/praesidiumsbeschluesse Die Beschlüsse können von allen TU-Mitgliedern - das heißt auch von den Studierenden - dort abgerufen werden. Hierzu ist notwendig, sich zuvor einzuloggen. Aufgrund technischer Schwierigkeiten hatten bis gestern leider nicht alle Studierenden Zugriff auf die Beschlüsse über beschriebenen Weg. Dieses technische Problem ist jetzt behoben. Mit freundlichen Grüßen